Projektträgerschaft - "Innovationsorientierung der Forschung - Methoden und Instrumente des Wissens- und Technologietransfers"

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Ausschreibung einer beliehenen Projektträgerschaft für die Förderlinie "Innovationsorientierung der Forschung - Methoden und Instrumente des Wissens- und Technologietransfers"

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-06-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-06-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung
Referenznummer: 04514-4/4(2023)
Kurze Beschreibung:
Ausschreibung einer beliehenen Projektträgerschaft für die Förderlinie "Innovationsorientierung der Forschung - Methoden und Instrumente des Wissens- und Technologietransfers"
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmbf.de 🌏
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=524463 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=524463 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-22 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-27 📅
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Datum des Endes: 2027-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 121-381879
ABl. S-Ausgabe: 121
Zusätzliche Informationen
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wissenschaft und Forschung sind die Basis für wirtschafts- und gesellschaftstragende Innovationen. Damit Wissen und Ideen schnell und erfolgreich in Deutschland zu Innovationen werden, müssen wissenschaftliche Erkenntnisse unverzüglich in konkrete Anwendungen überführt werden. Die Wissenschaft muss hierzu intensiv und frühzeitig mit Wirtschaft und Gesellschaft zusammenarbeiten - Kooperationen müssen strategisch ausgerichtet und systematisch vorbereitet und betrieben werden. Mit der Hightech-Strategie 2025 hat sich die Bundesregierung weiterhin das Ziel gesetzt, eine Kultur des Wissens- und Technologietransfers fest zu verankern. Bei der Umsetzung der Hightech-Strategie wirken neben den Fachprogrammen zugleich technologie- und fachthemenoffene Querschnittsprogramme mit Instrumenten und Aktivitäten, die den Wissens- und Technologietransfer (WTT) aus der Wissenschaft in die Anwendung befördern.
Mehr anzeigen
Durch eine systematische Entwicklung neuer Methoden, Instrumente und Werkzeuge des WTT aus den vier großen außeruniversitären Forschungsorganisationen (Fraunhofer Gesellschaft, Helmholtz Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft und Leibniz Forschungsgemeinschaft) sollen sowohl das konkrete Transfergeschehen unterstützt, wie auch eine Kultur der Verwertung von Forschungsergebnissen neu geschaffen und weiterentwickelt werden. Neue Formen der Zusammenarbeit von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft sind hierbei ebenso zu nennen wie eine die Verwertung berücksichtigende Forschungsplanung. Neue Unterstützungsformen für Ausgründungen aus der Wissenschaft oder der internationalen Verwertungskooperation sind weitere Themen, die kontinuierlich in methodischen Vorgehensweisen verankert und verallgemeinerbar beschrieben werden müssen. Zur zielgerichteten Schaffung und effizienten Umsetzung solcher Instrumente und Aktivitäten beabsichtigt das BMBF, einen Projektträger (PT) mit Beleihungsoption einzuschalten. Die Aufgaben des PT werden darin liegen, als sogenannter Verwaltungshelfer der mittelbewirtschaftenden Stellen des BMBF, das Ministerium wissenschaftlich-technisch und verwaltungsmäßig zu unterstützen. Die PT-Tätigkeit ist im Rahmen der beauftragten Aktivitäten an die Richtlinien und Weisungen des BMBF gebunden. Die mit dieser Ausschreibung vorgesehene Projektträgeraufgabe umfasst die Koordination und Umsetzung der im Einzelplan 30 haushaltsrechtlich verankerten Förderinstrumente und Aktivitäten bis hin zur Weiter- und Neuentwicklung von Ansätzen, deren Umsetzung, Begleitung und kontinuierlichen Erfolgsbilanzierung anhand quantitativer und qualitativer Kriterien zur Messung wachsender Verwertungskultur und Verwertungserfolge. Weiterhin beinhaltet die Aufgabe die Unterstützung des BMBF bei der Aufarbeitung innovationspolitischer Sachverhalte für Strategieentwicklungen zu diesen Förderzielen wie auch die Darstellung und Bewertung einer aussagefähigen Analyse der Entwicklungsvielfalt, der erreichten Ergebnisse und der Wirkungen dieser Förderung in der Verwertungskultur. Hierzu wird eine Projektträgerschaft mit Beleihungsoption zur Koordination, Umsetzung und Begleitung laufender und künftiger Maßnahmen, der Modellaktivitäten zur Stärkung der Innovationsorientierung außeruniversitärer Forschungsorganisationen und -einrichtungen im Wissens- und Technologietransfer, einschließlich des Erfahrungsaustausches und der Kommunikation der Ergebnisse ausgeschrieben.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu zwei Jahre.
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu zwei Jahre.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=524463&criteriaId=30883
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=524463&criteriaId=30885
Technische und berufliche Fähigkeiten: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=524463&criteriaId=30884

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=524463 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de 📧
Internetadresse: http://www.bmbf.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2023/S 121-381879 (2023-06-22)