Deutsche Oper Berlin, Masterplan Priorität 1 Sanierungskomplex A-C 13720E70013 Projektsteuerungsleistung bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen der Priorität 1 des Masterplans für die Deutsche Oper Berlin: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Bauen und Wohnen als öffentlicher Auftraggeberin delegiert eine Vielzahl von Bauherrenleistungen an die Projektsteuerung. Erwartet wird von der Projektsteuerung die vollumfängliche Unterstützung der Auftraggeberin bei der Zieldefinition und strategischen Ausrichtung des Projekts. Die Projektsteuerung erarbeitet, aktualisiert und empfiehlt Projektziele und wirkt nach Bauherrenentscheidung eigenständig auf deren Umsetzung hin. Projektbezogene Entscheidungsprozesse werden durch die Projektsteuerung selbstständig und fristgerecht vorbereitet und organisiert, sie fungiert als zentrale Anlaufstelle für alle Projektbeteiligten und stellt das rechtzeitige Zuarbeiten und die Einbindung aller erforderlichen Entscheidungsträger sicher. Im Rahmen der operativen Steuerung übernimmt die Projektsteuerung die vollständige Termin- und Kostensteuerung einschließlich der Erarbeitung, Abstimmung und Empfehlung von Anpassungsmaßnahmen in Bezug auf Termine, Kosten und Qualitäten. Die Vorbereitung von Abnahme und Übergabe sowie die Sicherstellung einer vollständigen Dokumentation und liegt ebenfalls im Verantwortungsbereich der Projektsteuerung. Die Projektsteuerung gewährleistet Transparenz über den gesamten Projektverlauf durch eine dokumentierende, koordinierende und systematisierende Arbeitsweise. Das Projekt DOB – Masterplan Priorität 1 ist strukturiert in Sanierungskomplex A-C. Alle relevanten Unterlagen (Kosten, Termine, Statusbericht, etc.) sind sowohl bezogen auf die jeweiligen Haushaltsunterlagen als auch übergeordnet sinnvoll darzustellen. Zugleich sind die Einzelmaßnahmen auf plausible Schnittmengen und gegenseitige Vereinbarkeit sowie Abhängigkeiten zu prüfen und ggf. zusammenzufassen bzw. strukturell zu optimieren. - Für mehr Infos siehe Maßnahmenbeschreibung.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektsteuerung II - ID26094Ge
Referenznummer: VM_26094_VgV_O_Ge
Kurze Beschreibung:
“Deutsche Oper Berlin, Masterplan Priorität 1 Sanierungskomplex A-C
13720E70013
Projektsteuerungsleistung bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen der...”
Kurze Beschreibung
Deutsche Oper Berlin, Masterplan Priorität 1 Sanierungskomplex A-C
13720E70013
Projektsteuerungsleistung bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen der Priorität 1 des Masterplans für die Deutsche Oper Berlin:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Bauen und Wohnen als öffentlicher Auftraggeberin
delegiert eine Vielzahl von Bauherrenleistungen an die Projektsteuerung. Erwartet wird von der
Projektsteuerung die vollumfängliche Unterstützung der Auftraggeberin bei der Zieldefinition und
strategischen Ausrichtung des Projekts. Die Projektsteuerung erarbeitet, aktualisiert und empfiehlt
Projektziele und wirkt nach Bauherrenentscheidung eigenständig auf deren Umsetzung hin.
Projektbezogene Entscheidungsprozesse werden durch die Projektsteuerung selbstständig und
fristgerecht vorbereitet und organisiert, sie fungiert als zentrale Anlaufstelle für alle
Projektbeteiligten und stellt das rechtzeitige Zuarbeiten und die Einbindung aller erforderlichen
Entscheidungsträger sicher. Im Rahmen der operativen Steuerung übernimmt die Projektsteuerung
die vollständige Termin- und Kostensteuerung einschließlich der Erarbeitung, Abstimmung und
Empfehlung von Anpassungsmaßnahmen in Bezug auf Termine, Kosten und Qualitäten.
