Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (
https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer vorlegen. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Eigenerklärungen oder Nachweise gefordert werden, die nicht in der Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
- Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe (oder Europäische Eigenerklärung EEE)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB, Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat.
Erklärung, dass das Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Erklärung, dass gegen das Unternehmen keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) und § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) führen können.
- ggf. Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig),
- Nachweis Eintragung Berufs- oder Handelsregister bzw. Erlaubnis zur Berufsausübung (gem. §44 VgV)
- Mit dem Angebot ist die Anlage "Sonderformular Russland Embargo", die in den Vergabeunterlagen enthalten ist, einzureichen.
- wenn zutreffend_4.2 EU Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung: Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss diese mit dem Angebot eine Erklärung einreichen. Diese Erklärung beinhaltet die Bildung einer Bietergemeinschaft, einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung sowie die Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung durch die Bietergemeinschaft und eine Auflistung ihrer Mitglieder. Schließlich soll die Erklärung die Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, beinhalten. Bei Bietergemeinschaften sind geforderte Erklärungen bzw. Nachweise für jedes Mitglied mit dem Angebot einzureichen, sofern dies nicht anders ausgewiesen ist. Ein Wechsel der Identität eines Mitglieds der Bietergemeinschaft oder der Bietergemeinschaft ist nicht zugelassen.
- wenn zutreffend_4.3 EU Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe:
Die Namensnennung der vorgesehenen Unterauftragnehmern ist bei Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebots freiwillig. Diese wird vor Zuschlagserteilung für den in Frage kommenden Bieter zwingend erforderlich. Der Auftraggeber fragt diesen gesondert beim Bieter an (Angabe Leistungsbereich/Auftragsteil anzugeben).
Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Angabe in Bezug auf Eignungsanforderung).
Namensnennung bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebots notwendig und Angabe der von diesen Unternehmen erfüllten Eignungsanforderungen.
- wenn zutreffend_4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen nach § 36 VgV
(nur auf besondere Anforderung des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung einzureichen)
Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe nach § 47 VgV und diesbezügliche Nachweise sowie Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (bei Abgabe eines Teilnahmeantrages/Angebots einzureichen)
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so fordert der Auftraggeber eine gesamtschuldnerische Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang.
Für die in Frage kommenden Bieter wird eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister durch den AG eingeholt.