Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (vgl. § 51 Abs. 1 VgV), erfolgt entsprechend nachstehender Vorgaben und Kriterien: Es werden mindestens drei und maximal fünf Unternehmen aufgefordert. Sollten mehr als 5 Teilnahmeanträge vorliegen, die allesamt die in der Bekanntmachung genannten Voraussetzungen und Mindeststandards erfüllen, erfolgt die Auswahl der 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wie folgt:
Maßgebliches Auswahlkriterium bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber, welche die unter Ziff. III.1.3 der Bekanntmachung aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen, ist die mit dem Teilnahmeantrag dargestellte Referenzlage. Es werden diejenigen max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach den vorgelegten Angaben/Unterlagen zu in den letzten 15 Jahren (seit 11/2007) erbrachten Projektsteuerungsleistungen möglichst vergleichbarer Art im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen.
Zu diesem Zweck werden nur die max. 4 Referenzen der Referenzkategorie A mit der höchsten Punktzahl sowie maximal 3 Referenzen der Referenzkategorie B mit der höchsten Punktzahl, die die jeweils gem. Ziff. III.1.3 der Bekanntmachung geltenden Mindestanforderungen erfüllen, wie folgt bepunktet:
Referenzen der Kategorie A:
Referenz hat Projektsteuerungsleistungen gem. Leistungsbild AHO Heft 9 zum Gegenstand, bei denen der Bewerber auch bei Projektstufe 5
- 3 Handlungsbereiche bearbeitet hat:
1 Punkte
- Min. 4 Handlungsbereiche bearbeitet hat:
2 Punkte
Referenz hat Projektsteuerungsleistungen gem. Leistungsbild AHO Heft 9 zum Gegenstand, bei denen der Bewerber in den Projektstufen 2, 3 und 4 jeweils mindestens 4 Handlungsbereiche bearbeitet hat:
2 Punkte
Referenz ist Bestandteil eines Gesamtauftrags, in welchem auch Multiprojektsteuerungsleistungen (im Hoch- oder Tiefbau) vom Bewerber erbracht worden sind, und zwar:
- 2 bis 10 Einzelprojekte:
3 Punkte
- 11 bis 20 Einzelprojekte:
4 Punkte
- 21 bis 30 Einzelprojekte:
5 Punkte
- mehr als 30 Einzelprojekte:
6 Punkte
Je Referenz sind damit für die Bepunktung der Referenz in Kategorie A max. 10 Punkte erzielbar. Es werden maximal 4 Referenzen der Kategorie A mit der höchsten Punktzahl bewertet, sodass in Bezug auf die Referenzkategorie A maximal 40 Punkte zu erreichen sind.
Referenzen der Kategorie B:
Die Multiprojektsteuerung hat die übergreifende Steuerung und Koordination von:
- 2 bis 10 Einzelprojekten zum Gegenstand:
3 Punkte
- 11 bis 20 Einzelprojekten zum Gegenstand:
4 Punkte
- 21 bis 30 Einzelprojekten zum Gegenstand:
5 Punkte
- mehr als 30 Einzelprojekten zum Gegenstand:
6 Punkte
Referenz betrifft die Multiprojektsteuerung von Tiefbauprojekten´:
3 Punkte
Die Multiprojektsteuerungsleistungen sind gem. Leistungsbild AHO Heft 19 (dort Ziff. 4.4) beauftragt worden:
1 Punkt
Je Referenz sind damit für die Bepunktung der Referenzen in Kategorie B max. 10 Punkte erzielbar. Es werden maximal 3 Referenzen der Kategorie B mit der höchsten Punktzahl bewertet. Bewertet werden auch die Referenzen, die zur Erfüllung der Mindestanforderungen an die Referenzlage gem. Ziff. III.1.3.) der Auftragsbekanntmachung genannt werden.
Referenzen, die sowohl die Mindestanforderungen der Referenzkategorie A als auch die Referenzkategorie B erfüllen, können in beiden Referenzkategorien Berücksichtigung finden.
Die für Referenzkategorie A und für Referenzkategorie B erreichten Punktzahlen werden addiert.
Es werden nur die Referenzen mit der höchsten Punktzahl bei der Bewerberauswahl berücksichtigt. Maßgeblich für die Bewerberauswahl ist die Gesamtpunktzahl. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.