Die Vorbereitung von Abnahme und Übergabe sowie die Sicherstellung einer vollständigen
Dokumentation und liegt ebenfalls im Verantwortungsbereich der Projektsteuerung. Die
Projektsteuerung gewährleistet Transparenz über den gesamten Projektverlauf durch eine
dokumentierende, koordinierende und systematisierende Arbeitsweise.
Das Projekt DOB – Masterplan Priorität 1 ist strukturiert in Sanierungskomplex A-C. Alle relevanten
Unterlagen (Kosten, Termine, Statusbericht, etc.) sind sowohl bezogen auf die jeweiligen
Haushaltsunterlagen als auch übergeordnet sinnvoll darzustellen. Zugleich sind die
Einzelmaßnahmen auf plausible Schnittmengen und gegenseitige Vereinbarkeit sowie
Abhängigkeiten zu prüfen und ggf. zusammenzufassen bzw. strukturell zu optimieren.
- Für mehr Infos siehe Maßnahmenbeschreibung.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement im Bauwesen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Gebäudekomplex der Deutschen Oper Berlin in Berlin-Charlottenburg weist im laufenden Betrieb zunehmend sicherheits- und betriebstechnische Mängel auf,...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Gebäudekomplex der Deutschen Oper Berlin in Berlin-Charlottenburg weist im laufenden Betrieb zunehmend sicherheits- und betriebstechnische Mängel auf, die sich nur durch umfassende
Sanierungsarbeiten beseitigen lassen. Die teilweise über 60 Jahre in Betrieb befindlichen haustechnischen Anlagen, sind weder wirtschaftlich zu betreiben noch ist die Betriebssicherheit gegeben.
Für die erforderliche Grundsanierung wurde 2016 in Abstimmung mit dem Bedarfsträger (Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt), dem Nutzer (Deutsche Oper Berlin) und der Baudienststelle (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen) ein Masterplan aufgestellt, der die unterschiedlichen Sanierungsbedarfe der zahlreichen Einzel-Gebäudeteile und kleinteiligen Nutzungseinheiten für die folgenden 20 Jahre beinhaltet und in drei Prioritätsstufen (Priorität 1-3) gliedert.
Das 2018 aufgestellte Bedarfsprogramm umfasst alle Einzelmaßnahmen aus der Priorität 1 (Titel
70184), der wiederum drei Sanierungskomplexen A, B und C zugewiesen wurden. Die Projektziele
leiten sich aus dem genehmigten Bedarfsprogramm von 2018 ab. Für jeden Sanierungskomplex
(SK) werden separate Bauplanungsunterlagen (BPU) aufgestellt. Im Wesentlichen handelt es sich
neben der Bauwerkserhaltung um Maßnahmen der technischen Gebäudeausstattung (TGA), deren
Ertüchtigung bzw. Anpassung an heutige Vorschriften und zeitgemäße Standards, die die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs der Deutschen Oper Berlin für die nächsten Jahrzehnte gewährleisten sollen.
Mit der Umsetzung der Maßnahmen aus Sanierungskomplex A sowie einigen vorgezogenen Maßnahmen wurde bereits im Jahr 2020 begonnen, mit Einzelmaßnahmen des SK-B wurde im Jahr
2025 begonnen. Die vorgezogenen Maßnahmen sowie Teile des SK-A sind in der Zwischenzeit
bereits abgeschlossen (siehe hierzu auch DOB_Schnittstellenuebersicht_SKA-C).
Die bereits per Bauplanungsunterlagen haushälterisch genehmigten Einzelmaßnahmen befinden
sich in unterschiedlichen Leistungsphasen, daher ist keine eindeutige, trennscharfe Stufenzuordnung je Haushaltunterlage möglich ist. Für eine fachlich konsistente und termingerechte Umsetzung ist eine abschnittsübergreifende, parallele Bearbeitung der verschiedenen Einzelmaßnahmen in allen Leistungsabschnitten erforderlich.
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Zusätzliche Informationen:
“Die geschätzte Laufzeit des Vertrages von 50 Monaten zzgl. Gewährleistungszeitraum.”
