Im BMFTR-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung“ wird systematisch die projektförmige Forschung über die Hochschulen und das Wissenschaftssystem gefördert, um auf dieser Basis eine evidenzbasierte Weiterentwicklung des Hochschul- und Wissenschaftssystems zu unterstützen. Zur effizienten Umsetzung der in diesem Förderschwerpunkt (FSP) laufenden und in den nächsten Jahren vorgesehenen Fördermaßnahmen ist (weiterhin) ein Projektträger (PT) einzusetzen. Die Aufgaben des PT liegen vornehmlich darin, das Ministerium durch Übernahme wissenschaftlich-technischer und administrativer Aufgaben zu entlasten und eine effiziente Abwicklung der Förderaktivitäten zu sichern. Dazu gehört insbesondere die Organisation des Auswahlprozesses im Kontext der geplanten thematisch fokussierten Förderangebote, die fachliche und administrative Begleitung der Förderprojekte sowie die Unterstützung von Maßnahmen zum Transfer der erzielten Ergebnisse einschließlich deren Kommunikation über ein Webportal zum Förderschwerpunkt. Im Weiteren soll der Projektträger der Unterstützung bei der laufenden Begleitung der studentischen Verbändeförderung nach derzeitigem Modell dienen, das studentische Beteiligung im Hochschulalltag fördert. Die PT-Tätigkeit ist im Rahmen der beauftragten Aktivitäten an die Richtlinien und Weisungen des BMFTR gebunden. Nähere Bestimmungen zum Auftragsgegenstand sind den Vergabeunterlagen (siehe Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektträgerschaft „Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo) und Studierendenbezogene Themen (STUDI)“
Referenznummer: 04514-4/2(2026)
Kurze Beschreibung:
Im BMFTR-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung“ wird systematisch die projektförmige Forschung über die Hochschulen und das Wissenschaftssystem gefördert, um auf dieser Basis eine evidenzbasierte Weiterentwicklung des Hochschul- und Wissenschaftssystems zu unterstützen. Zur effizienten Umsetzung der in diesem Förderschwerpunkt (FSP) laufenden und in den nächsten Jahren vorgesehenen Fördermaßnahmen ist (weiterhin) ein Projektträger (PT) einzusetzen.
Die Aufgaben des PT liegen vornehmlich darin, das Ministerium durch Übernahme wissenschaftlich-technischer und administrativer Aufgaben zu entlasten und eine effiziente Abwicklung der Förderaktivitäten zu sichern. Dazu gehört insbesondere die Organisation des Auswahlprozesses im Kontext der geplanten thematisch fokussierten Förderangebote, die fachliche und administrative Begleitung der Förderprojekte sowie die Unterstützung von Maßnahmen zum Transfer der erzielten Ergebnisse einschließlich deren Kommunikation über ein Webportal zum Förderschwerpunkt.
Im Weiteren soll der Projektträger der Unterstützung bei der laufenden Begleitung der studentischen Verbändeförderung nach derzeitigem Modell dienen, das studentische Beteiligung im Hochschulalltag fördert.
Die PT-Tätigkeit ist im Rahmen der beauftragten Aktivitäten an die Richtlinien und Weisungen des BMFTR gebunden. Nähere Bestimmungen zum Auftragsgegenstand sind den Vergabeunterlagen (siehe Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.
Im BMFTR-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung“ wird systematisch die projektförmige Forschung über die Hochschulen und das Wissenschaftssystem gefördert, um auf dieser Basis eine evidenzbasierte Weiterentwicklung des Hochschul- und Wissenschaftssystems zu unterstützen. Zur effizienten Umsetzung der in diesem Förderschwerpunkt (FSP) laufenden und in den nächsten Jahren vorgesehenen Fördermaßnahmen ist (weiterhin) ein Projektträger (PT) einzusetzen.
Die Aufgaben des PT liegen vornehmlich darin, das Ministerium durch Übernahme wissenschaftlich-technischer und administrativer Aufgaben zu entlasten und eine effiziente Abwicklung der Förderaktivitäten zu sichern. Dazu gehört insbesondere die Organisation des Auswahlprozesses im Kontext der geplanten thematisch fokussierten Förderangebote, die fachliche und administrative Begleitung der Förderprojekte sowie die Unterstützung von Maßnahmen zum Transfer der erzielten Ergebnisse einschließlich deren Kommunikation über ein Webportal zum Förderschwerpunkt.
