Projektträgerschaft „Digitale Hochschulbildung/Digitale Souveränität und KI-Kompetenzen an Hochschulen" (DHBSKI) für das BMFTR im Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung“
Die Projektträgerschaft umfasst im Wesentlichen die Unterstützung des Auftraggebenden bei der Vorbereitung und Umsetzung der zukünftigen Förderrichtlinien (FRL) KI2practice „Richtlinie zur Förderung von Projekten zur anwendungsnahen Erforschung, Entwicklung und Erprobung von KI-Anwendungen in der Lehre“ und DHB-Souverän - „Richtlinie zur Förderung von Forschung zur digitalen Hochschulbildung – Innovationspotentiale von Open Source-Anwendungen für digital souveräne Hochschulbildung“. Darüber hinaus unterstützt der Projektträger den Auftraggebenden bei dessen Aktivitäten im Rahmen der Fördermaßnahme „KI-Kompetenzen an Hochschulen stärken“ sowie bei der Weiterentwicklung des Forschungsfeldes „Digitale Hochschulbildung“. Die oben genannten Aufgabenfelder beinhalten die Unterstützung der Förderaktivitäten im Forschungsfeld „Digitale Hochschulbildung“ insbesondere in Form von Begutachtungssitzungen, Antragsprüfungen, Vorhabenbewilligungen und der fachlichen und administrativen Betreuung der bewilligten Vorhaben inkl. der Überwachung der Zuwendungs- und Vertragsbestimmungen, die Unterstützung bei Aktivitäten zur Erfolgskontrolle/Evaluation, die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen sowie weitere Aufgaben mit direktem und indirektem Bezug zu den Förderaktivitäten. Im Rahmen der Projektträgerschaft sind sowohl Pauschal- als auch Einheitsleistungen zu erbringen.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektträgerschaft „Digitale Hochschulbildung/Digitale Souveränität und KI-Kompetenzen an Hochschulen" (DHBSKI) für das BMFTR im Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung“
Referenznummer: 04514-4/6(2026)
Kurze Beschreibung:
Die Projektträgerschaft umfasst im Wesentlichen die Unterstützung des Auftraggebenden bei der Vorbereitung und Umsetzung der zukünftigen Förderrichtlinien (FRL) KI2practice „Richtlinie zur Förderung von Projekten zur anwendungsnahen Erforschung, Entwicklung und Erprobung von KI-Anwendungen in der Lehre“ und DHB-Souverän - „Richtlinie zur Förderung von Forschung zur digitalen Hochschulbildung – Innovationspotentiale von Open Source-Anwendungen für digital souveräne Hochschulbildung“. Darüber hinaus unterstützt der Projektträger den Auftraggebenden bei dessen Aktivitäten im Rahmen der Fördermaßnahme „KI-Kompetenzen an Hochschulen stärken“ sowie bei der Weiterentwicklung des Forschungsfeldes „Digitale Hochschulbildung“.
Die oben genannten Aufgabenfelder beinhalten die Unterstützung der Förderaktivitäten im Forschungsfeld „Digitale Hochschulbildung“ insbesondere in Form von Begutachtungssitzungen, Antragsprüfungen, Vorhabenbewilligungen und der fachlichen und administrativen Betreuung der bewilligten Vorhaben inkl. der Überwachung der Zuwendungs- und Vertragsbestimmungen, die Unterstützung bei Aktivitäten zur Erfolgskontrolle/Evaluation, die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen sowie weitere Aufgaben mit direktem und indirektem Bezug zu den Förderaktivitäten.
Im Rahmen der Projektträgerschaft sind sowohl Pauschal- als auch Einheitsleistungen zu erbringen.
