Projektträgerschaft zur fachlichen und administrativen Umsetzung der Förderrichtlinie „Etablierung einer industriellen Bioökonomie durch die Weiterentwicklung und Skalierung biobasierter Verfahren sowie den Aufbau regionaler Innovationscluster“
Die industrielle Bioökonomie bietet enormes Potenzial für nachhaltiges Wachstum, indem sie fossile Rohstoffe durch erneuerbare biologische Ressourcen ersetzt, Klimaziele erreicht und die Wettbewerbsfähigkeit stärkt. In der Forschung und Entwicklung bioökonomischer Produkte und Verfahren ist Deutschland gut aufgestellt. Die bisherigen Fördermaßnahmen anderer Ressorts sowie der Bundesländer zeigen, dass bioökonomische Produkte und Verfahren im Labormaßstab umsetzbar sind. Es mangelt jedoch an der breiten Umsetzung bioökonomischer Produkte und Verfahren im industriellen Maßstab. Daher wurde zur Unterstützung der Transformation der Wirtschaft zu einer nachhaltigen, klimaneutralen Wirtschaftsform das Förderprogramm „Industrielle Bioökonomie“ initiiert, das mit Inkrafttreten der „Richtlinie zur Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie“ vom 16. Dezember 2020 am 29. Dezember 2020 (BAnz AT 28.12.2020 B2) startete. Diese Förderrichtlinie wurde durch die am 27. September 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentliche „Förderrichtlinie zur Etablierung einer industriellen Bioökonomie durch die Weiterentwicklung und Skalierung biobasierter Verfahren sowie den Aufbau regionaler Innovationscluster" (BAnz AT 27.09.2024 B1) abgelöst. Ziel des Programms ist es, das Potenzial neuer biobasierter Verfahren für die Industrie zu erschließen und nachhaltige Produkte in die breite Anwendung zu transferieren. Um die wirtschaftlichen und technischen Risiken der Entwicklung und Markteinführung zu verringern, soll durch die Förderung frühzeitig das Potenzial biobasierter Produkte und Verfahren demonstriert werden. Gefördert werden Projekte, die ein hohes Potenzial für die industrielle Anwendung, die Schaffung neuer Wertschöpfung und von neuen Arbeitsplätzen besitzen, die Marktposition der beteiligten Unternehmen stärken und einen relevanten Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektträgerschaft zur fachlichen und administrativen Umsetzung der Förderrichtlinie „Etablierung einer industriellen Bioökonomie durch die Weiterentwicklung und Skalierung biobasierter Verfahren sowie den Aufbau regionaler Innovationscluster“
Referenznummer: 17104/005-26#004
Kurze Beschreibung:
Die industrielle Bioökonomie bietet enormes Potenzial für nachhaltiges Wachstum, indem sie fossile Rohstoffe durch erneuerbare biologische Ressourcen ersetzt, Klimaziele erreicht und die Wettbewerbsfähigkeit stärkt.
In der Forschung und Entwicklung bioökonomischer Produkte und Verfahren ist Deutschland gut aufgestellt. Die bisherigen Fördermaßnahmen anderer Ressorts sowie der Bundesländer zeigen, dass bioökonomische Produkte und Verfahren im Labormaßstab umsetzbar sind. Es mangelt jedoch an der breiten Umsetzung bioökonomischer Produkte und Verfahren im industriellen Maßstab.
Daher wurde zur Unterstützung der Transformation der Wirtschaft zu einer nachhaltigen, klimaneutralen Wirtschaftsform das Förderprogramm „Industrielle Bioökonomie“ initiiert, das mit Inkrafttreten der „Richtlinie zur Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie“ vom 16. Dezember 2020 am 29. Dezember 2020 (BAnz AT 28.12.2020 B2) startete.
Diese Förderrichtlinie wurde durch die am 27. September 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentliche „Förderrichtlinie zur Etablierung einer industriellen Bioökonomie durch die Weiterentwicklung und Skalierung biobasierter Verfahren sowie den Aufbau regionaler Innovationscluster" (BAnz AT 27.09.2024 B1) abgelöst.
