Prüfung der Jahresabschlüsse des EVS und seiner Gesellschaften für die Geschäftsjahre 2023 bis 2025 mit zweimaliger Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr

Entsorgungsverband Saar

Prüfung der Jahresabschlüsse des EVS und seiner Gesellschaften für die Geschäftsjahre 2023 bis 2025 mit zweimaliger Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-03-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-03-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Kurze Beschreibung:
Prüfung der Jahresabschlüsse des EVS und seiner Gesellschaften für die Geschäftsjahre 2023 bis 2025 mit zweimaliger Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Saarland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Entsorgungsverband Saar
Postanschrift: Untertürkheimer Str. 21
Postleitzahl: 66117
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.evs.de 🌏
E-Mail: vergabe@evs.de 📧
Telefon: +49 681/5000240 📞
Fax: +49 681/5000308 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E46284189 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E46284189 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-29 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 066-197800
ABl. S-Ausgabe: 66
Zusätzliche Informationen
Hinweis zu II.2.5 Zuschlagskriterien Wertung Preis: (35 % = 35 Wertungspunkte) Qualitätskriterien: Wertung der Angebotspräsentation (65 % = 65 Wertungspunkte) Maximal erreichbare Punktzahl 100 Wertungspunkte (siehe Wertungsmatrix Präsentation)

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Entsorgungsverband Saar beabsichtigt, einen Vertrag über die Prüfung der Jahresabschlüsse des EVS und seiner Gesellschaften für die Geschäftsjahre 2023 bis 2025 mit zweimaliger Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr zu schließen.
Die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Auftragsvergabe für die Verlängerungsoptionen der Geschäftsjahre 2026 bzw. 2027) erfolgt nach Zustimmung durch die Gesellschafter- und der Verbandsversammlung im IV. Quartal des Vorjahres jeweils für ein Jahr auf der Grundlage dieser Ausschreibung.
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Zu prüfen und Bericht zu legen ist für den EVS als KdöR (getrennt für die Sparten Abfall und Abwasser), die EVS Gesellschaft für Abfallwirtschaft (EVS ABW GmbH), die EVS Gesellschaft für Abfallverwertungsanlagen (EVS GAV mbH), die EVS Gesellschaft für Service im Abwasserbereich (EVS SAB GmbH), die Abfallverwertungsanlage Velsen (AVA Velsen GmbH) sowie die EVS Biomasse-Zentrum GmbH (EVS BMZ GmbH).
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Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimalige Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr
Zusätzliche Informationen:
Hinweis zu II.2.5 Zuschlagskriterien Wertung Preis: (35 % = 35 Wertungspunkte) Qualitätskriterien: Wertung der Angebotspräsentation (65 % = 65 Wertungspunkte) Maximal erreichbare Punktzahl 100 Wertungspunkte (siehe Wertungsmatrix Präsentation)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Saarbrücken

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ausschlusskriterien Ziffer 1-6:
1. Nachweis über die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer bzw. Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
2. Nachweis über die Teilnahme der Wirtschaftsprüferpraxis/ Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an der Qualitätskontrolle nach § 57a Wirtschaftsprüferordnung (Peer Review).
3. Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer in § 123 GWB beschriebenen Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
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Soweit Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB erfolgt sind, ist deren Wirk-samkeit dem öffentlichen Auftraggeber gegenüber so nachzuweisen, dass dieser eine Bewertung und Ausschlussentscheidung treffen kann.
4. Erklärung, dass keine der in § 124 GWB aufgeführten Gründe bzw. beschriebenen Verfehlungen auf das Unternehmen zutreffen.
5. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 319 HGB vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
6. Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium):
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, welche den Anforderungen von § 54 des Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (WPO) sowie Ziffer 9 Abs. 2 der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschafts-prüfungsgesellschaften mit Stand 1.1.2017 (AAB) entspricht.
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Vorbemerkung für die folgende Ziffer 7 :
Abzustellen ist auf die Haupt- oder Zweigniederlassung des Bewerbers, die die Prüfungen bei Erteilung des Prüfungsauftrages durchführen wird.
7. Umsatz (Wertungskriterium):
Summe des Netto-Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Wirtschaftsjahre
Wertung: 3 bis 15 Mio. €: 1 Punkt
>15 bis 30 Mio. €: 4 Punkte
>30 Mio. €: 7 Punkte
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorbemerkung für die folgenden Ziffern 8 – 9:
Abzustellen ist auf die Haupt- oder Zweigniederlassung des Bewerbers, die die Prüfungen bei Erteilung des Prüfungsauftrages durchführen wird.
8. Mitarbeiteranzahl (Wertungskriterium):
Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter der letzten 3 Wirtschaftsjahre
Wertung:
15 bis 30 Mitarbeiter insgesamt: 1 Punkt
31 bis 50 Mitarbeiter insgesamt: 4 Punkte
>50 Mitarbeiter insgesamt: 7 Punkte
9. Referenzen (Wertungskriterium):
Vom Bewerber sind 3 Referenzmandate aus dem Bereich der Jahresabschlussprüfung aus dem Zeitraum 2020 bis 2022 zu benennen.
Branche:
- Sonstiger Ver-/ Entsorger mit öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Struktur
(z. Bsp. für Strom, Gas, Wasser, Sonderabfall, Recycling) 1 Punkt
- Abfall-/Abwasserentsorger in privatrechtlicher Trägerschaft
(z. Bsp. AG bzw. GmbH) 2 Punkte
- Abfall-/Abwasserentsorger in privatrechtlicher Struktur in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft (z. Bsp. AG bzw. GmbH mit ö. r. Beteiligung > 50 %) 3 Punkte
- Abfall-/Abwasserentsorger in Eigenregie durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (z. Bsp. im kommunalen Eigenbetrieb, Zweckverband etc.) 4 Punkte
Mitarbeiteranzahl des geprüften Unternehmens:
Wertung: 50 bis 150 Mitarbeiter: 1 Punkt
151 bis 300 Mitarbeiter: 2 Punkte
301 bis 500 Mitarbeiter: 3 Punkte
>500 Mitarbeiter: 4 Punkte
Bilanzsumme des geprüften Unternehmens:
Wertung: 50 bis 100 Mio. €: 1 Punkt
>100 bis 250 Mio. €: 2 Punkte
>250 bis 500 Mio. €: 3 Punkte
> 500 Mio. €: 4 Punkte
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Prüfungsgesellschaft, die als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anerkannt ist (§ 1 III WPO)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688).
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Zudem gilt die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland in den Vergabeunterlagen).
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Teilnehmeranzahl: mindestens 3
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt.
Abzustellen ist auf die Haupt- oder Zweigniederlassung des Bewerbers, die die Prüfungen bei Erteilung des Prüfungsauftrages durchführen wird.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-05-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-24 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 65 %
Preis (Gewichtung): 35 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Karthein
Internetadresse: www.evs.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E46284189 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu I.3) Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bewerbers in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über die Vergabeplattform Subreport mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages bzw. Honorarangebotes relevant sein können. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über die Vergabeplattform Subreport erteilt.
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Die Präsentationstermine für die ausgewählten Bewerber finden voraussichtlich in der 27. Kalenderwoche 2023 statt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Vergabekammern des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994 📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de 📧
Fax: +49 6815013506 📠
Internetadresse: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 066-197800 (2023-03-29)