Die Projektträgerschaft umfasst im Wesentlichen die Unterstützung des Auftraggebenden bei der Vorbereitung und Umsetzung der zukünftigen Förderrichtlinien (FRL) KI2practice „Richtlinie zur Förderung von Projekten zur anwendungsnahen Erforschung, Entwicklung und Erprobung von KI-Anwendungen in der Lehre“ und DHB-Souverän - „Richtlinie zur Förderung von Forschung zur digitalen Hochschulbildung – Innovationspotentiale von Open Source-Anwendungen für digital souveräne Hochschulbildung“. Darüber hinaus unterstützt der Projektträger den Auftraggebenden bei dessen Aktivitäten im Rahmen der Fördermaßnahme „KI-Kompetenzen an Hochschulen stärken“ sowie bei der Weiterentwicklung des Forschungsfeldes „Digitale Hochschulbildung“.
Die oben genannten Aufgabenfelder beinhalten die Unterstützung der Förderaktivitäten im Forschungsfeld „Digitale Hochschulbildung“ insbesondere in Form von Begutachtungssitzungen, Antragsprüfungen, Vorhabenbewilligungen und der fachlichen und administrativen Betreuung der bewilligten Vorhaben inkl. der Überwachung der Zuwendungs- und Vertragsbestimmungen, die Unterstützung bei Aktivitäten zur Erfolgskontrolle/Evaluation, die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen sowie weitere Aufgaben mit direktem und indirektem Bezug zu den Förderaktivitäten.
Im Rahmen der Projektträgerschaft sind sowohl Pauschal- als auch Einheitsleistungen zu erbringen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 04514-4/6(2026)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-01 📅
Datum des Endes: 2030-10-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu drei Jahre.
Vergabekriterien
Kriterium:
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Postleitzahl: 10117
Stadt: Berlin
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-09 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-09 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 17 Wochen Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 0
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-09-09 13:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-24 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leis-tungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist (Auszug in Kopie beizufügen) (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leis-tungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist (Auszug in Kopie beizufügen) (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI).
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 46 Abs. 2 VgV (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1).
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VII.2). Geeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen:
• Kenntnisse der einschlägigen Forschungs- und Förderlandschaft im Bereich der Wissenschafts- und Hochschulforschung und insbesondere der Forschung zur „Digitalen Hochschulbildung“ sowie gute Kenntnisse der relevanten Akteure;
• Kenntnisse und Erfahrungen mit Blick auf grundsätzliche Fragestellungen und aktuelle Herausforderungen der Digitalisierung in der Hochschulbildung, ihrer unterschiedlichen Akteure und deren Zusammenspiel;
• Kenntnisse und Erfahrungen in der Betreuung bzw. Umsetzung von Bundes- und/ oder Bund-Länder-Programmen im Wissenschafts- bzw. Hochschulbe-reich;
• Kenntnisse im Zuwendungsrecht, im Haushaltsrecht und im allgemeinen Verwaltungsrecht;
• Kenntnisse und Erfahrungen in der fachlichen und administrativen Prüfung, Bewilligung/Ablehnung, Abwicklung und Betreuung von öffentlichen Fördermaß-nahmen sowie von Anträgen/ Vorhaben im Rahmen des öffentlichen Projektför-derverfahrens;
• Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Fach- und Öffentlichkeitsin-formation und -kommunikation sowie im Veranstaltungsmanagement und der Durchführung von Begleitmaßnahmen zu Fördermaßnahmen
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens drei verschiedene Referenzen zu benennen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VII.2). Geeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen:
• Kenntnisse der einschlägigen Forschungs- und Förderlandschaft im Bereich der Wissenschafts- und Hochschulforschung und insbesondere der Forschung zur „Digitalen Hochschulbildung“ sowie gute Kenntnisse der relevanten Akteure;
• Kenntnisse und Erfahrungen mit Blick auf grundsätzliche Fragestellungen und aktuelle Herausforderungen der Digitalisierung in der Hochschulbildung, ihrer unterschiedlichen Akteure und deren Zusammenspiel;
• Kenntnisse und Erfahrungen in der Betreuung bzw. Umsetzung von Bundes- und/ oder Bund-Länder-Programmen im Wissenschafts- bzw. Hochschulbe-reich;
• Kenntnisse im Zuwendungsrecht, im Haushaltsrecht und im allgemeinen Verwaltungsrecht;
• Kenntnisse und Erfahrungen in der fachlichen und administrativen Prüfung, Bewilligung/Ablehnung, Abwicklung und Betreuung von öffentlichen Fördermaß-nahmen sowie von Anträgen/ Vorhaben im Rahmen des öffentlichen Projektför-derverfahrens;
• Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Fach- und Öffentlichkeitsin-formation und -kommunikation sowie im Veranstaltungsmanagement und der Durchführung von Begleitmaßnahmen zu Fördermaßnahmen
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens drei verschiedene Referenzen zu benennen.
Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Angaben im Bie-terbogen Ziffer VII.3 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbei-ter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitar-beiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
• mindestens zweijährige Erfahrung in der Leitung eines Teams von mindestens vier Personen (für eine/n Mitarbeitende/n mindestens ein Referenznachweis);
• Erfahrung im Projektmanagement von Projekten mit einer Laufzeit von mindestens drei Jahren (für eine/n Mitarbeitende/n mindestens ein Referenznachweis);
• Erfahrungen in einem der Aufgabenfelder: Grundsatzfragen von Bildung und Forschung (1), Grundsatzfragen der Digitalisierung in der Bildung (2), Digitale Hochschulbildung (3) oder Bundes- und/ oder Bund-Länder-Programme (4), die Kenntnisse von Projektförderverfahren mit Bezügen zur Forschungsförderung sowie den damit verbundenen Rechtsvorschriften belegen (insbesondere im deutschen Zuwendungsrecht, im allgemeinen Haushaltsrecht, im Verwaltungs-recht sowie im einschlägigen EU-Recht) (für eine/n Mitarbeitende/n mindestens ein Referenznachweis);
• Kenntnisse und Erfahrungen mit der Entwicklung von Strategien und Rahmen-programmen (für eine/n Mitarbeitende/n mindestens ein Referenznachweis).• mindestens zweijährige Erfahrung in der Leitung eines Teams von mindestens vier Personen (für eine/n Mitarbeitende/n mindestens ein Referenznachweis);
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Angaben im Bie-terbogen Ziffer VII.3 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbei-ter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitar-beiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
• mindestens zweijährige Erfahrung in der Leitung eines Teams von mindestens vier Personen (für eine/n Mitarbeitende/n mindestens ein Referenznachweis);
• Erfahrung im Projektmanagement von Projekten mit einer Laufzeit von mindestens drei Jahren (für eine/n Mitarbeitende/n mindestens ein Referenznachweis);
• Erfahrungen in einem der Aufgabenfelder: Grundsatzfragen von Bildung und Forschung (1), Grundsatzfragen der Digitalisierung in der Bildung (2), Digitale Hochschulbildung (3) oder Bundes- und/ oder Bund-Länder-Programme (4), die Kenntnisse von Projektförderverfahren mit Bezügen zur Forschungsförderung sowie den damit verbundenen Rechtsvorschriften belegen (insbesondere im deutschen Zuwendungsrecht, im allgemeinen Haushaltsrecht, im Verwaltungs-recht sowie im einschlägigen EU-Recht) (für eine/n Mitarbeitende/n mindestens ein Referenznachweis);
• Kenntnisse und Erfahrungen mit der Entwicklung von Strategien und Rahmen-programmen (für eine/n Mitarbeitende/n mindestens ein Referenznachweis).• mindestens zweijährige Erfahrung in der Leitung eines Teams von mindestens vier Personen (für eine/n Mitarbeitende/n mindestens ein Referenznachweis);
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht (Angaben im Bieterbogen Ziffer VII.4 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden:
• Kenntnisse und Erfahrungen zu mindestens drei der nachfolgend aufgeführten verschiedenen Aufgabenfelder: Grundsatzfragen von Bildung und Forschung (1), Grundsatzfragen der Digitalisierung in der Bildung (2), Digitale Hochschulbildung (3) oder Bundes- und/ oder Bund-Länder-Programme (4) (entweder durch je eine/n Mitarbeitende/n oder vereint in einem/r bzw. zwei bzw. drei Mit-arbeitenden);
• erfolgreicher Abschluss von mindestens einer/m Mitarbeitenden in einer der vier verschiedenen Disziplinen: naturwissenschaftliches, wirtschaftswissenschaftli-ches, ingenieurtechnisches oder sozial- und geisteswissenschaftliches Stu-dium; als Nachweis ist jeweils mind. eine entsprechende Abschlussurkunde der Hochschule in Kopie einzureichen;
• Kenntnisse und Erfahrungen im Zuwendungsrecht (BHO, VV-BHO, Handbuch der Projektförderung etc.) (für mindestens drei Mitarbeitende), Haushalts- (BHO etc.) (für mindestens eine/n Mitarbeitende/n) und Vergaberecht (UVgO, GWB, VgV etc.) (für mindestens eine/n Mitarbeitende/n) sowie in der Büroorganisation (für eine/n Mitarbeitende/n);
• Kenntnisse und Erfahrungen bei Projektförderverfahren mit Bezügen zur Forschungsförderung sowie den damit verbundenen Rechtsvorschriften sowie den damit verbundenen Vorgaben und Vorschriften (insbesondere im deutschen Zuwendungsrecht, im allgemeinen Haushaltsrecht, im Verwaltungsrecht sowie im einschlägigen EU-Recht) (für mindestens drei Mitarbeitende);
• Qualifikationen und Erfahrungen in der Durchführung und Organisation von Veranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen in Wissenschaft, Politik und Verwaltung einschließlich deren Dokumentation und Nachbereitung (für mindes-tens eine/n Mitarbeitende/n);
• Englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (entsprechend Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) bei mindestens einer/m wissen-schaftlichen Mitarbeitenden. Als Nachweis reicht eine Selbstauskunft durch die Aufnahme der vorliegenden Qualifikation im entsprechenden Qualifikationspro-fil des jeweiligen Mitarbeitenden aus.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht (Angaben im Bieterbogen Ziffer VII.4 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden:
• Kenntnisse und Erfahrungen zu mindestens drei der nachfolgend aufgeführten verschiedenen Aufgabenfelder: Grundsatzfragen von Bildung und Forschung (1), Grundsatzfragen der Digitalisierung in der Bildung (2), Digitale Hochschulbildung (3) oder Bundes- und/ oder Bund-Länder-Programme (4) (entweder durch je eine/n Mitarbeitende/n oder vereint in einem/r bzw. zwei bzw. drei Mit-arbeitenden);
• erfolgreicher Abschluss von mindestens einer/m Mitarbeitenden in einer der vier verschiedenen Disziplinen: naturwissenschaftliches, wirtschaftswissenschaftli-ches, ingenieurtechnisches oder sozial- und geisteswissenschaftliches Stu-dium; als Nachweis ist jeweils mind. eine entsprechende Abschlussurkunde der Hochschule in Kopie einzureichen;
• Kenntnisse und Erfahrungen im Zuwendungsrecht (BHO, VV-BHO, Handbuch der Projektförderung etc.) (für mindestens drei Mitarbeitende), Haushalts- (BHO etc.) (für mindestens eine/n Mitarbeitende/n) und Vergaberecht (UVgO, GWB, VgV etc.) (für mindestens eine/n Mitarbeitende/n) sowie in der Büroorganisation (für eine/n Mitarbeitende/n);
• Kenntnisse und Erfahrungen bei Projektförderverfahren mit Bezügen zur Forschungsförderung sowie den damit verbundenen Rechtsvorschriften sowie den damit verbundenen Vorgaben und Vorschriften (insbesondere im deutschen Zuwendungsrecht, im allgemeinen Haushaltsrecht, im Verwaltungsrecht sowie im einschlägigen EU-Recht) (für mindestens drei Mitarbeitende);
• Qualifikationen und Erfahrungen in der Durchführung und Organisation von Veranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen in Wissenschaft, Politik und Verwaltung einschließlich deren Dokumentation und Nachbereitung (für mindes-tens eine/n Mitarbeitende/n);
• Englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (entsprechend Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) bei mindestens einer/m wissen-schaftlichen Mitarbeitenden. Als Nachweis reicht eine Selbstauskunft durch die Aufnahme der vorliegenden Qualifikation im entsprechenden Qualifikationspro-fil des jeweiligen Mitarbeitenden aus.