Ziel des Programms ist es, das Potenzial neuer biobasierter Verfahren für die Industrie zu erschließen und nachhaltige Produkte in die breite Anwendung zu transferieren. Um die wirtschaftlichen und technischen Risiken der Entwicklung und Markteinführung zu verringern, soll durch die Förderung frühzeitig das Potenzial biobasierter Produkte und Verfahren demonstriert werden. Gefördert werden Projekte, die ein hohes Potenzial für die industrielle Anwendung, die Schaffung neuer Wertschöpfung und von neuen Arbeitsplätzen besitzen, die Marktposition der beteiligten Unternehmen stärken und einen relevanten Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten.
Die industrielle Bioökonomie bietet enormes Potenzial für nachhaltiges Wachstum, indem sie fossile Rohstoffe durch erneuerbare biologische Ressourcen ersetzt, Klimaziele erreicht und die Wettbewerbsfähigkeit stärkt.
In der Forschung und Entwicklung bioökonomischer Produkte und Verfahren ist Deutschland gut aufgestellt. Die bisherigen Fördermaßnahmen anderer Ressorts sowie der Bundesländer zeigen, dass bioökonomische Produkte und Verfahren im Labormaßstab umsetzbar sind. Es mangelt jedoch an der breiten Umsetzung bioökonomischer Produkte und Verfahren im industriellen Maßstab.
Daher wurde zur Unterstützung der Transformation der Wirtschaft zu einer nachhaltigen, klimaneutralen Wirtschaftsform das Förderprogramm „Industrielle Bioökonomie“ initiiert, das mit Inkrafttreten der „Richtlinie zur Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie“ vom 16. Dezember 2020 am 29. Dezember 2020 (BAnz AT 28.12.2020 B2) startete.
Diese Förderrichtlinie wurde durch die am 27. September 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentliche „Förderrichtlinie zur Etablierung einer industriellen Bioökonomie durch die Weiterentwicklung und Skalierung biobasierter Verfahren sowie den Aufbau regionaler Innovationscluster" (BAnz AT 27.09.2024 B1) abgelöst.
Ziel des Programms ist es, das Potenzial neuer biobasierter Verfahren für die Industrie zu erschließen und nachhaltige Produkte in die breite Anwendung zu transferieren. Um die wirtschaftlichen und technischen Risiken der Entwicklung und Markteinführung zu verringern, soll durch die Förderung frühzeitig das Potenzial biobasierter Produkte und Verfahren demonstriert werden. Gefördert werden Projekte, die ein hohes Potenzial für die industrielle Anwendung, die Schaffung neuer Wertschöpfung und von neuen Arbeitsplätzen besitzen, die Marktposition der beteiligten Unternehmen stärken und einen relevanten Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4117647.06 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 17104/005-26#004
Beschreibung der Beschaffung:
Die industrielle Bioökonomie bietet enormes Potenzial für nachhaltiges Wachstum, indem sie fossile Rohstoffe durch erneuerbare biologische Ressourcen ersetzt, Klimaziele erreicht und die Wettbewerbsfähigkeit stärkt.
In der Forschung und Entwicklung bioökonomischer Produkte und Verfahren ist Deutschland gut aufgestellt. Die bisherigen Fördermaßnahmen anderer Ressorts sowie der Bundesländer zeigen, dass bioökonomische Produkte und Verfahren im Labormaßstab umsetzbar sind. Es mangelt jedoch an der breiten Umsetzung bioökonomischer Produkte und Verfahren im industriellen Maßstab.
Daher wurde zur Unterstützung der Transformation der Wirtschaft zu einer nachhaltigen, klimaneutralen Wirtschaftsform das Förderprogramm „Industrielle Bioökonomie“ initiiert, das mit Inkrafttreten der „Richtlinie zur Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie“ vom 16. Dezember 2020 am 29. Dezember 2020 (BAnz AT 28.12.2020 B2) startete.
Diese Förderrichtlinie wurde durch die am 27. September 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentliche „Förderrichtlinie zur Etablierung einer industriellen Bioökonomie durch die Weiterentwicklung und Skalierung biobasierter Verfahren sowie den Aufbau regionaler Innovationscluster" (BAnz AT 27.09.2024 B1) abgelöst.
Ziel des Programms ist es, das Potenzial neuer biobasierter Verfahren für die Industrie zu erschließen und nachhaltige Produkte in die breite Anwendung zu transferieren. Um die wirtschaftlichen und technischen Risiken der Entwicklung und Markteinführung zu verringern, soll durch die Förderung frühzeitig das Potenzial biobasierter Produkte und Verfahren demonstriert werden. Gefördert werden Projekte, die ein hohes Potenzial für die industrielle Anwendung, die Schaffung neuer Wertschöpfung und von neuen Arbeitsplätzen besitzen, die Marktposition der beteiligten Unternehmen stärken und einen relevanten Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten.
Die industrielle Bioökonomie bietet enormes Potenzial für nachhaltiges Wachstum, indem sie fossile Rohstoffe durch erneuerbare biologische Ressourcen ersetzt, Klimaziele erreicht und die Wettbewerbsfähigkeit stärkt.
In der Forschung und Entwicklung bioökonomischer Produkte und Verfahren ist Deutschland gut aufgestellt. Die bisherigen Fördermaßnahmen anderer Ressorts sowie der Bundesländer zeigen, dass bioökonomische Produkte und Verfahren im Labormaßstab umsetzbar sind. Es mangelt jedoch an der breiten Umsetzung bioökonomischer Produkte und Verfahren im industriellen Maßstab.
Daher wurde zur Unterstützung der Transformation der Wirtschaft zu einer nachhaltigen, klimaneutralen Wirtschaftsform das Förderprogramm „Industrielle Bioökonomie“ initiiert, das mit Inkrafttreten der „Richtlinie zur Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie“ vom 16. Dezember 2020 am 29. Dezember 2020 (BAnz AT 28.12.2020 B2) startete.
Diese Förderrichtlinie wurde durch die am 27. September 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentliche „Förderrichtlinie zur Etablierung einer industriellen Bioökonomie durch die Weiterentwicklung und Skalierung biobasierter Verfahren sowie den Aufbau regionaler Innovationscluster" (BAnz AT 27.09.2024 B1) abgelöst.
Ziel des Programms ist es, das Potenzial neuer biobasierter Verfahren für die Industrie zu erschließen und nachhaltige Produkte in die breite Anwendung zu transferieren. Um die wirtschaftlichen und technischen Risiken der Entwicklung und Markteinführung zu verringern, soll durch die Förderung frühzeitig das Potenzial biobasierter Produkte und Verfahren demonstriert werden. Gefördert werden Projekte, die ein hohes Potenzial für die industrielle Anwendung, die Schaffung neuer Wertschöpfung und von neuen Arbeitsplätzen besitzen, die Marktposition der beteiligten Unternehmen stärken und einen relevanten Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber eine einmalige Option zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um 24 Monate bis zum 31.12.2031 ein.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personal; Arbeitsorganisation und -abläufe; Umsetzungskonzept (50 %)
Preis ✅
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Es kommt die modifizierte UfAB II-Methode zur Anwendung.
Die qualitativen Kriterien gehen zu 50 % in die Gesamtwertung ein. Der Preis macht 50 % der Gesamtwertung aus.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Die Vergabe des Auftrags erfolgt auf Grundlage des Teils 4 (§§ 97 ff.) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Der Auftrag wird in einem Offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 2 VgV vergeben. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform zu stellen.
Die Vergabe des Auftrags erfolgt auf Grundlage des Teils 4 (§§ 97 ff.) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Der Auftrag wird in einem Offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 2 VgV vergeben. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform zu stellen.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-01 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-02 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-10-02 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. 3.000.000,00 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden. Bei Eignungsleihe können auch Umsätze von Unterauftragnehmern berücksichtigt werden, sofern sich diese für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe 3.3.7).
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über den Umsatz der – sofern verfügbar – letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr im für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. 3.000.000,00 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden. Bei Eignungsleihe können auch Umsätze von Unterauftragnehmern berücksichtigt werden, sofern sich diese für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe 3.3.7).
