Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Projektsteuerungsleistungen von Infrastrukturprojekten die die Mindestanforderungen an Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung erfüllen (35%).
1 Punkt: Projekt der Straßenverkehrsinfrastruktur, des Brückenbaus oder der Freiflächengestaltung
2 Punkte: Projekt, das Leistungen in zwei der der drei Feldern Straßenverkehrsinfrastruktur, Brückenbaus oder Freiflächengestaltung beinhaltet.
3 Punkte: Projekt, das Leistungen in zwei der drei Feldern Straßenverkehrsinfrastruktur, Brückenbaus oder Freiflächengestaltungbeinhaltet. Die Kosten des Referenzprojektes betragen mehr als 5 Mio. Euro (netto).
4 Punkte: Projekt, das Leistungen in zwei der drei Feldern Straßenverkehrsinfrastruktur, Brückenbaus oder Freiflächengestaltung beinhaltet. Die Kosten des Referenzprojektes betragen mehr als 10 Mio. Euro (netto).
5 Punkte: Projekt, das Leistungen in zwei der drei Feldern Straßenverkehrsinfrastruktur, Brückenbaus oder Freiflächengestaltung beinhaltet. Die Kosten des Referenzprojektes betragen mehr als 15 Mio. Euro (netto).
2. Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Multiprojektmanagementleistungen die die Mindestanforderungen an Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung erfüllen (35%).
1 Punkt: Gesamtmaßnahme mit drei bis fünf Teilprojekten
2 Punkte: Gesamtmaßnahme mit drei bis fünf Teilprojekten, davon mindestens zwei Teilprojekte der Straßenverkehrsinfrastruktur, des Brückenbaus oder der Freiflächengestaltung.
3 Punkte: Gesamtmaßnahme mit sechs bis acht Teilprojekten, davon mindestens zwei Teilprojekte der Straßenverkehrsinfrastruktur, des Brückenbaus oder der Freiflächengestaltung.
4 Punkte: Gesamtmaßnahme mit sechs bis acht Teilprojekten, davon mindestens drei Teilprojekte aus dem Bereich Infrastruktur (d.h. Teilprojekte der Straßenverkehrsinfrastruktur, des Brückenbaus oder der Freiflächengestaltung) mit Gesamtkosten dieser drei Teilprojekte von mindestens 3,0 Mio. Euro (netto)
5 Punkte: Gesamtmaßnahme mit sechs bis acht Teilprojekten, davon mindestens vier Teilprojekte aus dem Bereich Infrastruktur (d.h. Teilprojekte der Straßenverkehrsinfrastruktur, des Brückenbaus oder der Freiflächengestaltung) mit Gesamtkosten dieser vier Teilprojekte von mindestens 5,0 Mio. Euro (netto).
3. Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Leistungen des Fördermittelmanagements die die Mindestanforderungen an Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung erfüllen (30%).
1 Punkt: Fördermittelmanagement für ein Projekt.
2 Punkte: Fördermittelmanagement für ein Projekt mit mindestens zwei unterschiedlichen Fördergebern.
3 Punkte: Fördermittelmanagement für ein Projekt mit mindestens zwei unterschiedlichen Fördergebern Die Fördermittel des Referenzprojektes betragen mehr als 5 Mio. Euro (netto).
4 Punkte: Fördermittelmanagement für ein Projekt mit mindestens zwei unterschiedlichen Fördergebern Projekt, das Leistungen in zwei der der drei Feldern Straßenverkehrsinfrastruktur, Brückenbaus oder Freiflächengestaltung beinhaltet. Die Fördermittel des Referenzprojektes betragen mehr als 10 Mio. Euro (netto).
5 Punkte: Fördermittelmanagement für ein Projekt mit mindestens zwei unterschiedlichen Fördergebern Projekt, das Leistungen in zwei der der drei Feldern Straßenverkehrsinfrastruktur, Brückenbaus oder Freiflächengestaltung beinhaltet. Die Fördermittel des Referenzprojektes betragen mehr als 15 Mio. Euro (netto).
Es ist möglich, ein Mehr an Eignung durch weitere Referenzen nachzuweisen.