Hinweis: Die Ausführungsfrist für den Auftrag beträgt 2 Monate und richtet sich nach dem durch die Bieter vorzulegenden Terminplan.
- Die Planungsleistungen werden in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb gem. 17 Abs. 1 VgV vergeben. Zunächst findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Sämtliche Unterlagen, die mit Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2) einzureichen sind, sind in dieser Bekanntmachung aufgeführt. Teilnahmeantragsformulare stehen unter der in Ziff. I.3) benannten Internetadresse zur Verfügung.
- Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich in deutscher Sprache elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Per E-Mail, Fax, Post oder Boten übersandte Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag und dem Angebot beizufügen sind, ergibt sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen und der „Aufforderung zur Teilnahmeantrags- und Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“.
- Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise zum Teilnahmeantrag in entsprechender Anwendung des § 56 Abs. 2 und 3 VgV nachzufordern. Es besteht kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung und kein Anspruch auf Rücksendung der Unterlagen.
- Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebots wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
- Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe zu stellen. Die Beantwortungen der Fragen werden auf der unter Ziff. I.3) bezeichneten Internetplattform veröffentlicht. Die Fragen werden gesammelt beantwortet. Die Vergabestelle behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatze vor, Rückfragen, die nicht spätestens bis 6 Tage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist eingehen, nicht mehr zu beantworten.
- Die Teilnahmeanträge werden in einem dreistufigen Verfahren überprüft:
-1. Stufe: Prüfung der formalen Anforderungen,
-2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen,
-3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen/finanziellen und technisch/beruflichen Leistungsfähigkeit. Sollte die Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften geeignet sind, wird der Auftraggeber diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Dies erfolgt durch Wertung der Teilnahmeanträge anhand festgelegter objektiver Kriterien. Siehe dazu Ziff. II.2.9) dieser Bekanntmachung.
- Aufgrund der Entscheidung des EuGH (Urteil v. 4.7.2019, Rs. C-377/17) und des dazu ergangenen Informationsschreiben des Bundeswirtschaftsministeriums vom 04.07.2019 sind die für europarechtswidrig erklärten Regelungen der HOAI nicht mehr anzuwenden. Daher führt bei der Vergabe öffentlicher Aufträge über Architekten- oder Ingenieurleistungen allein die Tatsache, dass die angebotenen Preise unterhalb der Mindestsätze oder oberhalb der Höchstsätze der HOAI liegen, nicht mehr zum Angebotsausschluss. Die Prüfung des Vorliegens eines ungewöhnlich niedrigen Angebots bleibt davon unberührt.
- Da die Vergabe der Leistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb erfolgt, ist vorgesehen, das weitere Vergabeverfahren im Anschluss an die Teilnahmephase wie folgt zu gestalten: Die ausgewählten Teilnehmer werden aufgefordert, ein verbindliches Erstangebot abzugeben. Dieses Erstangebot ist vollständig auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsunterlagen zu erstellen. Die Erstangebote müssen zuschlagsfähig sein.
- Die Auftraggeberin wird den 3 Bietern, die zur Angebotsabgabe mit separaten Schreiben aufgefordert werden, auch die Möglichkeit einer Ortsbesichtigung im Klinikum zur Kalkulation ihres Angebotes und Einsichtnahme in die vorhandene Bestandsdokumentation einräumen. Die Ortsbesichtigung findet zur Wahrung des Geheimwettbewerbes in getrennten Einzelterminen während der Angebotsphase statt und ist nach vorheriger Absprache mit dem Klinikum bis zum Ende der Angebotsfrist möglich. Zur Abstimmung eines Einzeltermins, bitten wir die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter um eine Kontaktaufnahme per E-Mail an
gf.weissenfels@asklepios.com.
- Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, gem. § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Ein Anspruch auf Verhandlungen oder die Durchführung von Bietergesprächen besteht somit nicht. Sofern der Auftraggeber nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, werden alle Bieter mit wertbaren Angeboten zu einer Verhandlung eingeladen. Die Erstangebote der Bieter werden dann im Rahmen von Bietergesprächen erörtert. Bieter, über deren Angebot verhandelt worden ist, werden zur Abgabe eines überarbeiteten und endgültigen Folgeangebotes aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich vor, im Anschluss an eine erste Verhandlungsrunde eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden durchzuführen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, bei Abweichungen des Erstangebots und aller Folgeangebote
von den Vorgaben der Vergabeunterlagen von dem jeweiligen Bieter/der jeweiligen Bietergemeinschaft eine Aufklärung dahingehend zu fordern, die Konformität des Erst- und der Folgeangebote sicherzustellen. Angebote, denen es an der Konformität mit den Vergabeunterlagen fehlt, können nach dem Ermessen des Auftraggebers vom Verfahren ausgeschlossen werden.
- Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, die Ausschreibung aufzuheben. Dies insbesondere dann, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden kann oder bis zum Ablauf der Teilnahmefrist weniger als drei Teilnahmeanträge eingehen, die die Mindestanforderungen erfüllen. Gleiches gilt für die Angebotsphase.
- Nebenangebote oder mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
- Die Bewerber sind gehalten, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf etwaige Fehler/Rechtsverstöße und/oder Unvollständigkeiten/Unklarheiten zu untersuchen. Sollten hierbei Unklarheiten zu Tage treten, so ist die Vergabestelle hierüber unverzüglich durch Mitteilung über die Vergabeplattform in Kenntnis zu setzen.
- Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.
- Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch Personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Bezüglich der Speicherung der übermittelten Daten wird auf das Formblatt „Information Datenschutz“, die Datenschutzerklärung des Asklepios Klinik Weißenfels GmbH, abrufbar unter
https://www.asklepios.com/weissenfels/unternehmen/datenschutzerklaerung/ sowie die Datenschutzerklärung der Kontaktstelle Leinemann & Partner Rechtsanwälte, abrufbar unter
https://www.leinemann-partner.de/datenschutz/ hingewiesen.
- Für alle weiteren Details wird auf diesen Bekanntmachungstext, die „Aufforderung zur Teilnahmeantrags- und Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ und die sonstigen
Vergabeunterlagen ausdrücklich verwiesen
- Die Vergabestelle behält sich vor, den Verfahrensablauf und die Verfahrensbedingungen zu ändern, soweit dies unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zur Erreichung der Beschaffungsziele erforderlich ist.