Das Förderprogramm "Dritte Orte- Häuser für Kultur und Begegnungen im ländlichen Raum" wurde im Januar 2019 von der Landesregierung mit dem Ziel initiiert, vorhandene bzw. neue Räumlichkeiten und Potenziale nutzbar zu machen, um neuartige Kulturzentren und Begegnungsstätten in ländlich geprägten Regionen zu schaffen oder weiterzuentwickeln - sogenannte "Dritte Orte" (siehe https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/dritte-orte und https://www.dritteorte.nrw/ ). Hierzu sollen ortsspezifische Konzepte und realistische Ideen für die Nutzung bestehender Liegenschaften entwickelt werden, die von einem zukunftsfähigen Netzwerk aus konkreten Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern getragen werden. Das Förderprogramm ist in zwei Förderphasen unterteilt: a) einjährige Konzeptphase zur Gründung oder (Weiter-)Entwicklung einer Kultureinrichtung b) dreijährige Umsetzungsphase zur Realisierung der erarbeiten Konzepte Für ein gemeinsames Verständnis eines "Dritten Ortes" wurden Merkmale, die einen "Dritten Ort" im Sinne des Förderprogramms ausmachen, festgelegt. Nicht jeder "Dritte Ort" muss alle Merkmale vollumfänglich aufweisen. Können einzelne Kriterien nicht oder nur teilweise erfüllt werden, sollte dies im zu entwickelnden Konzept thematisiert und begründet werden. Die Merkmale sind auf der o.g. Homepage abrufbar. II. Historie: erste Ausschreibung des Programms Von 2019 bis 2020 erfolgte die sog. Konzeptphase, in der 17 von einer Jury ausgewählte Konzepte für die Entwicklung von "Dritten Orten" mit bis zu 50.000 EUR unterstützt wurden. Im Frühjahr 2020 wurde die Umsetzungsphase ausgeschrieben. Antragsberechtigt waren alle Projektträger, die ein tragfähiges Konzept für einen "Dritten Ort" einreichten. Die ausgewählten 26 Projekte befinden sich seit 2021 bis Ende 2023 in der Umsetzungsphase und werden mit max. 450.000 EUR über die drei Jahre gefördert. Das Förderprogramm wird seit Ende 2018 von einem Dienstleister begleitet, dessen Vertrag Ende 2023 ausläuft. III. Ausblick: Anschlussfinanzierung und Zweite Ausschreibung des Programms Die bestehenden Dritten Orte sollen planmäßig ab dem 01.01.2024 bis zum 30.12.2026 im Rahmen einer Anschlussfinanzierung mit dem Ziel gefördert werden, das durch die bisherige Förderung Erreichte in struktureller, inhaltlicher sowie finanzieller Hinsicht zu sichern, qualitativ weiterzuentwickeln und progressiv über den Förderzeitraum in eine nachhaltig selbsttragende Finanzierungsstruktur zu überführen. Mit der 2. Ausschreibung soll weiteren Orten im ländlichen Raum die Möglichkeit geboten werden, sich zu einem Dritten Ort (weiter) zu entwickeln. Aufgrund der positiven Erfahrung mit der Unterteilung des Förderprogramms in zwei Förderphasen sowie einer entsprechenden Handlungsempfehlung im Rahmen der Evaluation des Programms durch den Projektträger Jülich, wird die Unterteilung des Programmes in zwei Förderphasen beibehalten. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen in der Umsetzung des Förderprogramms soll sowohl bei der Folgefinanzierung als auch in der Konzeptphase der zweiten Ausschreibung ein besonderer Fokus auf die Qualifizierung der Projektträgerinnen und -träger gelegt werden. Dazu soll ein Workshop-Angebot in Abstimmung mit dem MKW erarbeitet werden. Es soll für den Zeitraum 01.01.2024-30.06.2025 ein Dienstleister zur Begleitung der 26 bestehenden Dritten Orte in der Folgefinanzierung sowie der voraussichtlich 25 neuen Dritten Orte, die im Rahmen der zweiten Ausschreibung des Programms entstehen, beauftragt werden. Optional ist vorgesehen, dass der Auftragnehmer auch den Zeitraum 01.07.2025-31.12.2028 begleitet, in dem die neue Programmausschreibung in die Umsetzungsphase übergeht. Hierüber soll gesondert im 4. Quartal 2024 entschieden werden. Sollte der Auftragnehmer nicht für den weiteren Vertragszeitraum beauftragt werden, ist die Übergabe des Projektes an den folgenden Auftragnehmer im Juni 2025 vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
Referenznummer: 65/23
Kurze Beschreibung:
Das Förderprogramm "Dritte Orte- Häuser für Kultur und Begegnungen im ländlichen Raum" wurde im Januar 2019 von der Landesregierung mit dem Ziel initiiert, vorhandene bzw. neue Räumlichkeiten und Potenziale nutzbar zu machen, um neuartige Kulturzentren und Begegnungsstätten in ländlich geprägten Regionen zu schaffen oder weiterzuentwickeln - sogenannte "Dritte Orte" (siehe https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/dritte-orte und https://www.dritteorte.nrw/ ). Hierzu sollen ortsspezifische Konzepte und realistische Ideen für die Nutzung bestehender Liegenschaften entwickelt werden, die von einem zukunftsfähigen Netzwerk aus konkreten Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern getragen werden.
