Die zu prüfenden Ingenieurbauwerke liegen im Stadtgebiet von Berlin und verlaufen im Zuge von Bundesfernstraßen als Ortdurchfahrt, Landstraßen, Wirtschaftswegen und Fußwegen. Die Brückenbauwerke verlaufen über öffentliche Straßen und Wege, Bahnanlagen und Gewässer. 85 Teilbauwerke mit einer BW-Fläche von 34.029 m² in der Baulast des Landes-Südbezirke bestehend aus: 50 Brückenbauwerke, 5 Lärmschutzbauwerke, 15 Stützbauwerke, 6 Tunnel/ Trogbauwerke, 4 sonstige Bauwerke, 5 Verkehrszeichenbrücken. Der Auftragsumfang umfasst in den einzelnen Jahren je Teilbauwerk: 2027: 1 Hauptprüfung, 2 laufende Beobachtungen, 2028 und 2029: 1 Besichtigung, 2 laufende Beobachtungen, 20230: 1 Einfache Prüfung, 2 laufende Beobachtungen, 2031 und 2032: 1 Besichtigung, 2 laufende Beobachtungen. Davon ausgenommen: 1 Teilbauwerke (Brückenbauwerke) in den Jahren: 2028, 2029, 2031 und 2032: 1 Sonderprüfungen (handnahe Überprüfung der Untersicht) und für 1 Teilbauwerke (Brückenbauwerke) im Jahr: 2030: der Erweiterung der Einfachen Prüfung um eine handnahe Überprüfung der Untersicht.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Prüfung_Überwachung v. Ing-BW, DIN1076, Baulast Land-Südbezirke - Bauwerksprüfungen und Bauwerksüberwachungen gemäß DIN 1076
Referenznummer: V-26-090
Kurze Beschreibung:
Die zu prüfenden Ingenieurbauwerke liegen im Stadtgebiet von Berlin und verlaufen im Zuge von Bundesfernstraßen als Ortdurchfahrt, Landstraßen, Wirtschaftswegen und Fußwegen. Die Brückenbauwerke verlaufen über öffentliche Straßen und Wege, Bahnanlagen und Gewässer.
85 Teilbauwerke mit einer BW-Fläche von 34.029 m² in der Baulast des Landes-Südbezirke bestehend aus:
50 Brückenbauwerke,
5 Lärmschutzbauwerke,
15 Stützbauwerke,
6 Tunnel/ Trogbauwerke,
4 sonstige Bauwerke,
5 Verkehrszeichenbrücken.
Der Auftragsumfang umfasst in den einzelnen Jahren je Teilbauwerk:
2027: 1 Hauptprüfung, 2 laufende Beobachtungen,
2028 und 2029: 1 Besichtigung, 2 laufende Beobachtungen,
20230: 1 Einfache Prüfung, 2 laufende Beobachtungen,
2031 und 2032: 1 Besichtigung, 2 laufende Beobachtungen.
Davon ausgenommen:
1 Teilbauwerke (Brückenbauwerke) in den Jahren:
2028, 2029, 2031 und 2032: 1 Sonderprüfungen (handnahe Überprüfung der Untersicht)
und für 1 Teilbauwerke (Brückenbauwerke) im Jahr:
2030: der Erweiterung der Einfachen Prüfung um eine handnahe Überprüfung der Untersicht.
Die zu prüfenden Ingenieurbauwerke liegen im Stadtgebiet von Berlin und verlaufen im Zuge von Bundesfernstraßen als Ortdurchfahrt, Landstraßen, Wirtschaftswegen und Fußwegen. Die Brückenbauwerke verlaufen über öffentliche Straßen und Wege, Bahnanlagen und Gewässer.
85 Teilbauwerke mit einer BW-Fläche von 34.029 m² in der Baulast des Landes-Südbezirke bestehend aus:
50 Brückenbauwerke,
5 Lärmschutzbauwerke,
15 Stützbauwerke,
6 Tunnel/ Trogbauwerke,
4 sonstige Bauwerke,
5 Verkehrszeichenbrücken.
Der Auftragsumfang umfasst in den einzelnen Jahren je Teilbauwerk:
2027: 1 Hauptprüfung, 2 laufende Beobachtungen,
2028 und 2029: 1 Besichtigung, 2 laufende Beobachtungen,
20230: 1 Einfache Prüfung, 2 laufende Beobachtungen,
2031 und 2032: 1 Besichtigung, 2 laufende Beobachtungen.
