Beschreibung der Beschaffung
Flüchtlingssozialarbeiter des Quartierbüros ermöglichen zugezogenen Menschen unterschiedlicher Herkunft und mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen entsprechend ihres asyl- und aufenthaltsrechtlichen Status im gesamten LK Bautzen ein selbstbestimmtes Leben zu führen:
• Absicherung der materiellen Lebensgrundlagen
• Orientierungshilfen zur Einführung in das kulturelle, soziale und rechtsstaatliche System sowie in die Lebensbedingungen und -gewohnheiten in Deutschland
• Stärkung der Eigenverantwortlichkeit durch Hilfe zur Selbsthilfe im Sinne des Forderns und Förderns
• Förderung der individuellen Entwicklung in den Bereichen Spracherwerb, Kita, Schule, Wohnen, Erwerbsleben und der gesellschaftlichen Teilhabe unter Berücksichtigung bestehender Bedarfe und Möglichkeiten
Zielgruppe:
• Flüchtlinge in kommunaler Unterbringung (Asylbewerber und geduldete Personen in unterschiedlichen Wohnformen)
• Besonders schutzwürdige Personen, deren Aufenthalt aus politischen oder humanitären Gründen erfolgt und für die der Landkreis Bautzen unterbringungspflichtig ist (Afghanischer Ortskräfte, Spätaussiedler, Resettlement- und Kontingentflüchtlinge, im Einzelfall Ukrainer)
• Geflüchtete im Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz ins Sozialgesetzbuch II.
• Spätaussiedler und deren Familien
• Ausländische Zuwanderer und deren Familien in der Bearbeitung des Fachinformationszentrums Zuwanderung (FiZZ)
• Anwohner, Vereine oder Organisationen in der Lebens- und
Wohnumgebung
Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.01.2024, Maßnahmenende 31.12.2024. Der Zugang für Nutzer ist zu den Öffnungszeiten jederzeit möglich. Hilfsangebote und der damit verbundene zeitliche Aufwand werden fallbezogen angepasst.
Öffnungszeiten sind wochentags von Montag bis Freitag vorzusehen. Mindestens einmal die Woche sind die Standorte für Publikumsverkehr bis 18:00 Uhr offen zu halten.
Maßnahmeorte sind die Städte Bautzen, Kamenz und Hoyerswerda.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Ort der Leistungserbringung in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln für alle Teilnehmer erreichbar ist. Die Wegzeit vom/ zum öffentlichen Verkehrsmittel darf nicht länger als 15 Gehminuten betragen. Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind.
Der Zugang zu den Leistungen des Quartierbüros ist entsprechend der sozialräumlichen Gliederung für alle im Landkreis Bautzen lebenden Personen entsprechend der Zielgruppendefinition zu ermöglichen, sowohl in KOMM-Struktur als auch mit Terminsystem. Bei Bedarf ist außerdem eine aufsuchende Hilfestellung zu ermöglichen.
Anforderungen an das Personal: Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Maßnahme ist Personal, das qualitativ und quantitativ der Leistungsbeschreibung entspricht. Das eingesetzte Personal muss fachlich qualifiziert und persönlich geeignet sein, um die zur Auftragserfüllung für die Zielgruppe erforderlichen Tätigkeiten verrichten zu können. Soziale Kompetenzen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung sind durch den Auftragnehmer für jeden mit der Beauftragung betrauten Mitarbeiter sicherzustellen. Bei unterschiedlich großer Auslastung der Quartierbüros ist in Absprache mit dem Auftraggeber eine temporäre Verschiebung des Personals an die stärker frequentierten Standorte zu gewährleisten.
Personalschlüssel:
Mit Bezug auf die aktuellen Unterbringungszahlen im Landkreis Bautzen ist mit einem Fallschlüssel von 1:100-150 je Mitarbeiter auszugehen. Die Quartierbüros sind daher je Los mit Mitarbeitern mindestens im Umfang von 4 Vollzeitäquivalenten wie folgt personell auszustatten:
1 VzÄ (40 h/ Woche) Flüchtlingssozialarbeiter und Büroleitung
Mindestanforderungen:
Studienabschluss in sozialer Arbeit. Es wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master). Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Ersatzweise werden Erziehungswissenschaftler und staatlich anerkannte Erzieher mit einschlägiger Zusatzqualifikation anerkannt, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können.
3 VzÄ (jew. 40 h/ Woche) Flüchtlingssozialarbeiter
Mindestanforderungen:
Studienabschluss in sozialer Arbeit: Es wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master). Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Ersatzweise werden Erziehungswissenschaftler und staatlich anerkannte Erzieher mit einschlägiger Zusatzqualifikation anerkannt, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können.
Sofern keine einschlägigen Studienabschlüsse in sozialer Arbeit vorliegen, werden Personen mit besonderen Kenntnissen, interkulturellen Fähigkeiten und mindestens einjährigen praktischen Erfahrungen, welche für die soziale Arbeit mit Geflüchteten dienlich sind, als Ausnahme/ Bestandsschutz zugelassen. Diese sind durch geeignete schriftliche Bestätigungen (Zeugnisse, Zertifikate, Arbeitsverträge) nachzuweisen.
Im Rahmen der Angebotsabgabe ist die Qualifizierung des einzusetzenden Personals mittels ausgefülltem Vordruck E.1 vorzuweisen sowie in der Maßnahmekonzeption zu erklären. Im Vordruck E.1 sind die Angaben des Bieters zu den abgefragten Feldern „Beruflicher Abschluss/ Qualifizierung“, „Einsatz in der Maßnahme als“, „Nachweis der Sprachkenntnisse“, „Nachweis Berufserfahrung“, „besondere interkulturelle Fähigkeiten und Kenntnisse“, „pädagogische Erfahrungen“ u. „Gesamtstunden pro Woche in der Maßnahme“ im Falle einer späteren Zuschlagserteilung bindend. Im Falle mehrerer in Frage kommender Mitarbeiter/innen des Bieters für einen Personaleinsatz in der Maßnahme sollten demnach die Angaben zum Vordruck E.1 durch den Bieter in einem Umfang erfolgen, welchen alle der in Frage kommender Mitarbeiter/innen erfüllen können.
Der Nachweis des Personals hat zusammen mit dem Vordruck E.2 (Gesamtübersicht) nach Zuschlagserteilung in der Regel vier Wochen spätestens jedoch zwei Wochen vor Maßnahmebeginn gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Die Qualifikationen des Personals sind entsprechend nachzuweisen. Der Auftragnehmer versichert mit der Abgabe des Vordruckes E.2, dass das gemeldete Personal quantitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht.
Ausstattung: Die für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche/technische Ausstattung, Mobiliar, PC-Ausstattung, Internetzugang, muß zur Verfügung gestellt werden (kein Verweis auf die Nutzung anderer Einrichtungen). Die Räumlichkeiten u. deren Ausstattung haben den einschlägigen gesetzl. Vorgaben zu entsprechen: die Arbeitsstättenverordnung i.V.m. den Arbeitsstättenrichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung, die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), die Brandschutzbestimmungen, die Sächs. Bauordnung. (Siehe Leistungsverzeichnis).
Alle weiteren Einzelheiten sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.