Prüfungs- und Beratungsleistungen Interne Revision und Non-Financial Risk, Los 4: Non-Financial Risk - Informationssicherheit und Business Continuity Management
Der Auftragnehmer hat für den Bereich Non-financial Risk (NR) der KfW Prüfungs- und Beratungsleistungen in den nachfolgend aufgeführten Themengebieten zu erbringen. Die Übersicht nennt die wesentlichen Themengebiete, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Auftragnehmer stellt für die nachfolgenden Prüfungsthemen sowohl fachliches als auch IT-spezifisches Know-how zur Verfügung: - ZDV (Zentral bereitgestellte DV-Systeme), - IDV (Individuelle Datenverarbeitung) und - Fremdbezüge (IT-Auslagerungen). Die KfW schätzt das Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung auf 11.200 Tage während der Laufzeit dieses Vertrages. Für Einzelheiten siehe bitte Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Prüfungs- und Beratungsleistungen Interne Revision und Non-Financial Risk, Los 4: Non-Financial Risk - Informationssicherheit und Business Continuity Management
Referenznummer: KfW-2026-0013
Kurze Beschreibung:
“Der Auftragnehmer hat für den Bereich Non-financial Risk (NR) der KfW Prüfungs- und Beratungsleistungen in den nachfolgend aufgeführten Themengebieten zu...”
Kurze Beschreibung
Der Auftragnehmer hat für den Bereich Non-financial Risk (NR) der KfW Prüfungs- und Beratungsleistungen in den nachfolgend aufgeführten Themengebieten zu erbringen. Die Übersicht nennt die wesentlichen Themengebiete, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Auftragnehmer stellt für die nachfolgenden Prüfungsthemen sowohl fachliches als auch IT-spezifisches Know-how zur Verfügung:
Die KfW schätzt das Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung auf 11.200 Tage während der Laufzeit dieses Vertrages. Für Einzelheiten siehe bitte Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Interne Betriebsrevision📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer hat für den Bereich Non-financial Risk (NR) der KfW Prüfungs- und Beratungsleistungen in den nachfolgend aufgeführten Themengebieten zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer hat für den Bereich Non-financial Risk (NR) der KfW Prüfungs- und Beratungsleistungen in den nachfolgend aufgeführten Themengebieten zu erbringen. Die Übersicht nennt die wesentlichen Themengebiete, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Auftragnehmer stellt für die nachfolgenden Prüfungsthemen sowohl fachliches als auch IT-spezifisches Know-how zur Verfügung:
Die KfW schätzt das Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung auf 11.200 Tage während der Laufzeit dieses Vertrages. Für Einzelheiten siehe bitte Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung📦
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 4 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Höchstmenge der Rahmenvereinbarung (Ziffer 7.2.): Die KfW ist zudem berechtigt, im erforderlichen und einem allen Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren...”
Beschreibung der Optionen
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung (Ziffer 7.2.): Die KfW ist zudem berechtigt, im erforderlichen und einem allen Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn
a)
dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder
b)
für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder
c)
grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen des Umfangs und Zuschnitts der Leistungsbeschreibung der Rahmenvereinbarung zur Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht oder
d)
eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Wertungsmatrix Konzept 1, Wertungsmatrix Konzept 2 und Wertungsmatrix ESG-Kriterien.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-22 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 101
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nettojahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (KO-Kriterium). Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Geeignete Referenzen (KO-Kriterium). Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Personelle Kapazitäten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung/Ausreichende Anzahl qualifizierter Berater (KO-Kriterium). Die Eignungskriterien finden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
“Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift
ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabeerfolgt...”
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift
ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabeerfolgt über das Bieterportal
auf unserer Vergabeplattform :https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische
Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert
haben, gelangen Sie über die Schaltfläche „Bieterassistent“ zur elektronischen Angebotsabgabe
und zu Ihrer persönlichen Angebotsübersicht. (Nähere Informationen entnehmen Sie bitte
den Bewerbungsbedingungen). 2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von
Angaben zu den Eignungskriterien, die die Bieter in die Eingabemasken des Bieterassistenten
eintragen sowie anhand der eingereichten Referenzen (auf externer Anlage des Bieters). Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, ebenfalls
eine Eigenerklärung hierüber abzugeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 2018de2d-ad7b-4cc2-b0a6-8baab0edf709
Postanschrift: Bundeskanzlerpl. 1
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 2018de2d-ad7b-4cc2-b0a6-8baab0edf709
Postanschrift: Bundeskanzlerpl. 1
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 078-274051 (2026-04-21)