Im Weiteren soll der Projektträger der Unterstützung bei der laufenden Begleitung der studentischen Verbändeförderung nach derzeitigem Modell dienen, das studentische Beteiligung im Hochschulalltag fördert.
Die PT-Tätigkeit ist im Rahmen der beauftragten Aktivitäten an die Richtlinien und Weisungen des BMFTR gebunden. Nähere Bestimmungen zum Auftragsgegenstand sind den Vergabeunterlagen (siehe Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 04514-4/2(2026)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Datum des Endes: 2028-09-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 3 Jahre bis zum 30.09.2031
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-28 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 125 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist (Auszug in Kopie beizufügen) (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist (Auszug in Kopie beizufügen) (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI).
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es wird ein Mindestumsatz von 4 Millionen Euro pro Jahr im Schnitt der letzten drei Jahre gefordert. Dies ist nachzuweisen durch:
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1). Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es wird ein Mindestumsatz von 4 Millionen Euro pro Jahr im Schnitt der letzten drei Jahre gefordert. Dies ist nachzuweisen durch:
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1). Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 46 Abs. 2 VgV (Angabe im Bieterbogen Ziffer VIII.1).
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es wird eine Mindestmitarbeiterzahl von 11 Mitarbeiter/innen gefordert. Dies ist nachzuweisen durch: Erklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Beschäftigtenzahl im projektrelevanten Umfeld hervorgehen (Angabe im Bieterbogen Ziffer VIII.2)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es wird eine Mindestmitarbeiterzahl von 11 Mitarbeiter/innen gefordert. Dies ist nachzuweisen durch: Erklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Beschäftigtenzahl im projektrelevanten Umfeld hervorgehen (Angabe im Bieterbogen Ziffer VIII.2)
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.3). Geeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen:
- Kenntnisse und Erfahrungen in der fachlichen und administrativen Prüfung, Bewilligung/Ablehnung, Abwicklung und Betreuung von Anträgen/ Vorhaben im Rahmen öffentlicher Projektförderverfahrens
- Kenntnisse der Wissenschafts- und Hochschullandschaft, der aktuellen wissenschafts- bzw. hochschulpolitischen Debatten sowie Verständnis für die verfassungsrechtlich festgelegte Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Konzeption und administrativ-organisatorischen Betreuung, Steuerung und Koordinierung strategischer Maßnahmen und komplexer Auswahlprozesse,
- Überblick über die nationale und internationale Forschungscommunity im Forschungsfeld der Wissenschafts- und Hochschulforschung
- Kenntnisse über das Thema Forschungstransfer und Erfahrungen mit entsprechenden Maßnahmen
- Kenntnisse im Bereich der studentischen Förderung, der Förderung studentischer Verbände und Fachgesellschaften
- Erfahrungen mit der öffentlichen Auftragsvergabe
- Erfahrungen mit der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen sowie mit Presse und Öffentlichkeitsarbeit.
- Erfahrungen mit dem Aufbau und der Betreuung fachspezifischer Webseiten.
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens 2 verschiedene Referenzen zu benennen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.3). Geeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen:
- Kenntnisse und Erfahrungen in der fachlichen und administrativen Prüfung, Bewilligung/Ablehnung, Abwicklung und Betreuung von Anträgen/ Vorhaben im Rahmen öffentlicher Projektförderverfahrens
- Kenntnisse der Wissenschafts- und Hochschullandschaft, der aktuellen wissenschafts- bzw. hochschulpolitischen Debatten sowie Verständnis für die verfassungsrechtlich festgelegte Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Konzeption und administrativ-organisatorischen Betreuung, Steuerung und Koordinierung strategischer Maßnahmen und komplexer Auswahlprozesse,
- Überblick über die nationale und internationale Forschungscommunity im Forschungsfeld der Wissenschafts- und Hochschulforschung
- Kenntnisse über das Thema Forschungstransfer und Erfahrungen mit entsprechenden Maßnahmen
- Kenntnisse im Bereich der studentischen Förderung, der Förderung studentischer Verbände und Fachgesellschaften
- Erfahrungen mit der öffentlichen Auftragsvergabe
- Erfahrungen mit der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen sowie mit Presse und Öffentlichkeitsarbeit.
