Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Übernahme von Projektträgeraufgaben (Aufgaben als administrierende Stelle) im Zusammenhang mit der direkten Projektförderung für Investitionen in klimaneutrale Produktionskapazitäten.
Ziel der Unterstützungsleistung ist die Entlastung des AG von Aufgaben nicht ministerieller Art bei der fachlichen und administrativen Planung, Durchführung und Kontrolle des Förderprogramms sowie der Gewährleistung des zweckentsprechenden und effizienten Einsatzes der Fördermittel.
Die Förderung von Vorhaben erfolgt im Wege der Projektförderung durch Zuwendung im Sinne der §§ 23, 44 BHO nach den hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV-BHO) sowie ergänzenden Regelungen des BMF und des AG.
Der AN übernimmt als Projektträger in allen Phasen der Projektförderung sämtliche zur Durchführung des Förderprogramms notwendigen fachlichen und administrativen Aufgaben. Der AN bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen den Antragstellern bzw. Zuwendungsempfängern und dem AG und erfüllt eine wichtige Servicefunktion für den AG.
Der AN übernimmt in enger Abstimmung mit dem AG die Umsetzung des Förderprogramms "Klimaschutzverträge" als Projektträger. Die Beleihung des AN ist nach der Durchführung der ersten Gebotsphase (vgl. AP4.1-AP4.4) vorgesehen.
Die Details zum Förderprogramm Klimaschutzverträge ergeben sich aus den folgenden Dokumenten:
* FRL KSV inklusive Erläuterung,
* Musterzuwendungsbescheid mit Musternebenbestimmungen und
* Musterklimaschutzvertrag.
Der AN betreut, unter Beachtung der haushalts- und zuwendungsrechtlichen Bestimmungen, das Förderprogramm "Klimaschutzverträge" fachlich und administrativ. Er führt dabei folgende Kernaufgaben eigenständig durch bzw. unterstützt das BMWK bei der Durchführung:
* Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Muster für die Zuwendungsbescheide und Klimaschutzverträge,
* Vorbereitung und Durchführung der Gebotsverfahren,
* Anfertigung und Versand der Absageschreiben für erfolglose Bieter,
* Anfertigung und Versand der Zuwendungsbescheide für die erfolgreichen Bieter,
* Verhandlung und Unterzeichnung der Klimaschutzverträge,
* laufende fachliche und administrative Betreuung und Erfolgskontrolle auf Vorhabenebene (Zwischenberichte, Mittelanforderungen, Rückzahlungen etc.) der Klimaschutzverträge und nach den besonderen Nebenbestimmungen und den Regelungen der Zuwendungsbescheide.
Darüber hinaus nimmt der AN folgende weiteren Aufgaben wahr:
* laufendes Monitoring, Unterstützung des AG bei der Erfolgskontrolle auf Programmebene, Berichtswesen an den AG und Unterstützung bei einer externen Evaluation des Förderprogramms,
* Unterstützung des AG bei der Öffentlichkeits- und Parlamentsarbeit,
* Unterstützung bei der nationalen und europäischen Programmkoordinierung sowie im Bereich internationaler Kooperationen.
Für die Administration und Bewirtschaftung ist ausschließlich das Projektförder-Informationssystem "profi" zu verwenden. Der AN stellt die hierfür notwendige technische Anbindung und Ausstattung sicher. Er unterstützt bei der Pflege und Weiterentwicklung von "profi" in Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Dienstleister (DLR-IP).
In einem allgemeinen Interessenbekundungsverfahren zur vorgesehenen Förderung im Frühjahr 2022 haben rund 80 Unternehmen Vorhabenskizzen eingereicht. Das Verfahren diente ausschließlich der Informationsgewinnung in Bezug auf Umfang, Art und Inhalt der Förderung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Projektträgerschaft für das Förderprogramm "Klimaschutzverträge"
17104/005-23#001”
Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Übernahme von Projektträgeraufgaben (Aufgaben als administrierende Stelle) im Zusammenhang mit der direkten...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Übernahme von Projektträgeraufgaben (Aufgaben als administrierende Stelle) im Zusammenhang mit der direkten Projektförderung für Investitionen in klimaneutrale Produktionskapazitäten.
