Projektträgerschaft für Fördermaßnahmen im Bereich Mikroelektronik

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) beabsichtigt, ab dem 1. Januar 2027 eine Projektträgerschaft für Maßnahmen im Bereich der Mikroelektronik neu zu beauftragen. Dies umfasst die Fördermaßnahmen im Rahmen und nach den Kriterien des IPCEI „Important Project of Common European Interest“ Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien (IPCEI ME/KT), European Chips Act (ECA) und des IPCEI Advanced Semiconductor Technologies (IPCEI AST). Hierfür ist zur Vorbereitung und Durchführung der Förderung im Bereich der Mikroelektronik ein Projektträger (PT) zu beauftragen. Mit seiner Unterstützung sollen durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle der effiziente Einsatz der Fördermittel gewährleistet werden. Der PT übernimmt vollständig die Administration aller laufenden Förderprojekte des bisherigen Projektträgers ab 1. Januar 2027. Ebenso wird der AN den AG dabei unterstützen, eine europäisch harmonisierte bzw. koordinierte Durchführung der Förderaktivitäten im Bereich der Mikroelektronik si-cherzustellen. Ein Großteil der Aufgaben ist die Unterstützung des BMWE bei allen fachlichen und ad-ministrativen Fragen im Zusammenhang mit den Förderungen. Nach derzeitigem Planungsstand ist bis zum Jahr 2031 mit einer Anzahl von bis zu 160 zu betreuenden Förderprojekten über alle Fördermaßnahmen zu rechnen (bis zu 90 laufende und bis zu 70 weitere mögliche Projekte).

Deadline

Deadline 2026-08-07

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-07-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-07-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Projektträgerschaft für Fördermaßnahmen im Bereich Mikroelektronik
Referenznummer: 17104/005-26#002
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) beabsichtigt, ab dem 1. Januar 2027 eine Projektträgerschaft für Maßnahmen im Bereich der Mikroelektronik neu zu beauftragen. Dies umfasst die Fördermaßnahmen im Rahmen und nach den Kriterien des IPCEI „Important Project of Common European Interest“ Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien (IPCEI ME/KT), European Chips Act (ECA) und des IPCEI Advanced Semiconductor Technologies (IPCEI AST). Hierfür ist zur Vorbereitung und Durchführung der Förderung im Bereich der Mikroelektronik ein Projektträger (PT) zu beauftragen. Mit seiner Unterstützung sollen durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle der effiziente Einsatz der Fördermittel gewährleistet werden. Der PT übernimmt vollständig die Administration aller laufenden Förderprojekte des bisherigen Projektträgers ab 1. Januar 2027. Ebenso wird der AN den AG dabei unterstützen, eine europäisch harmonisierte bzw. koordinierte Durchführung der Förderaktivitäten im Bereich der Mikroelektronik si-cherzustellen. Ein Großteil der Aufgaben ist die Unterstützung des BMWE bei allen fachlichen und ad-ministrativen Fragen im Zusammenhang mit den Förderungen. Nach derzeitigem Planungsstand ist bis zum Jahr 2031 mit einer Anzahl von bis zu 160 zu betreuenden Förderprojekten über alle Fördermaßnahmen zu rechnen (bis zu 90 laufende und bis zu 70 weitere mögliche Projekte).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 37 776 198 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 17104/005-26#002
Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung 📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber eine einmalige Option zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um 24 Monate bis zum 31.12.2031 ein.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personal; Arbeitsorganisation und -abläufe; Umsetzungskonzept (70 %)
Preis
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Es kommt die modifizierte UfAB II-Methode zur Anwendung. Die qualitativen Kriterien gehen zu 70 % in die Gesamtwertung ein. Der Preis macht 30 % der Gesamtwertung aus.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Die Vergabe des Auftrags erfolgt auf Grundlage des Teils 4 (§§ 97 ff.) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Der Auftrag wird in einem Offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 2 VgV vergeben. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform zu stellen.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-07 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. 15.000.000 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden. Bei Eignungsleihe können auch Umsätze von Unterauftragnehmern berücksichtigt werden, sofern sich diese für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe 3.3.9). Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über den Umsatz der – sofern verfügbar – letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr im für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.
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Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beleg: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bewerber aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder. Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindesthaftung von mindestens 1.000.000 Euro. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen. Bei Einrichtungen, die dem Selbstversicherungsprinzip unterliegen, ist die Vorlage einer entsprechenden formfreien Eigenerklärung ausreichend.
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestens 50 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei Jahre. Beleg: Erklärung (Vordruck) zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den – sofern verfügbar – letzten drei Jahren. Bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. zu welchem Unterauftragnehmer gehören.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss zum Nachweis der Erfahrung und Fachkunde Referenzaufträge in folgenden Bereichen nachweisen: 1. 1. Globale und nationale Wettbewerbssituation im Bereich der Mikroelektronik mit Bezügen zum deutschen Mikroelektronik-Ökosystem, Lieferketten und technologischer Souveränität 2. 2. Bewertung technologischer und industrieller Innovationen im Bereich der Mikroelektronik 3. Kenntnis von Projektstrukturen im Bereich der Mikroelektronik unter Berücksichtigung branchentypischer Merkmale (u.a. lange Projektlaufzeiten, sehr hoher Kapitalbedarf, technische und wirtschaftliche Risiken) 4. Kenntnis der deutschen Förderstruktur unter Berücksichtigung von Aspekten des Haushalts- und Zuwendungsrechts Beleg: Es sind mindestens zwei Referenzen für den jeweiligenje Referenzbereich 1-4 einzureichen. Die Erbringung dieser Mindestanzahl kann über Referenzen geschehenerfolgen, die alle Bereiche gleichzeitig abdecken, oder über Referenzen, die nur einen oder mehrere Bereiche abdecken. Insgesamt sollen nicht mehr als 4 Referenzen pro Referenzbereich eingereicht werden. Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.06.2021 erbracht worden sein. Die Erbringung dieser Mindestanzahl kann über Referenzen geschehen, die alle Bereiche gleichzeitig abdecken, oder über Referenzen, die nur einen oder mehrere Bereiche abdecken. Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.9). Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung/ Fachkunde zulassen. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen: * Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes, * Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten, * kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen, * eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der oben genannten Bereiche; dies kann entweder durch explizite Kennzeichnung jeder einzelnen Referenz oder mithilfe einer vorangestellten Inhaltsübersicht erfolgen.
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Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Technische Ausrüstung und profi-Zugang Eigenerklärung bezüglich des Vorhandenseins einer sicheren und leistungsfähigen IT- Ausstattung und der technischen Voraussetzungen für einen Zugang zum Projektförderinformationssystem (profi) des BMWE bzw. zur sofortigen Schaffung dieser Voraussetzungen unmittelbar nach Zuschlagserteilung, sodass die PT-Leistungen mit Vertragsbeginn zuverlässig und technisch einwandfrei erbracht werden können. Eigenerklärung über das Vorhandensein eines elektronischen Aktensystems (E-Akte-System) bzw. die Bereitschaft zur Einführung eines E-Akte-Systems sowie zur Umsetzung aller Vorgaben aus der Leistungsbeschreibung zur elektronischen Aktenführung
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Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Qualitätsmanagement Qualitätsmanagementsystem, das DIN ISO 9001 erfüllt. Beleg: Gültige Zertifizierung oder mindestens gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle; bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. D.h. unter anderem, dass er kein Antragsteller von Fördermitteln oder Auftragnehmer von Begleitforschungsaufträgen für die voraussichtlich zu betreuenden Fördermaßnahmen sein darf (Neutralität am Forschungsmarkt). Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.
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Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen. Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).
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Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
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Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen Bewerber dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren betroffen sein. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: § 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Nationale Registrierungsnummer: Referat ZC4 - Zentrale Vergabestelle
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bmwe.bund.de 📧
Telefon: +49 (0)22899-615-0 📞
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=868168 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=868168 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0000
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +4902289499-0 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 130-475602 (2026-07-07)