Die Projektträgerschaft umfasst im Wesentlichen die Unterstützung des Auftraggebers bei den Förderaktivitäten im Forschungsfeld "Digitale Hochschulbildung" innerhalb des Förderschwerpunkts "Wissenschafts- und Hochschulforschung" und bei den Förderaktivitäten im Rahmen der Bund-Länder-Initiative "Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung" (insbesondere die fachliche und administrative Betreuung der bewilligten Vorhaben, die Überwachung der Zuwendungs- und Vertragsbestimmungen, die Unterstützung bei Evaluationsaktivitäten, die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen sowie Aufgaben mit indirektem Bezug zu den Förderaktivitäten). Darüber hinaus unterstützt der Projektträger den Auftraggeber bei dessen Aktivitäten zur strategischen Weiterentwicklung des Forschungsfeldes "Digitale Hochschulbildung".
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-05.
Auftragsbekanntmachung (2023-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung
Referenznummer: 04514-4/2(2023)
Kurze Beschreibung:
Die Projektträgerschaft umfasst im Wesentlichen die Unterstützung des Auftraggebers bei den Förderaktivitäten im Forschungsfeld "Digitale Hochschulbildung" innerhalb des Förderschwerpunkts "Wissenschafts- und Hochschulforschung" und bei den Förderaktivitäten im Rahmen der Bund-Länder-Initiative "Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung" (insbesondere die fachliche und administrative Betreuung der bewilligten Vorhaben, die Überwachung der Zuwendungs- und Vertragsbestimmungen, die Unterstützung bei Evaluationsaktivitäten, die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen sowie Aufgaben mit indirektem Bezug zu den Förderaktivitäten). Darüber hinaus unterstützt der Projektträger den Auftraggeber bei dessen Aktivitäten zur strategischen Weiterentwicklung des Forschungsfeldes "Digitale Hochschulbildung".
Die Projektträgerschaft umfasst im Wesentlichen die Unterstützung des Auftraggebers bei den Förderaktivitäten im Forschungsfeld "Digitale Hochschulbildung" innerhalb des Förderschwerpunkts "Wissenschafts- und Hochschulforschung" und bei den Förderaktivitäten im Rahmen der Bund-Länder-Initiative "Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung" (insbesondere die fachliche und administrative Betreuung der bewilligten Vorhaben, die Überwachung der Zuwendungs- und Vertragsbestimmungen, die Unterstützung bei Evaluationsaktivitäten, die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen sowie Aufgaben mit indirektem Bezug zu den Förderaktivitäten). Darüber hinaus unterstützt der Projektträger den Auftraggeber bei dessen Aktivitäten zur strategischen Weiterentwicklung des Forschungsfeldes "Digitale Hochschulbildung".
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-07-05 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-10 📅
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Datum des Endes: 2027-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 130-414954
ABl. S-Ausgabe: 130
Zusätzliche Informationen
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: siehe II.1.4) und Leistungsbeschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 6 Monate.
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 6 Monate.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:15
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de📧
Internetadresse: http://www.bmbf.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2023/S 130-414954 (2023-07-05)