Das Förderprogramm ist in zwei Förderphasen unterteilt:
a) einjährige Konzeptphase zur Gründung oder (Weiter-)Entwicklung einer Kultureinrichtung
b) dreijährige Umsetzungsphase zur Realisierung der erarbeiten Konzepte
Für ein gemeinsames Verständnis eines "Dritten Ortes" wurden Merkmale, die einen "Dritten Ort" im Sinne des Förderprogramms ausmachen, festgelegt. Nicht jeder "Dritte Ort" muss alle Merkmale vollumfänglich aufweisen. Können einzelne Kriterien nicht oder nur teilweise erfüllt werden, sollte dies im zu entwickelnden Konzept thematisiert und begründet werden. Die Merkmale sind auf der o.g. Homepage abrufbar.
II. Historie: erste Ausschreibung des Programms
Von 2019 bis 2020 erfolgte die sog. Konzeptphase, in der 17 von einer Jury ausgewählte Konzepte für die Entwicklung von "Dritten Orten" mit bis zu 50.000 EUR unterstützt wurden. Im Frühjahr 2020 wurde die Umsetzungsphase ausgeschrieben. Antragsberechtigt waren alle Projektträger, die ein tragfähiges Konzept für einen "Dritten Ort" einreichten. Die ausgewählten 26 Projekte befinden sich seit 2021 bis Ende 2023 in der Umsetzungsphase und werden mit max. 450.000 EUR über die drei Jahre gefördert. Das Förderprogramm wird seit Ende 2018 von einem Dienstleister begleitet, dessen Vertrag Ende 2023 ausläuft.
III. Ausblick: Anschlussfinanzierung und Zweite Ausschreibung des Programms
Die bestehenden Dritten Orte sollen planmäßig ab dem 01.01.2024 bis zum 30.12.2026 im Rahmen einer Anschlussfinanzierung mit dem Ziel gefördert werden, das durch die bisherige Förderung Erreichte in struktureller, inhaltlicher sowie finanzieller Hinsicht zu sichern, qualitativ weiterzuentwickeln und progressiv über den Förderzeitraum in eine nachhaltig selbsttragende Finanzierungsstruktur zu überführen.
Mit der 2. Ausschreibung soll weiteren Orten im ländlichen Raum die Möglichkeit geboten werden, sich zu einem Dritten Ort (weiter) zu entwickeln. Aufgrund der positiven Erfahrung mit der Unterteilung des Förderprogramms in zwei Förderphasen sowie einer entsprechenden Handlungsempfehlung im Rahmen der Evaluation des Programms durch den Projektträger Jülich, wird die Unterteilung des Programmes in zwei Förderphasen beibehalten.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen in der Umsetzung des Förderprogramms soll sowohl bei der Folgefinanzierung als auch in der Konzeptphase der zweiten Ausschreibung ein besonderer Fokus auf die Qualifizierung der Projektträgerinnen und -träger gelegt werden. Dazu soll ein Workshop-Angebot in Abstimmung mit dem MKW erarbeitet werden.
Es soll für den Zeitraum 01.01.2024-30.06.2025 ein Dienstleister zur Begleitung der 26 bestehenden Dritten Orte in der Folgefinanzierung sowie der voraussichtlich 25 neuen Dritten Orte, die im Rahmen der zweiten Ausschreibung des Programms entstehen, beauftragt werden. Optional ist vorgesehen, dass der Auftragnehmer auch den Zeitraum 01.07.2025-31.12.2028 begleitet, in dem die neue Programmausschreibung in die Umsetzungsphase übergeht. Hierüber soll gesondert im 4. Quartal 2024 entschieden werden. Sollte der Auftragnehmer nicht für den weiteren Vertragszeitraum beauftragt werden, ist die Übergabe des Projektes an den folgenden Auftragnehmer im Juni 2025 vorgesehen.
Das Förderprogramm "Dritte Orte- Häuser für Kultur und Begegnungen im ländlichen Raum" wurde im Januar 2019 von der Landesregierung mit dem Ziel initiiert, vorhandene bzw. neue Räumlichkeiten und Potenziale nutzbar zu machen, um neuartige Kulturzentren und Begegnungsstätten in ländlich geprägten Regionen zu schaffen oder weiterzuentwickeln - sogenannte "Dritte Orte" (siehe https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/dritte-orte und https://www.dritteorte.nrw/ ). Hierzu sollen ortsspezifische Konzepte und realistische Ideen für die Nutzung bestehender Liegenschaften entwickelt werden, die von einem zukunftsfähigen Netzwerk aus konkreten Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern getragen werden.
Das Förderprogramm ist in zwei Förderphasen unterteilt:
a) einjährige Konzeptphase zur Gründung oder (Weiter-)Entwicklung einer Kultureinrichtung
b) dreijährige Umsetzungsphase zur Realisierung der erarbeiten Konzepte
Für ein gemeinsames Verständnis eines "Dritten Ortes" wurden Merkmale, die einen "Dritten Ort" im Sinne des Förderprogramms ausmachen, festgelegt. Nicht jeder "Dritte Ort" muss alle Merkmale vollumfänglich aufweisen. Können einzelne Kriterien nicht oder nur teilweise erfüllt werden, sollte dies im zu entwickelnden Konzept thematisiert und begründet werden. Die Merkmale sind auf der o.g. Homepage abrufbar.
