Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und ihrer Plausibilität:
Folgende Punkte können erzielt werden:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz netto für die ausgeschriebenen Leistungen im Mittel:
Von dem angegebenen Umsatz der Jahre 2022, 2021 und 2020 wird für die Bewertung ein Mittelwert gebildet.
Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der Mittelwert- Netto-Umsätze aller Bewerbermitglieder bewertet.
Folgende Punkte können erzielt werden (Angaben jeweils in EUR netto):
>= 500.000 EUR: 5 Punkte
400.000 EUR - 499.999 EUR: 3 Punkte
300.000 EUR - 399.999 EUR: 1 Punkt
bis 299.999 EUR: 0 Punkte
Wertungsfaktor 2, d.h. maximal erreichbar: 10 Punkte
2. Technische Leistungsfähigkeit:
Qualifiziertes Personal:
Anzahl der Mitarbeiter mit unter Punkt A.1. genannter Qualifikation zum Bewerbungszeitpunkt.
Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der Mitarbeiterqualifikationen aller Bewerbermitglieder gewertet. Es wird davon ausgegangen, dass ein Büro mit mindestens 2 qualifizierten Mitarbeitern eine ausreichende Größe für die geforderte Leistung besitzt.
Die Bewertung der qualifizierten Mitarbeiter erfolgt nachfolgender Abstufung:
Mehr als 5 Pers. mit Qualifikation: 5 Punkte
4-5 Pers. mit Qualifikation: 3 Punkte
2-3 Pers. mit Qualifikation: 1 Punkt
weniger als 2 Pers. mit Qualifikation: Ausschluss
Wertungsfaktor 2, d.h. maximal erreichbar: 10 Punkte
Projektleiter/in:
Berufserfahrung Projektleiter/in den Projektstufen 1-5 (je A-E)
Nennung eines Projektleiters (bei Teambewerbungen wird nur ein Projektleiter gewertet) mit der entsprechenden Qualifikation (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor der Fachrichtung Bauingenieurwesen und/oder Architektur).
mehr als 10 Jahre Berufserfahrung: 5 Punkte
mehr als 6 bis 10 Jahre Berufserfahrung: 3 Punkte
2 bis 6 Jahre Berufserfahrung: 1 Punkt
weniger als 2 Jahre Berufserfahrung: 0 Punkte
Wertungsfaktor 3, d.h. maximal erreichbar: 15 Punkte
3. Referenzprojekte
Es werden nur solche Referenzen gewertet, die gemäß den nachfolgend aufgezählten Kriterien mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Referenzprojekte für einen Geschosswohnungsbau
Kriterien für die Vergleichbarkeit der Referenzen:
- Geschosswohnungsbau mit Wohnnutzung
- Neubau
- Erbrachte Leistung: Grundleistungen Projektstufen 1-5 (je Handlungsbereiche A-E) gem. § 2 der LuH PM (AHO, Heft 9, 2020)
- mind. 50 Wohneinheiten je Referenz
- Datum Baubeginn: August 2018 - August 2023
Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz einzureichen.
Für die eingereichten Referenzen werden folgende Zusatzpunkte vergeben. Für jedes Projektspezifikum wird, soweit es erfüllt ist, einmalig die angegebene Punktzahl vergeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob innerhalb eines Referenzprojektes mehrere der unten genannten Projektspezifika oder innerhalb mehrerer vergleichbarer Referenzprojekte jeweils mehrere unterschiedliche Spezifika erfüllt sind. Die Erfüllung der Projektspezifika durch das entsprechende Referenzprojekt ist deutlich zu kennzeichnen.
Projektspezifika:
- Projektgröße:
Anzahl Wohneinheiten:
ab 100 WE 5 Punkte
75 WE -99 WE: 3 Punkte
50 WE - 74 WE: 1 Punkt
weniger als 50 WE: Referenz nicht vergleichbar und damit nicht wertbar
Wertungsfaktor 3, d.h. maximal erreichbar: 15 Punkte
- Integrierte Tiefgarage vorhanden:
wird bestätigt: 3 Punkte
Wertungsfaktor 3, d.h. maximal erreichbar: 9 Punkte
- Referenz wurde nach einer Wohnraumförderbestimmung gefördert (bspw. KommWFP, EOF)
wird bestätigt: 3 Punkte
Wertungsfaktor 3, d.h. maximal erreichbar: 9 Punkte
- Referenz Öffentlicher Auftraggeber
wird bestätigt: 3 Punkte
Wertungsfaktor 3, d.h. maximal erreichbar: 9 Punkte
- Integrierte Nicht-Wohnnutzung (? 150 m² NF):
als integrierte Nicht-Wohnnutzung gilt z.B. eine gewerbliche oder eine soziale Nutzung
wird bestätigt: 3 Punkte
Wertungsfaktor 3, d.h. maximal erreichbar: 9 Punkte
- Referenz wurde mindestens im Energiestandard EH 40 geplant
wird bestätigt: 3 Punkte
Wertungsfaktor 3, d.h. maximal erreichbar: 9 Punkte