Davon ausgenommen:
1 Teilbauwerke (Brückenbauwerke) in den Jahren:
2028, 2029, 2031 und 2032: 1 Sonderprüfungen (handnahe Überprüfung der Untersicht)
und für 1 Teilbauwerke (Brückenbauwerke) im Jahr:
2030: der Erweiterung der Einfachen Prüfung um eine handnahe Überprüfung der Untersicht.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Kontrolle von Brücken📦 Beschreibung
Interne Kennung: V-26-090
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: §§ 30 und 32 ABKG; bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die
Anforderungen an die Berufszulassung erfüllen. Bedingungen für die Ausführung des
Auftrags: Vertragsgrundlage werden das Vertragsmuster und die Allgemeinen
Vertragsbedingungen (AVB) sowie die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) des
Auftraggebers (siehe ABau IV 401.V-I F, IV 4020 F, IV 4021 F, IV 4023 F und IV 4024 F).
Eigenerklärung, A) dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. B) dass nicht bekannt ist, dass im Wettbewerbsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen betrifft, C) gemäß § 1
Abs. 2 der Frauenförderverordnung (§ 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
(BerlAVG)). Details siehe Auftragsunterlagen.
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: §§ 30 und 32 ABKG; bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die
Anforderungen an die Berufszulassung erfüllen. Bedingungen für die Ausführung des
Auftrags: Vertragsgrundlage werden das Vertragsmuster und die Allgemeinen
Vertragsbedingungen (AVB) sowie die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) des
Auftraggebers (siehe ABau IV 401.V-I F, IV 4020 F, IV 4021 F, IV 4023 F und IV 4024 F).
Eigenerklärung, A) dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. B) dass nicht bekannt ist, dass im Wettbewerbsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen betrifft, C) gemäß § 1
Abs. 2 der Frauenförderverordnung (§ 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
(BerlAVG)). Details siehe Auftragsunterlagen.
Postleitzahl: 13355
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️
Dauer: 71 Monate Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wichtung 55 %
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-01 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 0 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-21 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgV.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Zu § 44 VgV:
Ist der Bieter eine Juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach/Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
A) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
B) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben. Die für die Erbringung der Leistung als fachlich Verantwortliche benannten, müssen eine abgeschlossene Fachausbildung als Dipl.-Ing./ Dipl.-Ing. FH bzw. Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder als Bachelor an Universitäten oder Fachhochschulen mit jeweils 3-jähriger einschlägiger Berufserfahrung oder eine vergleichbare Berufserfahrung aufweisen. Sie dürfen sich durch entsprechend Qualifizierte vertreten lassen.
Nachweise zu den geforderten Berufs- und Studienabschlüssen sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Zu § 44 VgV:
Ist der Bieter eine Juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach/Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
A) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
B) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben. Die für die Erbringung der Leistung als fachlich Verantwortliche benannten, müssen eine abgeschlossene Fachausbildung als Dipl.-Ing./ Dipl.-Ing. FH bzw. Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder als Bachelor an Universitäten oder Fachhochschulen mit jeweils 3-jähriger einschlägiger Berufserfahrung oder eine vergleichbare Berufserfahrung aufweisen. Sie dürfen sich durch entsprechend Qualifizierte vertreten lassen.
Nachweise zu den geforderten Berufs- und Studienabschlüssen sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Zu § 45 (4) Nr. 2 VgV:
Im Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen
für Personenschäden von 1.500.000,- Euro,
für sonstige Schäden von 1.500.000,- Euro,
bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen.
Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden.
Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Zu § 45 (4) Nr. 2 VgV:
Im Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen
für Personenschäden von 1.500.000,- Euro,
für sonstige Schäden von 1.500.000,- Euro,
bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen.
Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden.
Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Durchschnittlicher Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags:
Zu § 45 (4) Nr. 4 VgV: Der Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: Der durchschnittliche Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2023 bis 2025 für die Prüfung und Überwachung von Ingenieurbauwerken gemäß DIN 1076 muss mindestens 110.000,- € netto je Geschäftsjahr betragen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zu den geforderten Umsätzen Bestätigungen
eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse
oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Durchschnittlicher Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags:
Zu § 45 (4) Nr. 4 VgV: Der Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: Der durchschnittliche Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2023 bis 2025 für die Prüfung und Überwachung von Ingenieurbauwerken gemäß DIN 1076 muss mindestens 110.000,- € netto je Geschäftsjahr betragen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zu den geforderten Umsätzen Bestätigungen
eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse
oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben der Unternehmen zu den in dem Zeitraum von 2023 bis 2025 durchgeführten Hauptprüfungen gemäß DIN 1076 unter Verwendung der Anlage "Durchgeführte Hauptprüfungen 2023-2025". Anzugeben sind jeweils die Anzahl der Teilbauwerke und der zugehörigen Bauwerksfläche.
