Neubau Autoreisezuganlage Hamburg-Eidelstedt:
Die DB Netz AG, die DB Station & Service AG und die DB Energie GmbH planen die Errichtung einer Verladeanlage für Autoreisezüge einschließlich eines Bahnsteigs und eines Servicegebäudes für die Abfertigung von Fahrgästen der Eisenbahnverkehrsunternehmen auf dem Bahnhof Hamburg-Eidelstedt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-06.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektsteuerung Lean Autoreisezuganlage HH-Eidelstedt
23FEI68377
Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement im Bauwesen📦
Kurze Beschreibung:
“Neubau Autoreisezuganlage Hamburg-Eidelstedt:
Die DB Netz AG, die DB Station & Service AG und die DB Energie GmbH planen die Errichtung einer Verladeanlage...”
Kurze Beschreibung
Neubau Autoreisezuganlage Hamburg-Eidelstedt:
Die DB Netz AG, die DB Station & Service AG und die DB Energie GmbH planen die Errichtung einer Verladeanlage für Autoreisezüge einschließlich eines Bahnsteigs und eines Servicegebäudes für die Abfertigung von Fahrgästen der Eisenbahnverkehrsunternehmen auf dem Bahnhof Hamburg-Eidelstedt.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement im Bauwesen📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Projektsteuerung Lean Management für die Errichtung einer Verladeanlage für Autoreisezüge einschließlich eines Bahnsteigs und eines Servicegebäudes am...”
Beschreibung der Beschaffung
Projektsteuerung Lean Management für die Errichtung einer Verladeanlage für Autoreisezüge einschließlich eines Bahnsteigs und eines Servicegebäudes am Bahnhof Hamburg-Eidelstedt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-01 📅
Datum des Endes: 2027-04-30 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nennung von Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen:
Angabe von zwei in den letzten zehn Geschäftsjahren geplanten, abgeschlossenen und nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nennung von Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen:
Angabe von zwei in den letzten zehn Geschäftsjahren geplanten, abgeschlossenen und nach folgenden
Kriterien vergleichbaren Projekten
1. Für EIU
2. Leistungen in Vertrags- und Vergabemanagement, Lean-Management Projekten mit Baukosten
> 150 Mio. EUR
Qualifikationsanforderung an den vorgesehenen Lean Manager:
1. Abschluss: mind. Dipl.-Ing (FH), Master oder vergleichbar,
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung der Gesamtprojektleitung als Projektleitung,
3. Kenntnisse in der Termin- und Vergabeplanung von Infrastrukturprojekten (EIU),
4. Kenntnisse von Lean-Prinzipien und der Last Planner Methodik im Bauwesen,
5. Deutschkenntnisse in Wort und Schrift,
6. Mind. 3-jährige Berufserfahrung in Projekten mit Baukosten > 150 Mio. Euro
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen -
Bietergemeinschaft und Nachunternehmer
Alle Angaben sind im Teilnahmeantrag zu tätigen bzw. als Anlagen beizufügen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-06
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-11-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-03-01 📅
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 196-613725 (2023-10-06)