II. Historie: erste Ausschreibung des Programms
Von 2019 bis 2020 erfolgte die sog. Konzeptphase, in der 17 von einer Jury ausgewählte Konzepte für die Entwicklung von "Dritten Orten" mit bis zu 50.000 EUR unterstützt wurden. Im Frühjahr 2020 wurde die Umsetzungsphase ausgeschrieben. Antragsberechtigt waren alle Projektträger, die ein tragfähiges Konzept für einen "Dritten Ort" einreichten. Die ausgewählten 26 Projekte befinden sich seit 2021 bis Ende 2023 in der Umsetzungsphase und werden mit max. 450.000 EUR über die drei Jahre gefördert. Das Förderprogramm wird seit Ende 2018 von einem Dienstleister begleitet, dessen Vertrag Ende 2023 ausläuft.
III. Ausblick: Anschlussfinanzierung und Zweite Ausschreibung des Programms
Die bestehenden Dritten Orte sollen planmäßig ab dem 01.01.2024 bis zum 30.12.2026 im Rahmen einer Anschlussfinanzierung mit dem Ziel gefördert werden, das durch die bisherige Förderung Erreichte in struktureller, inhaltlicher sowie finanzieller Hinsicht zu sichern, qualitativ weiterzuentwickeln und progressiv über den Förderzeitraum in eine nachhaltig selbsttragende Finanzierungsstruktur zu überführen.
Mit der 2. Ausschreibung soll weiteren Orten im ländlichen Raum die Möglichkeit geboten werden, sich zu einem Dritten Ort (weiter) zu entwickeln. Aufgrund der positiven Erfahrung mit der Unterteilung des Förderprogramms in zwei Förderphasen sowie einer entsprechenden Handlungsempfehlung im Rahmen der Evaluation des Programms durch den Projektträger Jülich, wird die Unterteilung des Programmes in zwei Förderphasen beibehalten.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen in der Umsetzung des Förderprogramms soll sowohl bei der Folgefinanzierung als auch in der Konzeptphase der zweiten Ausschreibung ein besonderer Fokus auf die Qualifizierung der Projektträgerinnen und -träger gelegt werden. Dazu soll ein Workshop-Angebot in Abstimmung mit dem MKW erarbeitet werden.
Es soll für den Zeitraum 01.01.2024-30.06.2025 ein Dienstleister zur Begleitung der 26 bestehenden Dritten Orte in der Folgefinanzierung sowie der voraussichtlich 25 neuen Dritten Orte, die im Rahmen der zweiten Ausschreibung des Programms entstehen, beauftragt werden. Optional ist vorgesehen, dass der Auftragnehmer auch den Zeitraum 01.07.2025-31.12.2028 begleitet, in dem die neue Programmausschreibung in die Umsetzungsphase übergeht. Hierüber soll gesondert im 4. Quartal 2024 entschieden werden. Sollte der Auftragnehmer nicht für den weiteren Vertragszeitraum beauftragt werden, ist die Übergabe des Projektes an den folgenden Auftragnehmer im Juni 2025 vorgesehen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-08-28 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-01 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 168-529054
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
I. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich folgende Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder im Ausnahmefall per E-Mail darauf hinzuweisen:
Ministerium für Kultur und Wissenschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen
Frau Johanna Hauptmann
Referat Z.14
40190 Düsseldorf
E-Mail: vergabestelle@mkw.nrw.de
II. Informationen und Kommunikation
Information und Kommunikation finden im gesamten Vergabeverfahren ausnahmslos schriftlich statt und zwar grundsätzlich nur über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW. Ausnahmen vom Grundsatz der Übermittlung per E-Mail bestehen nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften.
Fragen sind an die oben unter Ziffer I. genannte Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW zu richten. Im Interesse der Effektivität werden Fragen der Bieter erbeten bis spätestens zum:
04.09.2023
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form an alle Bieter, an die Vergabeunterlagen versandt wurden, unaufgefordert über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW bis spätestens zum 11.09.2023 zur Kenntnis gegeben.
Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Nachfragen zu diesen Fragen und Antworten bis spätestens 15.09.2023 über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen.
Alle Nachfragen und Antworten werden wiederum bis zum 20.09.2023 in anonymisierter Form über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW allen Interessierten zur Kenntnis gegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYPY14P3NK14
I. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich folgende Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder im Ausnahmefall per E-Mail darauf hinzuweisen:
Information und Kommunikation finden im gesamten Vergabeverfahren ausnahmslos schriftlich statt und zwar grundsätzlich nur über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW. Ausnahmen vom Grundsatz der Übermittlung per E-Mail bestehen nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften.
Fragen sind an die oben unter Ziffer I. genannte Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW zu richten. Im Interesse der Effektivität werden Fragen der Bieter erbeten bis spätestens zum:
04.09.2023
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form an alle Bieter, an die Vergabeunterlagen versandt wurden, unaufgefordert über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW bis spätestens zum 11.09.2023 zur Kenntnis gegeben.
Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Nachfragen zu diesen Fragen und Antworten bis spätestens 15.09.2023 über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen.
Alle Nachfragen und Antworten werden wiederum bis zum 20.09.2023 in anonymisierter Form über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW allen Interessierten zur Kenntnis gegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYPY14P3NK14
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Förderprogramm "Dritte Orte- Häuser für Kultur und Begegnungen im ländlichen Raum" wurde im Januar 2019 von der Landesregierung mit dem Ziel initiiert, vorhandene bzw. neue Räumlichkeiten und Potenziale nutzbar zu machen, um neuartige Kulturzentren und Begegnungsstätten in ländlich geprägten Regionen zu schaffen oder weiterzuentwickeln - sogenannte "Dritte Orte" (siehe https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/dritte-orte und https://www.dritteorte.nrw/ ). Hierzu sollen ortsspezifische Konzepte und realistische Ideen für die Nutzung bestehender Liegenschaften entwickelt werden, die von einem zukunftsfähigen Netzwerk aus konkreten Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern getragen werden.
Das Förderprogramm "Dritte Orte- Häuser für Kultur und Begegnungen im ländlichen Raum" wurde im Januar 2019 von der Landesregierung mit dem Ziel initiiert, vorhandene bzw. neue Räumlichkeiten und Potenziale nutzbar zu machen, um neuartige Kulturzentren und Begegnungsstätten in ländlich geprägten Regionen zu schaffen oder weiterzuentwickeln - sogenannte "Dritte Orte" (siehe https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/dritte-orte und https://www.dritteorte.nrw/ ). Hierzu sollen ortsspezifische Konzepte und realistische Ideen für die Nutzung bestehender Liegenschaften entwickelt werden, die von einem zukunftsfähigen Netzwerk aus konkreten Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern getragen werden.
Das Förderprogramm ist in zwei Förderphasen unterteilt:
a) einjährige Konzeptphase zur Gründung oder (Weiter-)Entwicklung einer Kultureinrichtung
b) dreijährige Umsetzungsphase zur Realisierung der erarbeiten Konzepte
Für ein gemeinsames Verständnis eines "Dritten Ortes" wurden Merkmale, die einen "Dritten Ort" im Sinne des Förderprogramms ausmachen, festgelegt. Nicht jeder "Dritte Ort" muss alle Merkmale vollumfänglich aufweisen. Können einzelne Kriterien nicht oder nur teilweise erfüllt werden, sollte dies im zu entwickelnden Konzept thematisiert und begründet werden. Die Merkmale sind auf der o.g. Homepage abrufbar.
Für ein gemeinsames Verständnis eines "Dritten Ortes" wurden Merkmale, die einen "Dritten Ort" im Sinne des Förderprogramms ausmachen, festgelegt. Nicht jeder "Dritte Ort" muss alle Merkmale vollumfänglich aufweisen. Können einzelne Kriterien nicht oder nur teilweise erfüllt werden, sollte dies im zu entwickelnden Konzept thematisiert und begründet werden. Die Merkmale sind auf der o.g. Homepage abrufbar.
II. Historie: erste Ausschreibung des Programms
Von 2019 bis 2020 erfolgte die sog. Konzeptphase, in der 17 von einer Jury ausgewählte Konzepte für die Entwicklung von "Dritten Orten" mit bis zu 50.000 EUR unterstützt wurden. Im Frühjahr 2020 wurde die Umsetzungsphase ausgeschrieben. Antragsberechtigt waren alle Projektträger, die ein tragfähiges Konzept für einen "Dritten Ort" einreichten. Die ausgewählten 26 Projekte befinden sich seit 2021 bis Ende 2023 in der Umsetzungsphase und werden mit max. 450.000 EUR über die drei Jahre gefördert. Das Förderprogramm wird seit Ende 2018 von einem Dienstleister begleitet, dessen Vertrag Ende 2023 ausläuft.
Von 2019 bis 2020 erfolgte die sog. Konzeptphase, in der 17 von einer Jury ausgewählte Konzepte für die Entwicklung von "Dritten Orten" mit bis zu 50.000 EUR unterstützt wurden. Im Frühjahr 2020 wurde die Umsetzungsphase ausgeschrieben. Antragsberechtigt waren alle Projektträger, die ein tragfähiges Konzept für einen "Dritten Ort" einreichten. Die ausgewählten 26 Projekte befinden sich seit 2021 bis Ende 2023 in der Umsetzungsphase und werden mit max. 450.000 EUR über die drei Jahre gefördert. Das Förderprogramm wird seit Ende 2018 von einem Dienstleister begleitet, dessen Vertrag Ende 2023 ausläuft.
III. Ausblick: Anschlussfinanzierung und Zweite Ausschreibung des Programms
Die bestehenden Dritten Orte sollen planmäßig ab dem 01.01.2024 bis zum 30.12.2026 im Rahmen einer Anschlussfinanzierung mit dem Ziel gefördert werden, das durch die bisherige Förderung Erreichte in struktureller, inhaltlicher sowie finanzieller Hinsicht zu sichern, qualitativ weiterzuentwickeln und progressiv über den Förderzeitraum in eine nachhaltig selbsttragende Finanzierungsstruktur zu überführen.