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 50 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-15 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Projektsteuerungsleistungen für den Sanierungskomplex A und B werden in nicht stufenweise vergeben. Die Beauftragung der Leistung für Sanierungskomplex...”
Beschreibung der Optionen
Die Projektsteuerungsleistungen für den Sanierungskomplex A und B werden in nicht stufenweise vergeben. Die Beauftragung der Leistung für Sanierungskomplex C erfolgt in Leistungsabschnitten.
Daneben können folgende optionale besondere Leistungen separat vergeben werden:
1) Erstellung der Gebäudedokumentation für PLAKODA-Internet-Gebäudeblätter (ABauFormblätter), einschließlich der Kostenzusammenstellungen, Bilder und grafischer Daten. Die Bereitstellung der Zeichnungen erfolgt durch die Projektbeteiligten.
2) Prüfen der Projektdokumentation der fachlich Beteiligten (gemäß AHO)
3) Veranlassen, Koordinieren und Steuern der Beseitigung nach der Abnahme aufgetretener Mängel (gemäß AHO)
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der optionalen besonderen Leistungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Qualifikation u. Erfahrung des betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität / Projektbezogene Anforderungen
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-19 13:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-19 13:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): null
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Erklärung zum Wirtschaftsteilnehmer/Unternehmen, Inhaber und ggf. wirtschaftliche Verknüpfung zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Erklärung zum Wirtschaftsteilnehmer/Unternehmen, Inhaber und ggf. wirtschaftliche Verknüpfung zu anderen Unternehmen;
b) Verfügt über die Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den/die Inhaber/Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens;
c) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie von Fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Die geforderten Schlüsselpersonen (PL/stellv. PL/ MA) gemäß technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit müssen, über eine abgeschlossene Hochschul- oder Fachhochschulausbildung oder gleichwertig im Baubereich (FB Architektur oder Ingenieurswesen) verfügen.
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
[1] Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV und Abs. 4 Nr. 2 VgV
[2]...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
[1] Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV und Abs. 4 Nr. 2 VgV
[2] Angaben Mindestjahresumsatz nach § § 45 Absatz 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. Nr. 4 VgV
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV:
Mit der Angebotsabgabe ist eine Erklärung zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung abzugeben. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen ist durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Eine Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 5 Mio. EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, eines in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben.
Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bietergemeinschaft haften die Mitglieder der Gemeinschaft (ARGE) mit Beauftragung gesamtschuldnerisch. Schließt eine Bewerbergemeinschaft keine zu den oben genannten Bedingungen angegebene Berufshaftpflichtversicherung ab, muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügen.
[2] Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. Nr. 4 VgV:
Anzugeben ist der spezifische Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich der geforderten Dienstleistung jeweils in den letzten 3 Jahren (2023/2024/2025) sowie der entsprechende durchschnittliche Jahresumsatz (netto) dieser letzten 3 Jahre.
Geforderte Mindeststandards:
[zu 1] Ein Bewerber muss die entsprechende Berufshaftpflichtversicherung erbringen;
[zu 2] Ein Bewerber wird bei Nichteinhaltung eines spezifischen Jahresumsatzes im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2023/2024/2025) von mindestens 500.000 EUR (netto) nicht als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zu technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit
[1] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV
[2] Angaben der technischen Fachkräfte nach § 46...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zu technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit
[1] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV
[2] Angaben der technischen Fachkräfte nach § 46 Absatz 3 Nr. 2 VgV
[3] Erklärung über Beschäftigte und Anzahl der Führungskräfte nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV
[1] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV, Angaben zu:
Gefordert werden Referenzen des hauptverantwortlichen Unternehmens in Bezug auf die zu erbringenden Leistungen.
Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Bearbeitungsumfang, Planungs- und Ausführungszeitraum, Datum der Übergabe der Leistungsphase 8 HOAI an den AG, Gesamtkosten (KG 200-700 nach DIN 276), Anforderungsgrad (Honorarzone), Kontaktdaten des Auftraggebers (öffentlich/privat), Tel./Email.
Die Erbringung aller geforderten Referenzkriterien stellt die Mindestanforderungen zum Eignungsnachweis dar.