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über den Umsatz der – sofern verfügbar – letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr im für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beleg: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bewerber aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.
Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beleg: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bewerber aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.
Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindesthaftung von mindestens 2.000.000 Euro.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
Bei Einrichtungen, die dem Selbstversicherungsprinzip unterliegen, ist die Vorlage einer entsprechenden formfreien Eigenerklärung ausreichend.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindesthaftung von mindestens 2.000.000 Euro.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
Bei Einrichtungen, die dem Selbstversicherungsprinzip unterliegen, ist die Vorlage einer entsprechenden formfreien Eigenerklärung ausreichend.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestens 50 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei Jahre.
Beleg: Erklärung (Vordruck) zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den – sofern verfügbar – letzten drei Jahren. Bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. zu welchem Unterauftragnehmer gehören.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestens 50 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei Jahre.
Beleg: Erklärung (Vordruck) zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den – sofern verfügbar – letzten drei Jahren. Bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. zu welchem Unterauftragnehmer gehören.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss zum Nachweis seiner Erfahrung und Fachkunde Referenzen in den folgenden Bereichen vorlegen:
1) Erfahrungswerte als beliehener Projektträger bei der Umsetzung von Förderprogrammen oder Fördermaßnahmen
2) Erfolgskontrolle/ Evaluation von Forschungsprojekten
3) Öffentlichkeitsarbeit (Webpage und Social Media) und Veranstaltungsmanagement (Ausrichtung von Veranstaltungen)
4) Erfahrungen bei der Vernetzung von Industrie, Wissenschaft und Politik mit Bezügen zu Vorhaben im Bereich Bioökonomie und/ oder Biotechnologie
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss zum Nachweis seiner Erfahrung und Fachkunde Referenzen in den folgenden Bereichen vorlegen:
1) Erfahrungswerte als beliehener Projektträger bei der Umsetzung von Förderprogrammen oder Fördermaßnahmen
2) Erfolgskontrolle/ Evaluation von Forschungsprojekten
3) Öffentlichkeitsarbeit (Webpage und Social Media) und Veranstaltungsmanagement (Ausrichtung von Veranstaltungen)
4) Erfahrungen bei der Vernetzung von Industrie, Wissenschaft und Politik mit Bezügen zu Vorhaben im Bereich Bioökonomie und/ oder Biotechnologie
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Technische Ausrüstung
Eigenerklärung bezüglich des Vorhandenseins einer sicheren und leistungsfähigen IT- Ausstattung und der technischen Voraussetzungen für einen Zugang zum Projektförderinformationssystem (profi) des BMWE bzw. zur sofortigen Schaffung dieser Voraussetzungen unmittelbar nach Zuschlagserteilung, sodass die PT-Leistungen mit Vertragsbeginn zuverlässig und technisch einwandfrei erbracht werden können.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische Ausrüstung
Eigenerklärung bezüglich des Vorhandenseins einer sicheren und leistungsfähigen IT- Ausstattung und der technischen Voraussetzungen für einen Zugang zum Projektförderinformationssystem (profi) des BMWE bzw. zur sofortigen Schaffung dieser Voraussetzungen unmittelbar nach Zuschlagserteilung, sodass die PT-Leistungen mit Vertragsbeginn zuverlässig und technisch einwandfrei erbracht werden können.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. D.h. unter anderem, dass er kein Antragsteller von Fördermitteln oder Auftragnehmer von Begleitforschungsaufträgen für die voraussichtlich zu betreuenden Fördermaßnahmen sein darf (Neutralität am Forschungsmarkt). Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. D.h. unter anderem, dass er kein Antragsteller von Fördermitteln oder Auftragnehmer von Begleitforschungsaufträgen für die voraussichtlich zu betreuenden Fördermaßnahmen sein darf (Neutralität am Forschungsmarkt). Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.
Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe
Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen.
Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe
Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen
Bewerber dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren betroffen sein.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen
Bewerber dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren betroffen sein.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: § 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0000
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +4902289499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.
Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.
Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 170-606420 (2026-09-01)