Beschreibung der Beschaffung
Die rechtsichere Prüfung der Anlagen erfolgt als Komplettprüfung mit:
Kontrolle auf Übereinstimmung der Dokumentation mit der Anlage
Prüfung der Überstromschutzeinrichtung entsprechend Querschnitt und Länge
der Leiter
Kontrolle aller Leiter auf Mindestquerschnitt und richtige farbliche
Kennzeichnung
Isolationsmessung aller Stromkreis
Messung des Schleifenwiderstandes
Widerstandsmessung von Schutzleitern und Erdungsleitern
Messen der Auslösezeit und der Auslöseströme aller Fehlerstromschutzeinrichtungen
(RCD+RCBO)
Prüfung des Rechtsfeldes aller CEE Steckdosen
Prüfung aller zugänglichen Steckdosen und Verbraucher auf Wirksamkeit der
Schutzmaßnahme
Die Prüfung umfasst die Messung aller Stromkreise (inklusive der Sicherungen
sowie Steckdosen) und einer dazu ausgefertigten, rechtssicheren Dokumentation.
Der Auftragnehmer hat die nach TRBS 1203 erforderliche Qualifikation des
einzusetzenden Prüfpersonals in geeigneter Weise nachzuweisen.
Dabei behält sich der Auftraggeber das Recht vor, Qualifikationsnachweise im
Einzelnen zur Überprüfung einzufordern.
Die Elektrofachkraft verwendet für die elektrische Überprüfung kalibrierte
Messgeräte. Der Messvorgang umfasst beispielsweise folgende Aspekte:
Durchgängigkeit der Schutzleiterverbindungen
Messung des Erdungswiderstandes
Nachweis des Isolationswiderstandes
Spannungsmessung
Durch Erproben stellt die Elektrofachkraft fest, ob die ortsfeste Anlage
ordnungsgemäß funktioniert. Die Ergebnisse der einzelnen Prüfschritte
werden dokumentiert.
Die Dokumentation der DGUV V3 Prüfung erfolgt schriftlich bzw. als PC-gestützte
Version.
Nach der Betriebssicherheitsverordnung hat der Prüfbericht mindestens die
Art der Prüfung, den Prüfumfang und das Prüfungsergebnis zu beinhalten.
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 (TRBS) konkretisiert diese
Forderungen wie folgt:
Prüfungsdatum
Grundlagen der Prüfung
Prüfungsumfang
Prüfungsanlass (Erstprüfung/Wiederholungsprüfung)
Ergebnis der Prüfung
Bewertung der festgestellten Mängel
Name des Prüfers
verwendete Mess- und Prüfgeräte
Unterschrift der Elektrofachkraft und des Unternehmers
Das Protokoll ist ein Beweismittel für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht des
Unternehmerns.
Der Prüfbericht wird mindestens bis zum nächsten Prüfung aufbewahrt, damit
im Schadensfall eine rechtssichere DGUV V3 Prüfung der ortsfesten Anlagen
nachgewiesen werden kann.
Die Leistungserbringung zur Prüfung der ortsfesten Anlagen erfolgt nach einem
koordinierten und festgelegten Ablaufplan nach den Meisterbereichen des ZWAV.
Über das Betriebs- und Instanhaltungsmanagementsystem (BIM-System) wird der
der Ablaufplan gesteuert. Der Einsatz von zwei Prüfteams zur Erbringung der
Leistung ist praktikabel.