Die bestehenden Dritten Orte sollen planmäßig ab dem 01.01.2024 bis zum 30.12.2026 im Rahmen einer Anschlussfinanzierung mit dem Ziel gefördert werden, das durch die bisherige Förderung Erreichte in struktureller, inhaltlicher sowie finanzieller Hinsicht zu sichern, qualitativ weiterzuentwickeln und progressiv über den Förderzeitraum in eine nachhaltig selbsttragende Finanzierungsstruktur zu überführen.
Mit der 2. Ausschreibung soll weiteren Orten im ländlichen Raum die Möglichkeit geboten werden, sich zu einem Dritten Ort (weiter) zu entwickeln. Aufgrund der positiven Erfahrung mit der Unterteilung des Förderprogramms in zwei Förderphasen sowie einer entsprechenden Handlungsempfehlung im Rahmen der Evaluation des Programms durch den Projektträger Jülich, wird die Unterteilung des Programmes in zwei Förderphasen beibehalten.
Mit der 2. Ausschreibung soll weiteren Orten im ländlichen Raum die Möglichkeit geboten werden, sich zu einem Dritten Ort (weiter) zu entwickeln. Aufgrund der positiven Erfahrung mit der Unterteilung des Förderprogramms in zwei Förderphasen sowie einer entsprechenden Handlungsempfehlung im Rahmen der Evaluation des Programms durch den Projektträger Jülich, wird die Unterteilung des Programmes in zwei Förderphasen beibehalten.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen in der Umsetzung des Förderprogramms soll sowohl bei der Folgefinanzierung als auch in der Konzeptphase der zweiten Ausschreibung ein besonderer Fokus auf die Qualifizierung der Projektträgerinnen und -träger gelegt werden. Dazu soll ein Workshop-Angebot in Abstimmung mit dem MKW erarbeitet werden.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen in der Umsetzung des Förderprogramms soll sowohl bei der Folgefinanzierung als auch in der Konzeptphase der zweiten Ausschreibung ein besonderer Fokus auf die Qualifizierung der Projektträgerinnen und -träger gelegt werden. Dazu soll ein Workshop-Angebot in Abstimmung mit dem MKW erarbeitet werden.
Es soll für den Zeitraum 01.01.2024-30.06.2025 ein Dienstleister zur Begleitung der 26 bestehenden Dritten Orte in der Folgefinanzierung sowie der voraussichtlich 25 neuen Dritten Orte, die im Rahmen der zweiten Ausschreibung des Programms entstehen, beauftragt werden. Optional ist vorgesehen, dass der Auftragnehmer auch den Zeitraum 01.07.2025-31.12.2028 begleitet, in dem die neue Programmausschreibung in die Umsetzungsphase übergeht. Hierüber soll gesondert im 4. Quartal 2024 entschieden werden. Sollte der Auftragnehmer nicht für den weiteren Vertragszeitraum beauftragt werden, ist die Übergabe des Projektes an den folgenden Auftragnehmer im Juni 2025 vorgesehen.
Es soll für den Zeitraum 01.01.2024-30.06.2025 ein Dienstleister zur Begleitung der 26 bestehenden Dritten Orte in der Folgefinanzierung sowie der voraussichtlich 25 neuen Dritten Orte, die im Rahmen der zweiten Ausschreibung des Programms entstehen, beauftragt werden. Optional ist vorgesehen, dass der Auftragnehmer auch den Zeitraum 01.07.2025-31.12.2028 begleitet, in dem die neue Programmausschreibung in die Umsetzungsphase übergeht. Hierüber soll gesondert im 4. Quartal 2024 entschieden werden. Sollte der Auftragnehmer nicht für den weiteren Vertragszeitraum beauftragt werden, ist die Übergabe des Projektes an den folgenden Auftragnehmer im Juni 2025 vorgesehen.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer nimmt insbesondere folgende Leistungen wahr (Vertragszeitraum 01.01.2024- 30.06.2025):
Planung, Organisation und Durchführung sowie Abstimmung mit den beteiligten Akteuren
- (weiterer) Jury-Prozess um die Jurysitzung am 17. Januar 2024 für die Auswahl der Projektförderungen in der Konzeptphase
- Auftaktveranstaltung
- Netzwerktreffen (1 Vor-Ort-Termin pro Projektträger; Kalkulationsgrundlage 25 Projektträger)
- Mind. 3, max. 6 Workshops zur Qualifizierung der Projektakteurinnen und -akteure
- Jahresabschlussveranstaltung
- Anlassbezogene Besuchstermine des MKW bei den Dritten Orten
- Erstellung von Text- und Redeentwürfen für das MKW
- Beratung und Begleitung neuer Projekte in der Konzeption ihres Dritten Ortes
- Beratung und Begleitung bestehender Projekte
- Netzwerkaufbau bestehende und neue Projekte
- Vorbereitung und Begleitung des Auswahlprozesses für die Umsetzungsphase
Beschreibung der Verlängerungen:
Möglichkeit zur Verlängerung des Vertrags für folgende Bausteine:
Zeitraum: 01.07.2025- 31.12.2028
Der Auftrag wird für den Zeitraum 01.01.2024-30.06.2025 mit der Option vergeben, die Beauftragung auf der Grundlage des mit diesem Angebot genannten Preises (Preis Tagessatz) bis zum 31.12.2028 zu verlängern.
