Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3.3.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beleg: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.
Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
3.3.2 Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindesthaftung von 500.000 Euro.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung(-en) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
3.3.3 Mindestjahresumsatz
Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. 4 Mio. Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der - sofern verfügbar - letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung über den Umsatz der - sofern verfügbar - letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr im für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.
3.3.4 Ausreichendes Personal
Mindestens 30 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der - sofern verfügbar - letzten drei Jahre.
Beleg: Formfreie Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den - sofern verfügbar - letzten drei Jahren. Bei einer Bietergemeinschaft muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gehören.
3.3.5 Erfahrung und Fachkunde
Mindestanforderung: dreijährige Tätigkeit des Bieters mit folgenden relevanten Schwerpunkten:
- Administration und Bewirtschaftung von mehrjährigen Fördervorhaben. Der Bieter sollte - vorzugsweise auf Bundesebene - Erfahrungen in der mehrjährigen Bewirtschaftung von Förderprogrammen und Bewilligung von Zuwendungsbescheiden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften haben. Zusätzlich werden Erfahrungen im Projektmanagement und Controlling von Projekten der Projektförderung, der Vor- und Nachkalkulationsprüfung, der Bonitätsprüfungen, der Prüfung von Zwischen- und Verwendungsnachweisen sowie Projektberichten und Schlussrechnungen vorausgesetzt. Der Bieter sollte die dazu notwendi-gen juristische Kenntnisse insbesondere im Bereich des Verwaltungs-, Zuwendungs- und Haushaltsrechts haben. Auch entsprechende Kenntnisse in der IT-mäßigen Abwicklung von Förderprojekten werden erwartet.
Beleg:
Referenzen über mindestens 2 Aufträge. Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.06.2020 erbracht worden sein. Es werden auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
Es muss jeweils für den genannten Bereich die Mindestanzahl an Referenzen vorgelegt werden. Dies kann über Referenzen geschehen, die alle Bereiche gleichzeitig abdecken, oder über Referenzen, die nur einen oder mehrere Bereiche abdecken. Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe 3.3.10).
Die Referenzaufträge müssen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d. h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige (Erfahrung/Fachkunde/Effizienz/Verlässlichkeit) zulassen.
Eine Referenz soll insgesamt nicht mehr als eine A4 Seite umfassen. Zu jedem Re-ferenzauftrag sind folgende Angaben zu machen:
- Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes,
- Auftraggeber/Leistungsempfänger. Sofern die Angabe von Kontaktdaten bei der Prüfung erforderlich ist, erfolgt diese in einer weiteren Abfrage.,
- kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Referenzen inhaltlich zu prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung.
3.3.6 Qualitätsmanagement
Qualitätsmanagementsystem, das DIN ISO 9001 erfüllt.
Beleg: Zertifizierung oder mindestens gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle; bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen.
3.3.7 Informationssicherheitsmanagement
Informationssicherheitsmanagement, das DIN ISO 27001 erfüllt.
Beleg: Zertifizierung oder mindestens gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle; bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen.
3.3.8 Nichtvorliegen von Interessenkollisionen
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten, d. h. unter anderem, dass er kein Antragsteller von Fördermitteln oder Auftragnehmer von Begleitforschungsaufträgen für die voraussichtlich zu betreuenden Fördermaßnahmen sein darf (Neutralität am Forschungsmarkt). Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung mit obenstehendem Inhalt.
3.3.9 Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe
Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen.
Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).
3.4 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beleg: Eigenerklärung, dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist (Vordruck). Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
3.5 Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen
Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein.
Beleg: Eigenerklärung (siehe Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern.