Prüfung der Jahresabschlüsse des EVS und seiner Gesellschaften für die Geschäftsjahre 2023 bis 2025 mit zweimaliger Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr
Prüfung der Jahresabschlüsse des EVS und seiner Gesellschaften für die Geschäftsjahre 2023 bis 2025 mit zweimaliger Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-29.
Auftragsbekanntmachung (2023-03-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Entsorgungsverband Saar
Postanschrift: Untertürkheimer Str. 21
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Karthein
Telefon: +49 681/5000240📞
E-Mail: vergabe@evs.de📧
Fax: +49 681/5000308 📠
Region: Saarland🏙️
URL: www.evs.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E46284189🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E46284189🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Prüfung der Jahresabschlüsse des EVS und seiner Gesellschaften für die Geschäftsjahre 2023 bis 2025 mit zweimaliger Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr”
Produkte/Dienstleistungen: Rechnungslegung und -prüfung📦
Kurze Beschreibung:
“Prüfung der Jahresabschlüsse des EVS und seiner Gesellschaften für die Geschäftsjahre 2023 bis 2025 mit zweimaliger Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr”
1️⃣
Ort der Leistung: Saarland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Saarbrücken
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Entsorgungsverband Saar beabsichtigt, einen Vertrag über die Prüfung der Jahresabschlüsse des EVS und seiner Gesellschaften für die Geschäftsjahre 2023...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Entsorgungsverband Saar beabsichtigt, einen Vertrag über die Prüfung der Jahresabschlüsse des EVS und seiner Gesellschaften für die Geschäftsjahre 2023 bis 2025 mit zweimaliger Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr zu schließen.
Die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Auftragsvergabe für die Verlängerungsoptionen der Geschäftsjahre 2026 bzw. 2027) erfolgt nach Zustimmung durch die Gesellschafter- und der Verbandsversammlung im IV. Quartal des Vorjahres jeweils für ein Jahr auf der Grundlage dieser Ausschreibung.
Zu prüfen und Bericht zu legen ist für den EVS als KdöR (getrennt für die Sparten Abfall und Abwasser), die EVS Gesellschaft für Abfallwirtschaft (EVS ABW GmbH), die EVS Gesellschaft für Abfallverwertungsanlagen (EVS GAV mbH), die EVS Gesellschaft für Service im Abwasserbereich (EVS SAB GmbH), die Abfallverwertungsanlage Velsen (AVA Velsen GmbH) sowie die EVS Biomasse-Zentrum GmbH (EVS BMZ GmbH).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 65 %
Preis (Gewichtung): 35 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimalige Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Teilnehmeranzahl: mindestens 3
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt.
Abzustellen...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Teilnehmeranzahl: mindestens 3
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt.
Abzustellen ist auf die Haupt- oder Zweigniederlassung des Bewerbers, die die Prüfungen bei Erteilung des Prüfungsauftrages durchführen wird.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Hinweis zu II.2.5 Zuschlagskriterien Wertung Preis: (35 % = 35 Wertungspunkte) Qualitätskriterien: Wertung der Angebotspräsentation (65 % = 65...”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Ausschlusskriterien Ziffer 1-6:
1. Nachweis über die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer bzw. Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
2. Nachweis über...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Ausschlusskriterien Ziffer 1-6:
1. Nachweis über die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer bzw. Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
2. Nachweis über die Teilnahme der Wirtschaftsprüferpraxis/ Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an der Qualitätskontrolle nach § 57a Wirtschaftsprüferordnung (Peer Review).
3. Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer in § 123 GWB beschriebenen Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Soweit Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB erfolgt sind, ist deren Wirk-samkeit dem öffentlichen Auftraggeber gegenüber so nachzuweisen, dass dieser eine Bewertung und Ausschlussentscheidung treffen kann.
4. Erklärung, dass keine der in § 124 GWB aufgeführten Gründe bzw. beschriebenen Verfehlungen auf das Unternehmen zutreffen.