Beschreibung der Optionen:
Ggfs weitere optionale Leistungen, die sich im Laufe der Konzeptphase ergeben, die auf der Grundlage eines allgemeinen Tagessatzes des Auftragnehmers vergütet werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen 40221 Düsseldorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU)
Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5 k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 (Formular 523 EU, Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis einer geeigneten Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Unternehmensbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für die Feststellung der Leistungsfähigkeit hat der Auftraggeber folgende Soll-Kriterien festgelegt:
- Profile der vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Nachweis ihrer Eignung bezogen auf die fachlichen Herausforderungen des Auftrags, insbesondere auch in Bezug auf Erfahrungen im Management von Kultur- und/oder Stadtentwicklungsprojekten und Bürgerschaftlichem Engagement von öffentlichen Förderprogrammen.
- Profile der vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Nachweis ihrer Eignung bezogen auf die fachlichen Herausforderungen des Auftrags, insbesondere auch in Bezug auf Erfahrungen im Management von Kultur- und/oder Stadtentwicklungsprojekten und Bürgerschaftlichem Engagement von öffentlichen Förderprogrammen.
- Erfahrungen bei der Begleitung von Förderprogrammen der öffentlichen Hand im Kulturbereich, idealerweise bei der Begleitung und Beratung von Kulturprojekten in ländlichen Regionen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:05
I. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich folgende Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder im Ausnahmefall per E-Mail darauf hinzuweisen:
Information und Kommunikation finden im gesamten Vergabeverfahren ausnahmslos schriftlich statt und zwar grundsätzlich nur über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW. Ausnahmen vom Grundsatz der Übermittlung per E-Mail bestehen nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften.
Information und Kommunikation finden im gesamten Vergabeverfahren ausnahmslos schriftlich statt und zwar grundsätzlich nur über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW. Ausnahmen vom Grundsatz der Übermittlung per E-Mail bestehen nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften.
Fragen sind an die oben unter Ziffer I. genannte Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW zu richten. Im Interesse der Effektivität werden Fragen der Bieter erbeten bis spätestens zum:
04.09.2023
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form an alle Bieter, an die Vergabeunterlagen versandt wurden, unaufgefordert über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW bis spätestens zum 11.09.2023 zur Kenntnis gegeben.
Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Nachfragen zu diesen Fragen und Antworten bis spätestens 15.09.2023 über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen.
Alle Nachfragen und Antworten werden wiederum bis zum 20.09.2023 in anonymisierter Form über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW allen Interessierten zur Kenntnis gegeben.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement Förderprogramm Dritte Orte
Kurze Beschreibung:
Das Förderprogramm "Dritte Orte- Häuser für Kultur und Begegnungen im ländlichen Raum" wurde im Januar 2019 von der Landesregierung mit dem Ziel initiiert, vorhandene bzw. neue Räumlichkeiten und Potenziale nutzbar zu machen, um neuartige Kulturzentren und Begegnungsstätten in ländlich geprägten Regionen zu schaffen oder weiterzuentwickeln - sogenannte "Dritte Orte" (siehe https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/dritte-orte und https://www.dritteorte.nrw/ ). Hierzu sollen ortsspezifische Konzepte und realistische Ideen für die Nutzung bestehender Liegenschaften entwickelt werden, die von einem zukunftsfähigen Netzwerk aus konkreten Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern getragen werden. Das Förderprogramm ist in zwei Förderphasen unterteilt: a) einjährige Konzeptphase zur Gründung oder (Weiter-)Entwicklung einer Kultureinrichtung b) dreijährige Umsetzungsphase zur Realisierung der erarbeiten Konzepte Für ein gemeinsames Verständnis eines "Dritten Ortes" wurden Merkmale, die einen "Dritten Ort" im Sinne des Förderprogramms ausmachen, festgelegt. Nicht jeder "Dritte Ort" muss alle Merkmale vollumfänglich aufweisen. Können einzelne Kriterien nicht oder nur teilweise erfüllt werden, sollte dies im zu entwickelnden Konzept thematisiert und begründet werden. Die Merkmale sind auf der o.g. Homepage abrufbar. II. Historie: erste Ausschreibung des Programms Von 2019 bis 2020 erfolgte die sog. Konzeptphase, in der 17 von einer Jury ausgewählte Konzepte für die Entwicklung von "Dritten Orten" mit bis zu 50.000 EUR unterstützt wurden. Im Frühjahr 2020 wurde die Umsetzungsphase ausgeschrieben. Antragsberechtigt waren alle Projektträger, die ein tragfähiges Konzept für einen "Dritten Ort" einreichten. Die