Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische Leistungsfähigkeit
Anzahl fest angestellte Mitarbeiter (MA) Qualifikation: Dipl.-Ing., Architektur oder Bauingenieurwesen oder vergleichbare Ausbildung (Angabe in Eigenerklärung): bis 2 MA: 1 Punkt; 3 bis 4 MA: 3 Punkte; über 4 MA: 5 Punkte.
Anzahl fest angestellte Mitarbeiter (MA) Qualifikation: Betriebswirt, Kaufmann oder vergleichbare Ausbildung (Angabe in Eigenerklärung: bis 2 MA: 1 Punkt; 3 bis 4 MA: 3 Punkte; über 4 MA: 5 Punkte.
Anzahl freier Mitarbeiter (MA) Qualifikation: Dipl.-Ing., Architektur, Bauingenieurwesen, Be-triebswirt, Kaufmannoder vergleichbare Ausbildung (Angabe in Eigenerklärung): bis 2 MA: 1 Punkt; 3 bis 4 MA: 3 Punkte; über 4 MA: 5 Punkte.
Berufliche Leistungsfähigkeit / Referenzen
Referenzprojekt Kategorie A: Neubau, Erweiterungsbau oder Umbau / Sanierung Feuerwehrgebäude → vergleichbares Projekt: 1 Projekt: 4 Punkte; 2 Projekte: 8 Punkte (max. 8 Pkte.).
Referenzprojekt Kategorie B: Neubau oder Umbau/Sanierung – Nicht-Wohngebäude -mit öffentlichem Auftraggeber: 1 Projekt: 3 Punkte; 2 Projekte: 6 Punkte (max. 6 Pkte.).
Referenzprojekt Kategorie C: Neubau oder Umbau/Sanierung allg.– Nicht Wohngebäude: 1 Projekt: 2 Punkte; 2 Projekte: 4 Punkte (max. 4 Pkte.).
Kriterien Referenzprojekt Kategorie A-C:
- Selbst erbrachte Leistungen nach AHO: Handlungsbereiche A bis E: mindestens 3 Handlungsbereiche, Projektstufen 1 bis 5: mindestens 3 aufeinanderfolgende Projektstufen
- Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700): mindestens 4,0 Mio. EUR netto
- Übergabe an den Nutzer im Zeitraum ab 1.1.2013 bis 1.1.2023
- Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt jeweils alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden. Eine Abstufung der Punk-tevergabe je nach Umfang der erfüllten Einzelkriterien erfolgt nicht.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen und aussagekräftige Referenzen zu erhalten, weicht der geforderte Zeitraum, in der die aufgeführten Referenzprojekte an den Nutzer übergeben werden müssen, von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV ab und wurde auf 10 Jahre festgelegt.