- Erfahrungen mit dem Aufbau und der Betreuung fachspezifischer Webseiten.
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens 2 verschiedene Referenzen zu benennen.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.4 / Qualifikationsprofil).
Verantwortliche bzw. leitende Mitarbeiter/innen:
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
- mindestens dreijährige Erfahrung als Leiter/in einer Organisationseinheit mit einem für diese Leistungserbringung geforderten vergleichbaren Aufgabenspektrum für ein Team von mindestens fünf Mitarbeiter/innen (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in, ein Referenznachweis)
- Kenntnisse und mind. 3 Jahre Erfahrung in der Projektförderung, -steuerung und -verwaltung im Bereich Hochschul- und Wissenschaftsforschung oder vergleichbaren Forschungsfeldern (für eine/n Mitarbeiter/in, mindestens ein Referenznachweis)
- Kenntnisse des Wissenschaftssystems in Deutschlands (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in, ein Referenznachweis)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.4 / Qualifikationsprofil).
Verantwortliche bzw. leitende Mitarbeiter/innen:
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
- mindestens dreijährige Erfahrung als Leiter/in einer Organisationseinheit mit einem für diese Leistungserbringung geforderten vergleichbaren Aufgabenspektrum für ein Team von mindestens fünf Mitarbeiter/innen (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in, ein Referenznachweis)
- Kenntnisse und mind. 3 Jahre Erfahrung in der Projektförderung, -steuerung und -verwaltung im Bereich Hochschul- und Wissenschaftsforschung oder vergleichbaren Forschungsfeldern (für eine/n Mitarbeiter/in, mindestens ein Referenznachweis)
- Kenntnisse des Wissenschaftssystems in Deutschlands (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in, ein Referenznachweis)
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.5 / Qualifikationsprofil).
Sonstige Mitarbeiter/innen
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden:
- Kenntnisse und Erfahrungen bei Projektförderverfahren im Bereich der Hochschul- und Wissenschaftsforschung bzw. in einem vergleichbaren Forschungsfeld (für zwei wissenschaftliche Mitarbeiter/innen)
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Projektförderung (in der öffentlichen Verwaltung oder im administrativen Bereich bei einem Projektträger) durch mindestens zwei Jahre Berufserfahrung (für mindestens zwei administrative Mitarbeiter/innen).
- Abgeschlossenes Hochschulstudium eines naturwissenschaftlichen, rechtswissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen, ingenieurtechnischen oder sozial- und geisteswissenschaftlichen Studiums (für mindestens zwei wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, als Nachweis ist jeweils mind. eine entsprechende Abschlussurkunde der Hochschule einzureichen).
- Kenntnisse und Erfahrungen über das Wissenschafts- und Hochschulsystem im Allgemeinen und die Forschung über das Wissenschafts- und Hochschulsystem (für mindestens eine/n wissenschaftliche Mitarbeiter/in).
- Kenntnisse und Erfahrungen zu den folgenden Rechtsgebieten: Zuwendungsrecht, Haushaltsrecht, Verwaltungsrecht, Bundesreisekostengesetz die durch Ausbildung oder in der Praxis erworben wurden (für zwei wissenschaftliche sowie für drei administrative Mitarbeiter/innen).