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Soweit Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB erfolgt sind, ist deren Wirk-samkeit dem öffentlichen Auftraggeber gegenüber so nachzuweisen, dass dieser eine Bewertung und Ausschlussentscheidung treffen kann.
5. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 319 HGB vorliegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“6. Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium):
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, welche den Anforderungen von § 54 des Gesetzes über...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6. Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium):
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, welche den Anforderungen von § 54 des Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (WPO) sowie Ziffer 9 Abs. 2 der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschafts-prüfungsgesellschaften mit Stand 1.1.2017 (AAB) entspricht.
Vorbemerkung für die folgende Ziffer 7 :
Abzustellen ist auf die Haupt- oder Zweigniederlassung des Bewerbers, die die Prüfungen bei Erteilung des Prüfungsauftrages durchführen wird.
7. Umsatz (Wertungskriterium):
Summe des Netto-Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Wirtschaftsjahre
Wertung: 3 bis 15 Mio. €: 1 Punkt
>15 bis 30 Mio. €: 4 Punkte
>30 Mio. €: 7 Punkte
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorbemerkung für die folgenden Ziffern 8 – 9:
Abzustellen ist auf die Haupt- oder Zweigniederlassung des Bewerbers, die die Prüfungen bei Erteilung des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorbemerkung für die folgenden Ziffern 8 – 9:
Abzustellen ist auf die Haupt- oder Zweigniederlassung des Bewerbers, die die Prüfungen bei Erteilung des Prüfungsauftrages durchführen wird.
8. Mitarbeiteranzahl (Wertungskriterium):
Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter der letzten 3 Wirtschaftsjahre
Wertung:
15 bis 30 Mitarbeiter insgesamt: 1 Punkt
31 bis 50 Mitarbeiter insgesamt: 4 Punkte
>50 Mitarbeiter insgesamt: 7 Punkte
9. Referenzen (Wertungskriterium):
Vom Bewerber sind 3 Referenzmandate aus dem Bereich der Jahresabschlussprüfung aus dem Zeitraum 2020 bis 2022 zu benennen.
Branche:
- Sonstiger Ver-/ Entsorger mit öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Struktur
(z. Bsp. für Strom, Gas, Wasser, Sonderabfall, Recycling) 1 Punkt
- Abfall-/Abwasserentsorger in privatrechtlicher Trägerschaft
(z. Bsp. AG bzw. GmbH) 2 Punkte
- Abfall-/Abwasserentsorger in privatrechtlicher Struktur in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft (z. Bsp. AG bzw. GmbH mit ö. r. Beteiligung > 50 %) 3 Punkte
- Abfall-/Abwasserentsorger in Eigenregie durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (z. Bsp. im kommunalen Eigenbetrieb, Zweckverband etc.) 4 Punkte
Mitarbeiteranzahl des geprüften Unternehmens:
Wertung: 50 bis 150 Mitarbeiter: 1 Punkt
151 bis 300 Mitarbeiter: 2 Punkte
301 bis 500 Mitarbeiter: 3 Punkte
>500 Mitarbeiter: 4 Punkte
Bilanzsumme des geprüften Unternehmens:
Wertung: 50 bis 100 Mio. €: 1 Punkt
>100 bis 250 Mio. €: 2 Punkte
>250 bis 500 Mio. €: 3 Punkte
> 500 Mio. €: 4 Punkte
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Prüfungsgesellschaft, die als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anerkannt ist (§ 1 III WPO)” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688).
Zudem gilt die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland in den Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-05-03
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-05-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-24 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Zu I.3) Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bewerbers in den Vergabeunterlagen...”
Zu I.3) Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bewerbers in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über die Vergabeplattform Subreport mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages bzw. Honorarangebotes relevant sein können. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über die Vergabeplattform Subreport erteilt.
Die Präsentationstermine für die ausgewählten Bewerber finden voraussichtlich in der 27. Kalenderwoche 2023 statt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Vergabekammern des Saarlandes”
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 6815013506 📠
URL: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 066-197800 (2023-03-29)