Ziel der Unterstützungsleistung ist die Entlastung des AG von Aufgaben nicht ministerieller Art bei der fachlichen und administrativen Planung, Durchführung und Kontrolle des Förderprogramms sowie der Gewährleistung des zweckentsprechenden und effizienten Einsatzes der Fördermittel.
Die Förderung von Vorhaben erfolgt im Wege der Projektförderung durch Zuwendung im Sinne der §§ 23, 44 BHO nach den hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV-BHO) sowie ergänzenden Regelungen des BMF und des AG.
Der AN übernimmt als Projektträger in allen Phasen der Projektförderung sämtliche zur Durchführung des Förderprogramms notwendigen fachlichen und administrativen Aufgaben. Der AN bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen den Antragstellern bzw. Zuwendungsempfängern und dem AG und erfüllt eine wichtige Servicefunktion für den AG.
Der AN übernimmt in enger Abstimmung mit dem AG die Umsetzung des Förderprogramms "Klimaschutzverträge" als Projektträger. Die Beleihung des AN ist nach der Durchführung der ersten Gebotsphase (vgl. AP4.1-AP4.4) vorgesehen.
Die Details zum Förderprogramm Klimaschutzverträge ergeben sich aus den folgenden Dokumenten:
* FRL KSV inklusive Erläuterung,
* Musterzuwendungsbescheid mit Musternebenbestimmungen und
* Musterklimaschutzvertrag.
Der AN betreut, unter Beachtung der haushalts- und zuwendungsrechtlichen Bestimmungen, das Förderprogramm "Klimaschutzverträge" fachlich und administrativ. Er führt dabei folgende Kernaufgaben eigenständig durch bzw. unterstützt das BMWK bei der Durchführung:
* Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Muster für die Zuwendungsbescheide und Klimaschutzverträge,
* Vorbereitung und Durchführung der Gebotsverfahren,
* Anfertigung und Versand der Absageschreiben für erfolglose Bieter,
* Anfertigung und Versand der Zuwendungsbescheide für die erfolgreichen Bieter,
* Verhandlung und Unterzeichnung der Klimaschutzverträge,
* laufende fachliche und administrative Betreuung und Erfolgskontrolle auf Vorhabenebene (Zwischenberichte, Mittelanforderungen, Rückzahlungen etc.) der Klimaschutzverträge und nach den besonderen Nebenbestimmungen und den Regelungen der Zuwendungsbescheide.
Darüber hinaus nimmt der AN folgende weiteren Aufgaben wahr:
* laufendes Monitoring, Unterstützung des AG bei der Erfolgskontrolle auf Programmebene, Berichtswesen an den AG und Unterstützung bei einer externen Evaluation des Förderprogramms,
* Unterstützung des AG bei der Öffentlichkeits- und Parlamentsarbeit,
* Unterstützung bei der nationalen und europäischen Programmkoordinierung sowie im Bereich internationaler Kooperationen.
Für die Administration und Bewirtschaftung ist ausschließlich das Projektförder-Informationssystem "profi" zu verwenden. Der AN stellt die hierfür notwendige technische Anbindung und Ausstattung sicher. Er unterstützt bei der Pflege und Weiterentwicklung von "profi" in Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Dienstleister (DLR-IP).
In einem allgemeinen Interessenbekundungsverfahren zur vorgesehenen Förderung im Frühjahr 2022 haben rund 80 Unternehmen Vorhabenskizzen eingereicht. Das Verfahren diente ausschließlich der Informationsgewinnung in Bezug auf Umfang, Art und Inhalt der Förderung.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 106 000 000 💰
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Übernahme von Projektträgeraufgaben (Aufgaben als administrierende Stelle) im Zusammenhang mit der direkten Projektförderung für Investitionen in klimaneutrale Produktionskapazitäten.
Ziel der Unterstützungsleistung ist die Entlastung des AG von Aufgaben nicht ministerieller Art bei der fachlichen und administrativen Planung, Durchführung und Kontrolle des Förderprogramms sowie der Gewährleistung des zweckentsprechenden und effizienten Einsatzes der Fördermittel.
Die Förderung von Vorhaben erfolgt im Wege der Projektförderung durch Zuwendung im Sinne der §§ 23, 44 BHO nach den hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV-BHO) sowie ergänzenden Regelungen des BMF und des AG.
Der AN übernimmt als Projektträger in allen Phasen der Projektförderung sämtliche zur Durchführung des Förderprogramms notwendigen fachlichen und administrativen Aufgaben. Der AN bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen den Antragstellern bzw. Zuwendungsempfängern und dem AG und erfüllt eine wichtige Servicefunktion für den AG.
