Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung und betriebsbereite Übergabe eines Prüfkomplexes mit zwei vollständig unabhängigen Prüfkammern zur Schleuderprüfung rotierender Bauteile.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Prüfkomplex mit zwei Prüfkammern
Referenznummer: 055021/26
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung und betriebsbereite Übergabe eines Prüfkomplexes mit zwei vollständig unabhängigen Prüfkammern zur...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung und betriebsbereite Übergabe eines Prüfkomplexes mit zwei vollständig unabhängigen Prüfkammern zur Schleuderprüfung rotierender Bauteile.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Maschinen und Geräte zum Prüfen und Messen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung und betriebsbereite Übergabe eines Prüfkomplexes mit zwei vollständig unabhängigen Prüfkammern zur Schleuderprüfung rotierender Bauteile ...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung und betriebsbereite Übergabe eines Prüfkomplexes mit zwei vollständig unabhängigen Prüfkammern zur Schleuderprüfung rotierender Bauteile einschließlich Installation, Inbetriebnahme, Abnahme und Einweisung/Schulung.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Wertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de).
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf...”
Zusätzliche Informationen
Die Wertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de).
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einreichung der elektronischen Angebote per E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote nutzen Sie bitte die Vergabeplattform unter Einsatz des Bietercockpits. Informationen des Plattformbetreibers: https://www.evergabe.de/faq
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Dauer: 10 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-18 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Technische Universität Dresden, Dezernat Finanzen und Beschaffung, Sachgebiet Zentrale Beschaffung und Anlagenbuchhaltung
Nationale Registrierungsnummer: DE 188 369 991
Postanschrift: Mommsenstraße 6
Postleitzahl: 01069
Postort: Dresden
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beschaffung@tu-dresden.de📧
Telefon: +49 351463-36273📞
Fax: +49 351463-37102 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d906f1938-4305eb0f4b73c309🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-1040📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://ldl.sachsen.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: 001
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 076-265934 (2026-04-17)