ausgewählten 26 Projekte befinden sich seit 2021 bis Ende 2023 in der Umsetzungsphase und werden mit max. 450.000 EUR über die drei Jahre gefördert. Das Förderprogramm wird seit Ende 2018 von einem Dienstleister begleitet, dessen Vertrag Ende 2023 ausläuft. III. Ausblick: Anschlussfinanzierung und Zweite Ausschreibung des Programms Die bestehenden Dritten Orte sollen planmäßig ab dem 01.01.2024 bis zum 30.12.2026 im Rahmen einer Anschlussfinanzierung mit dem Ziel gefördert werden, das durch die bisherige Förderung Erreichte in struktureller, inhaltlicher sowie finanzieller Hinsicht zu sichern, qualitativ weiterzuentwickeln und progressiv über den Förderzeitraum in eine nachhaltig selbsttragende Finanzierungsstruktur zu überführen. Mit der 2. Ausschreibung soll weiteren Orten im ländlichen Raum die Möglichkeit geboten werden, sich zu einem Dritten Ort (weiter) zu entwickeln. Aufgrund der positiven Erfahrung mit der Unterteilung des Förderprogramms in zwei Förderphasen sowie einer entsprechenden Handlungsempfehlung im Rahmen der Evaluation des Programms durch den Projektträger Jülich, wird die Unterteilung des Programmes in zwei Förderphasen beibehalten. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen in der Umsetzung des Förderprogramms soll sowohl bei der Folgefinanzierung als auch in der Konzeptphase der zweiten Ausschreibung ein besonderer Fokus auf die Qualifizierung der Projektträgerinnen und -träger gelegt werden. Dazu soll ein Workshop-Angebot in Abstimmung mit dem MKW erarbeitet werden. Es soll für den Zeitraum 01.01.2024-30.06.2025 ein Dienstleister zur Begleitung der 26 bestehenden Dritten Orte in der Folgefinanzierung sowie der voraussichtlich 25 neuen Dritten Orte, die im Rahmen der zweiten Ausschreibung des Programms entstehen, beauftragt werden. Optional ist vorgesehen, dass der Auftragnehmer auch den Zeitraum 01.07.2025-31.12.2028 begleitet, in dem die neue Programmausschreibung in die Umsetzungsphase übergeht. Hierüber soll gesondert im 4. Quartal 2024 entschieden werden. Sollte der Auftragnehmer nicht für den weiteren Vertragszeitraum beauftragt werden, ist die Übergabe des Projektes an den folgenden Auftragnehmer im Juni 2025 vorgesehen.
Das Förderprogramm "Dritte Orte- Häuser für Kultur und Begegnungen im ländlichen Raum" wurde im Januar 2019 von der Landesregierung mit dem Ziel initiiert, vorhandene bzw. neue Räumlichkeiten und Potenziale nutzbar zu machen, um neuartige Kulturzentren und Begegnungsstätten in ländlich geprägten Regionen zu schaffen oder weiterzuentwickeln - sogenannte "Dritte Orte" (siehe https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/dritte-orte und https://www.dritteorte.nrw/ ). Hierzu sollen ortsspezifische Konzepte und realistische Ideen für die Nutzung bestehender Liegenschaften entwickelt werden, die von einem zukunftsfähigen Netzwerk aus konkreten Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern getragen werden. Das Förderprogramm ist in zwei Förderphasen unterteilt: a) einjährige Konzeptphase zur Gründung oder (Weiter-)Entwicklung einer Kultureinrichtung b) dreijährige Umsetzungsphase zur Realisierung der erarbeiten Konzepte Für ein gemeinsames Verständnis eines "Dritten Ortes" wurden Merkmale, die einen "Dritten Ort" im Sinne des Förderprogramms ausmachen, festgelegt. Nicht jeder "Dritte Ort" muss alle Merkmale vollumfänglich aufweisen. Können einzelne Kriterien nicht oder nur teilweise erfüllt werden, sollte dies im zu entwickelnden Konzept thematisiert und begründet werden. Die Merkmale sind auf der o.g. Homepage abrufbar. II. Historie: erste Ausschreibung des Programms Von 2019 bis 2020 erfolgte die sog. Konzeptphase, in der 17 von einer Jury ausgewählte Konzepte für die Entwicklung von "Dritten Orten" mit bis zu 50.000 EUR unterstützt wurden. Im Frühjahr 2020 wurde die Umsetzungsphase ausgeschrieben. Antragsberechtigt waren alle Projektträger, die ein tragfähiges Konzept für einen "Dritten Ort" einreichten. Die ausgewählten 26 Projekte befinden sich seit 2021 bis Ende 2023 in der Umsetzungsphase und werden mit max. 450.000 EUR über die drei Jahre gefördert. Das Förderprogramm wird seit Ende 2018 von einem Dienstleister begleitet, dessen Vertrag Ende 2023 ausläuft. III. Ausblick: Anschlussfinanzierung und Zweite Ausschreibung des Programms Die bestehenden Dritten Orte sollen planmäßig ab dem 01.01.2024 bis zum 30.12.2026 im Rahmen einer Anschlussfinanzierung mit dem Ziel gefördert werden, das durch die bisherige Förderung Erreichte in struktureller, inhaltlicher sowie finanzieller Hinsicht zu sichern, qualitativ weiterzuentwickeln und progressiv über den Förderzeitraum in eine nachhaltig selbsttragende Finanzierungsstruktur zu überführen. Mit der 2. Ausschreibung soll weiteren Orten im ländlichen Raum die Möglichkeit geboten werden, sich zu einem Dritten Ort (weiter) zu entwickeln. Aufgrund der positiven Erfahrung mit der Unterteilung des Förderprogramms in zwei Förderphasen sowie einer entsprechenden Handlungsempfehlung im Rahmen der Evaluation des Programms durch den Projektträger Jülich, wird die Unterteilung des Programmes in zwei Förderphasen beibehalten. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen in der Umsetzung des Förderprogramms soll sowohl bei der Folgefinanzierung als auch in der Konzeptphase der zweiten Ausschreibung ein besonderer Fokus auf die Qualifizierung der Projektträgerinnen und -träger gelegt werden. Dazu soll ein Workshop-Angebot in Abstimmung mit dem MKW erarbeitet werden. Es soll für den Zeitraum 01.01.2024-30.06.2025 ein Dienstleister zur Begleitung der 26 bestehenden Dritten Orte in der Folgefinanzierung sowie der voraussichtlich 25 neuen Dritten Orte, die im Rahmen der zweiten Ausschreibung des Programms entstehen, beauftragt werden. Optional ist vorgesehen, dass der Auftragnehmer auch den Zeitraum 01.07.2025-31.12.2028 begleitet, in dem die neue Programmausschreibung in die Umsetzungsphase übergeht. Hierüber soll gesondert im 4. Quartal 2024 entschieden werden. Sollte der Auftragnehmer nicht für den weiteren Vertragszeitraum beauftragt werden, ist die Übergabe des Projektes an den folgenden Auftragnehmer im Juni 2025 vorgesehen.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer nimmt insbesondere folgende Leistungen wahr (Vertragszeitraum 01.01.2024- 30.06.2025): Planung, Organisation und Durchführung sowie Abstimmung mit den beteiligten Akteuren - (weiterer) Jury-Prozess um die Jurysitzung am 17. Januar 2024 für die Auswahl der Projektförderungen in der Konzeptphase - Auftaktveranstaltung - Netzwerktreffen (1 Vor-Ort-Termin pro Projektträger; Kalkulationsgrundlage 25 Projektträger) - Mind. 3, max. 6 Workshops zur Qualifizierung der Projektakteurinnen und -akteure - Jahresabschlussveranstaltung - Anlassbezogene Besuchstermine des MKW bei den Dritten Orten - Erstellung von Text- und Redeentwürfen für das MKW - Beratung und Begleitung neuer Projekte in der Konzeption ihres Dritten Ortes - Beratung und Begleitung bestehender Projekte - Netzwerkaufbau bestehende und neue Projekte - Vorbereitung und Begleitung des Auswahlprozesses für die Umsetzungsphase
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer nimmt insbesondere folgende Leistungen wahr (Vertragszeitraum 01.01.2024- 30.06.2025): Planung, Organisation und Durchführung sowie Abstimmung mit den beteiligten Akteuren - (weiterer) Jury-Prozess um die Jurysitzung am 17. Januar 2024 für die Auswahl der Projektförderungen in der Konzeptphase - Auftaktveranstaltung - Netzwerktreffen (1 Vor-Ort-Termin pro Projektträger; Kalkulationsgrundlage 25 Projektträger) - Mind. 3, max. 6 Workshops zur Qualifizierung der Projektakteurinnen und -akteure - Jahresabschlussveranstaltung - Anlassbezogene Besuchstermine des MKW bei den Dritten Orten - Erstellung von Text- und Redeentwürfen für das MKW - Beratung und Begleitung neuer Projekte in der Konzeption ihres Dritten Ortes - Beratung und Begleitung bestehender Projekte - Netzwerkaufbau bestehende und neue Projekte - Vorbereitung und Begleitung des Auswahlprozesses für die Umsetzungsphase
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Postanschrift: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
Postleitzahl: 40221
Stadt: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Möglichkeit zur Verlängerung des Vertrags für folgende Bausteine: Zeitraum: 01.07.2025- 31.12.2028 Der Auftrag wird für den Zeitraum 01.01.2024-30.06.2025 mit der Option vergeben, die Beauftragung auf der Grundlage des mit diesem Angebot genannten Preises (Preis Tagessatz) bis zum 31.12.2028 zu verlängern.
Möglichkeit zur Verlängerung des Vertrags für folgende Bausteine: Zeitraum: 01.07.2025- 31.12.2028 Der Auftrag wird für den Zeitraum 01.01.2024-30.06.2025 mit der Option vergeben, die Beauftragung auf der Grundlage des mit diesem Angebot genannten Preises (Preis Tagessatz) bis zum 31.12.2028 zu verlängern.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Titel: 65/23 Projektmanagement Förderprogramm Dritte Orte
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 638301.12 EUR 💰
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: startklar a&b GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE318827458
Postanschrift: Ruhrstraße 18
Postleitzahl: 58239
Postort: Schwerte
Region: Unna
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: baecker@startklar-ab.de📧
Telefon: 023042013007📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05111-06001-89
Postanschrift: Völklinger Straße 49
Postleitzahl: 40221
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@mkw.nrw.de📧
Telefon: +49 211896-04📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Freizeit, Sport, Kultur und Religion
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 529054-2023
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Maximale Verlängerungen: 1
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDLDXLE
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Berksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Kontaktperson: Geschäftsstelle
Telefon: +49 2211473055📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-10+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 008-017537 (2024-01-10)