Der AN übernimmt in enger Abstimmung mit dem AG die Umsetzung des Förderprogramms "Klimaschutzverträge" als Projektträger. Die Beleihung des AN ist nach der Durchführung der ersten Gebotsphase (vgl. AP4.1-AP4.4) vorgesehen.
Die Details zum Förderprogramm Klimaschutzverträge ergeben sich aus den folgenden Dokumenten:
* FRL KSV inklusive Erläuterung,
* Musterzuwendungsbescheid mit Musternebenbestimmungen und
* Musterklimaschutzvertrag.
Der AN betreut, unter Beachtung der haushalts- und zuwendungsrechtlichen Bestimmungen, das Förderprogramm "Klimaschutzverträge" fachlich und administrativ. Er führt dabei folgende Kernaufgaben eigenständig durch bzw. unterstützt das BMWK bei der Durchführung:
* Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Muster für die Zuwendungsbescheide und Klimaschutzverträge,
* Vorbereitung und Durchführung der Gebotsverfahren,
* Anfertigung und Versand der Absageschreiben für erfolglose Bieter,
* Anfertigung und Versand der Zuwendungsbescheide für die erfolgreichen Bieter,
* Verhandlung und Unterzeichnung der Klimaschutzverträge,
* laufende fachliche und administrative Betreuung und Erfolgskontrolle auf Vorhabenebene (Zwischenberichte, Mittelanforderungen, Rückzahlungen etc.) der Klimaschutzverträge und nach den besonderen Nebenbestimmungen und den Regelungen der Zuwendungsbescheide.
Darüber hinaus nimmt der AN folgende weiteren Aufgaben wahr:
* laufendes Monitoring, Unterstützung des AG bei der Erfolgskontrolle auf Programmebene, Berichtswesen an den AG und Unterstützung bei einer externen Evaluation des Förderprogramms,
* Unterstützung des AG bei der Öffentlichkeits- und Parlamentsarbeit,
* Unterstützung bei der nationalen und europäischen Programmkoordinierung sowie im Bereich internationaler Kooperationen.
Für die Administration und Bewirtschaftung ist ausschließlich das Projektförder-Informationssystem "profi" zu verwenden. Der AN stellt die hierfür notwendige technische Anbindung und Ausstattung sicher. Er unterstützt bei der Pflege und Weiterentwicklung von "profi" in Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Dienstleister (DLR-IP).
In einem allgemeinen Interessenbekundungsverfahren zur vorgesehenen Förderung im Frühjahr 2022 haben rund 80 Unternehmen Vorhabenskizzen eingereicht. Das Verfahren diente ausschließlich der Informationsgewinnung in Bezug auf Umfang, Art und Inhalt der Förderung.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 106 000 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-12
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemobler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.
Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2023/S 090-276916 (2023-05-05)
Ergänzende Angaben (2023-05-22)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 090-276916
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2023-06-12 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2023-06-21 📅
Zeit: 11:00
Quelle: OJS 2023/S 101-318835 (2023-05-22)
Ergänzende Angaben (2023-05-26)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.5)
Ort des zu ändernden Textes: Geschätzter Gesamtwert
Alter Wert
Text: 106.000.000,00 EUR
Neuer Wert
Text: 107.616.000,00 EUR
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Geschätzter Wert
Alter Wert
Text: 106.000.000,00 EUR
Neuer Wert
Text: 107.616.000,00 EUR
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text: Der Auftrag kann maximal ein Mal um höchstens zwölf Monate verlängert werden.
Quelle: OJS 2023/S 103-325748 (2023-05-26)
Ergänzende Angaben (2023-06-21)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2023-06-21 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2023-06-26 📅
Zeit: 23:59
Quelle: OJS 2023/S 120-378852 (2023-06-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postort: Berlin
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 106672757.66 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Der Auftrag kann maximal ein Mal um höchstens zwölf Monate verlängert werden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 090-276916
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 17104/005-23#001
Titel: Projektträgerschaft für das Förderprogramm "Klimaschutzverträge"
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Forschungszentrum Jülich GmbH
Postort: Jülich
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Düren🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 107 616 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 106672757.66 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Quelle: OJS 2023/S 151-483068 (2023-08-03)