Die Charité – Universitätsmedizin Berlin beabsichtigt, am CVK infrastrukturelle Erschließungs- und Versorgungseinrichtungen zu modernisieren. Die baulichen Maßnahmen sollen im südwestlichen Teil des Campus realisiert werden. Die Charité plant den Ausbau der Logistikinfrastruktur am Campus Virchow-Klinikum (CVK) im Rahmen einer langfristigen Masterplanung, die auf die nachhaltige Modernisierung und Weiterentwicklung des Campus abzielt. Diese Planung berücksichtigt sowohl bauliche Maßnahmen als auch zukünftige Anforderungen an die Logistik und Infrastruktur. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektsteuerung, 7713.2, CVK, Ausbau Logistik 1. BA,
Referenznummer: AF 15/26
Kurze Beschreibung:
Die Charité – Universitätsmedizin Berlin beabsichtigt, am CVK infrastrukturelle Erschließungs- und Versorgungseinrichtungen zu modernisieren. Die baulichen Maßnahmen sollen im südwestlichen Teil des Campus realisiert werden. Die Charité plant den Ausbau der Logistikinfrastruktur am Campus Virchow-Klinikum (CVK) im Rahmen einer langfristigen Masterplanung, die auf die nachhaltige Modernisierung und Weiterentwicklung des Campus abzielt. Diese Planung berücksichtigt sowohl bauliche Maßnahmen als auch zukünftige Anforderungen an die Logistik und Infrastruktur.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Die Charité – Universitätsmedizin Berlin beabsichtigt, am CVK infrastrukturelle Erschließungs- und Versorgungseinrichtungen zu modernisieren. Die baulichen Maßnahmen sollen im südwestlichen Teil des Campus realisiert werden. Die Charité plant den Ausbau der Logistikinfrastruktur am Campus Virchow-Klinikum (CVK) im Rahmen einer langfristigen Masterplanung, die auf die nachhaltige Modernisierung und Weiterentwicklung des Campus abzielt. Diese Planung berücksichtigt sowohl bauliche Maßnahmen als auch zukünftige Anforderungen an die Logistik und Infrastruktur.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement im Bauwesen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 1
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Campus Virchow Klinikum, Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: s. Honorarermittlung und Vertrag
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-14 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-14 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bieter zum Submissionstermin zugelassen (e-Vergabe).
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 33 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-07-14 11:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Bieter zum Submissionstermin zugelassen (e-Vergabe).
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Gemäß der gesetzlichen Bedingungen können Unterlagen nachgefordert werden.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gefordert sind Unternehmensreferenzen aus den vergangenen 10 Jahren (2016 bis 2025 oder aktueller) zur Steuerung von Ingenieurbaumaßnahmen Nachzuweisen ist mindestens eine Referenz, die die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen muss:
- Ingenieurbau Konstruktiv bzw. Versorgungsanlagen
- Bauvorhaben ist abgeschlossen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gefordert sind Unternehmensreferenzen aus den vergangenen 10 Jahren (2016 bis 2025 oder aktueller) zur Steuerung von Ingenieurbaumaßnahmen Nachzuweisen ist mindestens eine Referenz, die die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen muss:
- Ingenieurbau Konstruktiv bzw. Versorgungsanlagen
- Bauvorhaben ist abgeschlossen
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gefordert ist der Nachweis eines akademischen Ausbildungsgrad und die Berufserfahrung als Projektsteuerer Nachzuweisen ist der akademischer Ausbildungsgrad anhand der Ausbildung:
- Abschluss Hochschulabschluss als Architekt oder Ingenieur
und die Berufserfahrung von
- mindestens 10 Jahren als Projektsteuerer
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gefordert ist der Nachweis eines akademischen Ausbildungsgrad und die Berufserfahrung als Projektsteuerer Nachzuweisen ist der akademischer Ausbildungsgrad anhand der Ausbildung:
- Abschluss Hochschulabschluss als Architekt oder Ingenieur
und die Berufserfahrung von
- mindestens 10 Jahren als Projektsteuerer
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gefordert ist eine Beschreibung der Leistung und Umsetzung einer Projektkommunikationsplattform Es ist der Nachweis der Erfüllung der Anforderungen gemäß Anlage 1 zum Vertrag (Anlage_zu_5_und_6_Ergaenzende_Leistungsbeschreibung_ver) Nr. 5 Mindestanforderungen Projektkommunikationsplattform zu erbringen:
Über die Projektkommunikationsplattform sind folgende Inhalte durch die Projektsteuerung bzw. die beauftragten
Planungsbeteiligten und Baubeteiligten zu pflegen:
- Projektbeteiligtenliste
- Bautagebuch
- Projektkalender
- Risikomanagement
- Mangelmanagement
Die Kommunikationsplattform muss an die Anforderungen der AG anpassbar sein und folgende Funktionen bieten:
- Dokumentenserver
- Frei anlegbare Workflows (z.B. Rechnungsbearbeitung, Entscheidungsvorlagen, Planänderungsanträge,…)
- Projektkalender
Die Plattform muss webbasierten Zugriff gewährleisten und die Anforderungen der DGSVO erfüllen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gefordert ist eine Beschreibung der Leistung und Umsetzung einer Projektkommunikationsplattform Es ist der Nachweis der Erfüllung der Anforderungen gemäß Anlage 1 zum Vertrag (Anlage_zu_5_und_6_Ergaenzende_Leistungsbeschreibung_ver) Nr. 5 Mindestanforderungen Projektkommunikationsplattform zu erbringen:
Über die Projektkommunikationsplattform sind folgende Inhalte durch die Projektsteuerung bzw. die beauftragten
Planungsbeteiligten und Baubeteiligten zu pflegen:
- Projektbeteiligtenliste
- Bautagebuch
- Projektkalender
- Risikomanagement
- Mangelmanagement
Die Kommunikationsplattform muss an die Anforderungen der AG anpassbar sein und folgende Funktionen bieten:
- Dokumentenserver
- Frei anlegbare Workflows (z.B. Rechnungsbearbeitung, Entscheidungsvorlagen, Planänderungsanträge,…)
- Projektkalender
Die Plattform muss webbasierten Zugriff gewährleisten und die Anforderungen der DGSVO erfüllen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: s. Vertrag
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 98137_10113616
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 00000000📞 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 113-406440 (2026-06-11)