Für den Umbau des ehemaligen Schlackebunkers des Müllheizkraftwerkes Burgkirchen zum Müllzwischenbunker sind Projektsteuerungsteilleistungen gemäß § 2 AHO Heft Nr. 9 zu erbringen. Die Leistung umfasst alle Handlungsbereiche der Projektstufen 3 - 5.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-07.
Auftragsbekanntmachung (2023-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Kurze Beschreibung:
“Für den Umbau des ehemaligen Schlackebunkers des Müllheizkraftwerkes Burgkirchen zum Müllzwischenbunker sind Projektsteuerungsteilleistungen gemäß § 2 AHO...”
Kurze Beschreibung
Für den Umbau des ehemaligen Schlackebunkers des Müllheizkraftwerkes Burgkirchen zum Müllzwischenbunker sind Projektsteuerungsteilleistungen gemäß § 2 AHO Heft Nr. 9 zu erbringen. Die Leistung umfasst alle Handlungsbereiche der Projektstufen 3 - 5.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Altötting🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-08-07 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-11 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 154-491029
ABl. S-Ausgabe: 154
Zusätzliche Informationen
“Fragen zu den Vergabeunterlagen müssen über die Plattform www.subreport-elvis.de bis zum 08.09.2023 gestellt werden. Antworten auf gestellte Fragen im Zuge...”
Fragen zu den Vergabeunterlagen müssen über die Plattform www.subreport-elvis.de bis zum 08.09.2023 gestellt werden. Antworten auf gestellte Fragen im Zuge des Teilnahmewettbewerbs werden ebenfalls über die Plattform veröffentlich werden. Bewerber müssen sich eigenverantwortlich um den entsprechenden Zugriff kümmern.
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Quelle: OJS 2023/S 154-491029 (2023-08-07)