Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
[A]
Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV i.V.m. § 75 Abs. 5 VgV:
Die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Auswahlkriterium) erfolgt auf der Grundlage von Referenzen über Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft nach der AHO-Schriftenreihe, Heft Nr. 9 (5. Auflage, März 2020).
Die Referenzen müssen auf einen Leistungszeitraum ab dem 01.01.2015 (Leistungsbeginn) bezogen und zum Tag der Einreichung des Teilnahmeantrags im wesentlichen Teil abgeschlossen sein. Darüber hinaus ist ein Ansprechpartner bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Dienstleistungsaufträge anzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nur Referenzen gewertet werden, die durch den Bewerber aus Einzelunternehmen, das Mitglied einer Bietergemeinschaft (s. Ziffer VI.3 [B]) oder ein Unternehmen, das im Wege der Eignungsleihe (s. Ziffer VI.3 [C]) eingesetzt wird, erbracht wurden. Das heißt, persönliche Referenzen, die von Mitarbeitern in andere Unternehmen erbracht wurden (z.B. in früheren Arbeitsverhältnissen), werden nicht berücksichtigt.
Insgesamt können in dem Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" 300 Punkte (Maximalbewertung) erreicht werden. Für eine Referenz werden maximal 100 Punkte vergeben. Die Punktevergabe erfolgt auf der Grundlage der nachfolgend genannten Bewertungskriterien:
a)
Öffentlicher Auftraggeber [10 Punkte]:
Referenzen, die für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB erbracht wurden, erhalten 10 Punkte.
b)
Sanierungs- und/oder Umbauprojekt [30 Punkte]:
Referenzen zu Sanierungs- und/oder Umbauprojekten erhalten 30 Punkte.
c)
Projektvolumen [max. 30 Punkte]:
Das Projektvolumen wird auf der Grundlage der Nettobaukosten (Kostenfeststellung gem. DIN 276 in der zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassung) ohne Grundstück (KG 100) und ohne Baunebenkosten (KG 700) bewertet. Die maximale Punktzahl von 30 Punkten wird bei einem Projektvolumen von EUR 20,0 Mio. netto vergeben. Die Untergrenze zur Punkteerreichung ist bei einem Projektvolumen von EUR 5,0 Mio. netto festgelegt. Zwischen diesen Beträgen werden die Punkte durch lineare Interpolation berechnet.
d)
Erbrachte und abgerechnete Leistungen (max. 30 Punkte):
Projektsteuerung (Leistungsbild gem. § 2 AHO-Schriftreihe, Heft Nr. 9):
- Stufe 1 = 1,0 Punkte je Handlungsbereich (A-E)
- Stufe 2 = 1,0 Punkte je Handlungsbereich (A-E)
- Stufe 3 = 1,0 Punkte je Handlungsbereich (A-E)
- Stufe 4 = 1,5 Punkte je Handlungsbereich (A-E)
- Stufe 5 = 0,5 Punkte je Handlungsbereich (A-E)
Projektleitung (Leistungsbild gem. § 3 AHO-Schriftreihe, Heft Nr. 9):
- je Stufe (1-5) = 1,0 Punkte
Der Bewertung werden max. drei Referenzen zugrunde gelegt. Sollten durch den Bewerber mehr als 3 Referenzen eingereicht werden, erfolgt die Bewertung auf der Grundlage der 3 Referenzen, die nach den zuvor genannten Bewertungskriterien die höchste Punktzahl erreichen. Das heißt, sollte die erreichte Gesamtpunktzahl auf Grundlage der eingereichten Referenzen 300 Punkte überschreiten, erhält der Bewerber dennoch die Maximalbewertung von 300 Punkten.
Die Bewerber werden gebeten, sich auf die Vorlage von 3 Referenzen zu beschränken, das heißt, die erforderliche Auswahl der zu bewertenden Referenzen eigenständig zu treffen.