Angabe der technischen Fachkraft oder der technischen Stelle, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Beauftragte(r) für den Haushalt eingesetzt werden soll (Angaben im Bieterbogen Ziffer VII.5 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkraft oder der technischen Stelle, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Beauftragte(r) für den Haushalt eingesetzt werden soll. Für die/den Beauftragte(n) für den Haushalt müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand des Qualifikationsprofils nachgewiesen werden:
• Mindestens dreijährige Erfahrung in der Titelbewirtschaftung einschließlich der erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit entsprechender IT-Software zur Umsetzung der Titelbewirtschaftung (z.B. profi) (für mindestens eine/n Mitarbeitende/n),
• Kenntnisse in den Bereichen Zuwendungsrecht, Haushaltsrecht sowie allgemeines Verwaltungsrecht (für mindestens eine/n Mitarbeitende/n),
• Kenntnisstand eines abgeschlossenen Studiums zum Verwaltungsfachwirt (FH) oder eines inhaltlich gleichwertigen Abschlusses oder gleichwertige, in der Praxis erworbene Fähigkeiten (für mindestens eine/n Mitarbeitende/n; als Nachweis ist jeweils mind. eine entsprechende Abschlussurkunde der Hochschule in Kopie bzw. ein Nachweis der in der Praxis erworbenen Fähigkeiten in Form einer Selbstauskunft per Abbildung in der Vita einzureichen).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe der technischen Fachkraft oder der technischen Stelle, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Beauftragte(r) für den Haushalt eingesetzt werden soll (Angaben im Bieterbogen Ziffer VII.5 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkraft oder der technischen Stelle, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Beauftragte(r) für den Haushalt eingesetzt werden soll. Für die/den Beauftragte(n) für den Haushalt müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand des Qualifikationsprofils nachgewiesen werden:
• Mindestens dreijährige Erfahrung in der Titelbewirtschaftung einschließlich der erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit entsprechender IT-Software zur Umsetzung der Titelbewirtschaftung (z.B. profi) (für mindestens eine/n Mitarbeitende/n),
• Kenntnisse in den Bereichen Zuwendungsrecht, Haushaltsrecht sowie allgemeines Verwaltungsrecht (für mindestens eine/n Mitarbeitende/n),
• Kenntnisstand eines abgeschlossenen Studiums zum Verwaltungsfachwirt (FH) oder eines inhaltlich gleichwertigen Abschlusses oder gleichwertige, in der Praxis erworbene Fähigkeiten (für mindestens eine/n Mitarbeitende/n; als Nachweis ist jeweils mind. eine entsprechende Abschlussurkunde der Hochschule in Kopie bzw. ein Nachweis der in der Praxis erworbenen Fähigkeiten in Form einer Selbstauskunft per Abbildung in der Vita einzureichen).
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen, Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG, § 22 LkSG und Art. 5k Sanktions-VO.
Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen, Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG, § 22 LkSG und Art. 5k Sanktions-VO.
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Nationale Registrierungsnummer: 991-00227BMFTR-14
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmftr.bund.de📧
Telefon: 000📞
URL: www.bmftr.bund.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: +49228-94990
Postleitzahl: 53123
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49228-94990📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️ Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 147-537065 (2026-07-31)