Zu § 46 (3) Nr. 1 VgV: Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Hauptprüfungen gemäß DIN 1076 im Zeitraum 2023 bis 2025 von mindestens 85 Teilbauwerken oder mindestens 34.000 m² Bauwerksfläche und Hauptprüfungen gemäß DIN 1076 im Zeitraum 2023 bis 2025 als Einzelauftrag von mindestens 30 Teilbauwerken oder mindestens 11.000 m² Bauwerksfläche.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben der Unternehmen zu den in dem Zeitraum von 2023 bis 2025 durchgeführten Hauptprüfungen gemäß DIN 1076 unter Verwendung der Anlage "Durchgeführte Hauptprüfungen 2023-2025". Anzugeben sind jeweils die Anzahl der Teilbauwerke und der zugehörigen Bauwerksfläche.
Zu § 46 (3) Nr. 1 VgV: Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Hauptprüfungen gemäß DIN 1076 im Zeitraum 2023 bis 2025 von mindestens 85 Teilbauwerken oder mindestens 34.000 m² Bauwerksfläche und Hauptprüfungen gemäß DIN 1076 im Zeitraum 2023 bis 2025 als Einzelauftrag von mindestens 30 Teilbauwerken oder mindestens 11.000 m² Bauwerksfläche.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden
soll:
Zu § 46 (3) Nr. 10 VgV: Der Einsatz von anderen Unternehmen für Teilleistungen (außer Zugangstechnik) ist bekannt zu geben oder bei nicht vorgesehenem Einsatz eine Negativanzeige zu erklären. Die vom Bieter benannten Unterauftragnehmer müssen den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden
soll:
Zu § 46 (3) Nr. 10 VgV: Der Einsatz von anderen Unternehmen für Teilleistungen (außer Zugangstechnik) ist bekannt zu geben oder bei nicht vorgesehenem Einsatz eine Negativanzeige zu erklären. Die vom Bieter benannten Unterauftragnehmer müssen den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 124 GWB.
Ein weiterer Ausschlussgrund sind Eintragungen im Wettbewerbsregister, die das Unternehmen betreffen.
A) Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform. Die
Vergabestelle behält sich vor, mit Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren. Anfragen
sind generell über die Vergabeplattform zu stellen. Bieter müssen eigenverantwortlich die
weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der
Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch
selbständige Einsicht verfolgen. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. in Papierform
eingereichte oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Erklärungen und Nachweise sind innerhalb von 6 Kalendertagen der Vergabestelle
einzureichen. Zur angemessenen Beteiligung von kleineren Büroorganisationen und
Berufsanfängern am Verfahren wird insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von
Kooperationen oder Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
B) Hingewiesen wird insbesondere auf die folgenden Rechtsvorschriften: - Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 22.04.2020 i.d.F. vom 02.07.2026 (GVBI. für Berlin vom 15.07.2026, S. 537 f.), siehe Vergabeunterlagen. -
Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.08.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, S.
498). Mit dem Angebot ist hierzu folgende Eigenerklärung einzureichen: Formblatt IV 4021 F.
C) Die Auftragsunterlagen werden ab dem Tag der Veröffentlichung der
Auftragsbekanntmachung unentgeltlich auf der Vergabeplattform angeboten. Angebote
können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform in Textform
eingereicht werden.
A) Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform. Die
Vergabestelle behält sich vor, mit Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren. Anfragen
sind generell über die Vergabeplattform zu stellen. Bieter müssen eigenverantwortlich die
weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der
Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch
selbständige Einsicht verfolgen. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. in Papierform
eingereichte oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Erklärungen und Nachweise sind innerhalb von 6 Kalendertagen der Vergabestelle
einzureichen. Zur angemessenen Beteiligung von kleineren Büroorganisationen und
Berufsanfängern am Verfahren wird insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von
Kooperationen oder Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
B) Hingewiesen wird insbesondere auf die folgenden Rechtsvorschriften: - Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 22.04.2020 i.d.F. vom 02.07.2026 (GVBI. für Berlin vom 15.07.2026, S. 537 f.), siehe Vergabeunterlagen. -
Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.08.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, S.
498). Mit dem Angebot ist hierzu folgende Eigenerklärung einzureichen: Formblatt IV 4021 F.
C) Die Auftragsunterlagen werden ab dem Tag der Veröffentlichung der
Auftragsbekanntmachung unentgeltlich auf der Vergabeplattform angeboten. Angebote
können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform in Textform
eingereicht werden.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str.105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +493090138316📞
Fax: +493090137613 📠
URL: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu Stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu Stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 145-528867 (2026-07-29)