Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
6: Bitte reichen Sie eine formlose Eigenerklärung ein aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt und ob diese bei Vertragsabschluss unmittelbar die zur Umsetzung des künftigen BI-Systems (z. B. notwendige Lizenzen, Infrastruktur und Personal etc.) bereitstehen werden.
7: Erklärung über die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Unternehmen und die Anzahl seiner Führungskräfte bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Werte von allen Mitgliedern für die Wertung addiert. Gleiches gilt für die Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hinsichtlich der Beschäftigtenzahl und der Anzahl der Führungskräfte beruft.
8: Bitte geben Sie an, welche und wie viele (technische) Fachkräfte (getrennt nach Qualifikation) oder technischen Stellen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören.
9: Bitte weisen Sie nach, dass Sie im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes bereits erfolgreich arbeiten. Geben Sie dazu drei abgeschlossene Referenzprojekte (Projektende darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen; Folge-, Weiterentwicklungs-, Wartungsaufträge, reine Beratungsleistungen ohne eigenen Umsetzungsanteil etc. sind nicht zu berücksichtigen; Projektabschluss setzt zumindest eine Produktivsetzung voraus; dies gilt auch, soweit sich ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft auf die Eignung von Eignungsverleihern beruft) mit vergleichbarer Aufgabenstellung und beschreiben Sie diese kurz mit folgenden Mindestinhalten:
• Bezeichnung des Projekts
• Kurzbeschreibung des Gesamtprojekts sowie Inhalt und Art Ihrer Leistungen und ggf. Unterbeauftragungen
• Leistungszeitraum des Projekts
• Auftragswert gesamt und Ihr Anteil (in PT und Euro),
• Auftraggeber mit vollständiger Anschrift
• Projektorganisation, Arbeitsweise, Form der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
• Verwendung eines Architekturkonzepts bzw. EAM
• Art des Anforderungsdesigns
• eingesetzte Technologien
• Anzahl Nutzer und Nutzerstruktur
• Rollen, welche innerhalb des Projektes durch Sie besetzt wurden.
Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft oder der Inanspruchnahme eines Eignungsverleihers i. S. § 47 VgV, der gleichzeitig als späterer Unterauftragnehmer i. S. § 36 VgV vorgesehen ist, muss ersichtlich sein, durch welches Unternehmen das jeweilige Referenzprojekt und die Leistung erbracht wurde und dass beim Eignungsverleiher gleichfalls die oben genannten Bedingungen für die Vergleichbarkeit der Referenzprojekte mit dem Beschaffungsgegenstand erfüllt werden.
Bei Bewerbergemeinschaft werden die Werte von allen Mitgliedern für die Wertung addiert. Hinsichtlich der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft, wird auf Kapitel 8 der Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb verwiesen.
Bei der Verwendung der EEE ist für die Darstellung der Referenzen das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt C) zu nutzen. Es soll um weitere eigene Anlagen mit einer detaillierten Beschreibung der Referenz ergänzt werden.
10: Bitte weisen Sie den Einsatz eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001:2015 oder vergleichbar nach. Dazu legen sie einen von Dritten erstellten Beleg oder eine selbsterstellte Eigenerklärung vor, aus der sich die Zertifizierung entnehmen lässt.
11: Bitte weisen Sie nach, dass Sie zur Absicherung der Anforderungen im Rahmen der DSGVO eine jährliche Revision der technischen und fachlichen Maßnahmenliste bezüglich Ihrer eingesetzten Entwicklungswerkzeuge und Entwicklungsverfahren durchführen. Dazu legen sie einen von Dritten erstellten Beleg oder eine selbsterstellte Eigenerklärung vor, aus der sich die Zertifizierung entnehmen lässt.