- Kenntnisse im EU-Beihilferecht (für mindestens eine/n wissenschaftliche/n oder administrative/n Mitarbeiter/in)
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Konzeption, Organisation, Durchführung und Dokumentation von Veranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen in Wissenschaft, Politik und Verwaltung (für mindestens zwei Mitarbeiter/innen, die Qualifikation kann sowohl von wissenschaftlichen als auch von administrativen Mitarbeiter/innen erfüllt werden)
- Kenntnisse von und Erfahrungen mit verschiedenen Formaten der Wissenschaftskommunikation (für mind. eine/n wissenschaftlichen Mitarbeiter/in)
- Kenntnisse und Erfahrungen bei Gestaltung und Betrieb eines Webportals (für mind. eine/n wissenschaftliche Mitarbeiter/in)
- Englisch verhandlungs- und präsentationssicher, entsprechend Niveau C1 des Europäischen Rechtsrahmens. Als Nachweis reicht eine Selbstauskunft durch die Aufnahme der vorliegenden Qualifikation im entsprechenden Qualifikationsprofil des jeweiligen Mitarbeitenden aus (für mindestens zwei wissenschaftliche Mitarbeiter/innen).
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach den einschlägigen Rechtsvorschriften (UVgO, GWB, VgV etc.) (für mindestens zwei Mitarbeiter/innen, die Qualifikation kann sowohl von wissenschaftlichen als auch von administrativen Mitarbeiter/innen erfüllt werden).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.5 / Qualifikationsprofil).
Sonstige Mitarbeiter/innen
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden:
- Kenntnisse und Erfahrungen bei Projektförderverfahren im Bereich der Hochschul- und Wissenschaftsforschung bzw. in einem vergleichbaren Forschungsfeld (für zwei wissenschaftliche Mitarbeiter/innen)
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Projektförderung (in der öffentlichen Verwaltung oder im administrativen Bereich bei einem Projektträger) durch mindestens zwei Jahre Berufserfahrung (für mindestens zwei administrative Mitarbeiter/innen).
- Abgeschlossenes Hochschulstudium eines naturwissenschaftlichen, rechtswissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen, ingenieurtechnischen oder sozial- und geisteswissenschaftlichen Studiums (für mindestens zwei wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, als Nachweis ist jeweils mind. eine entsprechende Abschlussurkunde der Hochschule einzureichen).
- Kenntnisse und Erfahrungen über das Wissenschafts- und Hochschulsystem im Allgemeinen und die Forschung über das Wissenschafts- und Hochschulsystem (für mindestens eine/n wissenschaftliche Mitarbeiter/in).
- Kenntnisse und Erfahrungen zu den folgenden Rechtsgebieten: Zuwendungsrecht, Haushaltsrecht, Verwaltungsrecht, Bundesreisekostengesetz die durch Ausbildung oder in der Praxis erworben wurden (für zwei wissenschaftliche sowie für drei administrative Mitarbeiter/innen).
- Kenntnisse im EU-Beihilferecht (für mindestens eine/n wissenschaftliche/n oder administrative/n Mitarbeiter/in)
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Konzeption, Organisation, Durchführung und Dokumentation von Veranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen in Wissenschaft, Politik und Verwaltung (für mindestens zwei Mitarbeiter/innen, die Qualifikation kann sowohl von wissenschaftlichen als auch von administrativen Mitarbeiter/innen erfüllt werden)
- Kenntnisse von und Erfahrungen mit verschiedenen Formaten der Wissenschaftskommunikation (für mind. eine/n wissenschaftlichen Mitarbeiter/in)
- Kenntnisse und Erfahrungen bei Gestaltung und Betrieb eines Webportals (für mind. eine/n wissenschaftliche Mitarbeiter/in)
- Englisch verhandlungs- und präsentationssicher, entsprechend Niveau C1 des Europäischen Rechtsrahmens. Als Nachweis reicht eine Selbstauskunft durch die Aufnahme der vorliegenden Qualifikation im entsprechenden Qualifikationsprofil des jeweiligen Mitarbeitenden aus (für mindestens zwei wissenschaftliche Mitarbeiter/innen).
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach den einschlägigen Rechtsvorschriften (UVgO, GWB, VgV etc.) (für mindestens zwei Mitarbeiter/innen, die Qualifikation kann sowohl von wissenschaftlichen als auch von administrativen Mitarbeiter/innen erfüllt werden).
Ausschlussgrund: Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen, Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG, § 22 LkSG und Art. 5k Sanktions-VO
Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen, Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG, § 22 LkSG und Art. 5k Sanktions-VO
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Name und Adressen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: +49 228-94990
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 0228 9499-0📞
Fax: 0228 9499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 116-417525 (2026-06-17)