[1.1] Referenz : Mindestanforderung zum Eignungsnachweis
[1.1.1] Die Referenz muss bis zum Tag der Bekanntmachung an den Auftraggeber zur Nutzung (LPH 8 HOAI) übergeben sein. Die Übergabe des Referenzprojekts darf max. 10 Jahre ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen.
[1.1.2] Das Referenzgebäude hat mind. die Honorarzone IV Gebäudeplanung (bzw. Leistungsphase 2-8 nach HOAI) und Gesamtkosten (KG 200-700) über mind. 70 Mio. EUR und umfasst LP 2-8 mit allen Aufgabenfeldern.
[1.1.3] Die Steuerung des Referenzprojekts muss vom Bieter erbracht worden sein (mind. LP 2-8 erbracht).
[1.1.4] Die benannte Projektleitung und/oder der/die hauptsächlich tätige/r Mitarbeiter/in war/en in verantwortlicher Stellung im Referenzprojekt tätig (mind. in der gesamten LP 8).
[1.2] Referenz : Mindestanforderung zum Eignungsnachweis
[1.1.1] Die Referenz muss bis zum Tag der Bekanntmachung an den Auftraggeber zur Nutzung (LPH 8 HOAI) übergeben sein. Die Übergabe des Referenzprojekts darf max. 10 Jahre ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen.
[1.1.2] Bei der Referenz handelt es sich um eine mehrteilige Sanierungsmaßnahme in mehreren Bauabschnitten unter Berücksichtigung von Denkmalschutz.
[1.1.3] Die Steuerung des Referenzprojekts muss vom Bieter erbracht worden sein (mind. LP 2-8 erbracht) und die Koordination von mind. 5 Fachplanern beinhaltet haben.
[1.3] Referenz : Mindestanforderung zum Eignungsnachweis
[1.1.1] Die Referenz muss bis zum Tag der Bekanntmachung an den Auftraggeber zur Nutzung (LPH 8 HOAI) übergeben sein. Die Übergabe des Referenzprojekts darf max. 10 Jahre ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen.
[1.1.2] Das Referenzprojekt muss eine öffentliche Baumaßnahme sein und durch einen öffentlichen Bauherren beauftragt worden sein.
[1.1.3] Die Steuerung des Referenzprojekts muss vom Bieter erbracht worden sein (mind. LP 2-8 erbracht).
[2] Angaben zu den Anforderungen des Personals des Bieters:
Eignung/Qualifikation und Anzahl des Personals: Mindestanforderung
[2.1] Der Bieter verfügt über mindestens 6 Mitarbeitende jahresdurchschnittlich.
Die Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen erfolgt gemäß Formular IV 211EU F - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Eine Bietergemeinschaft hat mit der Angebotsabgabe eine Erklärung aller Mitglieder schriftlich/in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemei...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit der Angebotsabgabe eine Erklärung aller Mitglieder schriftlich/in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen.
Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.”
“Mit der Angebotsabgabe ist die Erklärung zur Eignung Formular IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung einzureichen.
Sofern Bietergemeinschaft und/oder...”
Mit der Angebotsabgabe ist die Erklärung zur Eignung Formular IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung einzureichen.
Sofern Bietergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit Eignungsleihe erforderlich sind, ist die IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung mehrfach auszufüllen, ggf. sind Erklärungen ABau IV 125 F, IV 126 F, IV 128 F gemäß Wirt-211EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebots einzureichen. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine eigene zusätzliche IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung vorlegen.
1) Änderungen der Vorgaben im Formular IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung sind nicht zulässig.
2) Alle einzureichenden Unterlagen müssen in deutscher Sprache gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
3) Fragen sind über die Vergabeplattform bis zum in der eVergabe angegebenen Datum an die Vergabestelle zu richten. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform.
4) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentral beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister haben.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
5) Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (s. IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bieter nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der Bietergespräche werden.
6) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen, siehe Vergabeunterlagen.
7) Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
8) Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (iTWOtender) in Textform eingereicht werden.
9) Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg,
indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 076-269023 (2026-04-16)