Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Durchführung der Leistung Quartiersarchitekt für das Stadterneuerungsgebiet "Hamm - Weststadt" in einem einstufigen offenen Verfahren europaweit aus.
Die Anforderungen an das Verfahren ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und den Anlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-03.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Quartiersarchitekt für das Stadterneuerungsgebiet Hamm-Weststadt im Stadtbezirk Hamm-Mitte
VgV/EU/23/057”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Durchführung der Leistung Quartiersarchitekt für das Stadterneuerungsgebiet "Hamm - Weststadt" in einem...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Durchführung der Leistung Quartiersarchitekt für das Stadterneuerungsgebiet "Hamm - Weststadt" in einem einstufigen offenen Verfahren europaweit aus.
Die Anforderungen an das Verfahren ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und den Anlagen.
In der Hammer Weststadt besteht eine sehr heterogene Eigentümerstruktur: neben mehreren Wohnungsbaugesellschaften befindet sich im Quartier eine hohe Anzahl einzelner Eigentümer, sowohl bei Ein- und Zweifamilienhäusern als auch im Bereich der Mehrfamilienhäuser. Der Quartiersarchitekt soll als Ansprechpartner mit regelmäßigen Beratungszeiten im Stadtteilbüro agieren, einen niedrigschwelligen Zugang zu Informationen und Fördermöglichkeiten auf kommunaler Ebene und von weiteren öffentlichen Fördergebern sicherstellen und auch für Beratungstermine bei Eigentümern vor Ort zur Verfügung stehen.
Die geforderten Leistungen umfassen dabei beratende Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Sanierung und Entwicklung im privaten Gebäudebestand und gliedern sich in die im Folgenden beschriebenen Leistungsbereiche:
- Fassaden- und Hofflächenprogramm
- Städtebauliche und gestalterische Entwurfsleistungen
- Beratung im Quartier und Öffentlichkeitsarbeit
- Zusammenarbeit mit kommunalen Akteuren und Evaluation
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des auftragsbezogenen Grobkonzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrungen des eingesetzten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Dauer
Datum des Beginns: 2023-10-17 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Zusätzliche Termine (z.B. Präsentation in den politischen Gremien, etc.) werden ggf. bei Bedarf abgerufen.
Dabei werden gesondert im Preisblatt...”
Beschreibung der Optionen
Zusätzliche Termine (z.B. Präsentation in den politischen Gremien, etc.) werden ggf. bei Bedarf abgerufen.
Dabei werden gesondert im Preisblatt einzutragenden Preise, Tagespauschalen bzw. Stundensätze zugrunde gelegt, die ebenfalls sämtliche Auslagen und Nebenkosten, analog zur Kalkulation des Pauschalhonorars, enthalten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Referenzliste (Vordruck) über vergleichbare Referenzprojekte mit Angaben zum Leistungszeitraum, Auftragswert und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Referenzliste (Vordruck) über vergleichbare Referenzprojekte mit Angaben zum Leistungszeitraum, Auftragswert und den Auftraggebern (zentrale Telefonnummer und Mailadresse), die der Bieter in den letzten 5 Jahren im Themenfeld Quartiersarchitekt durchgeführt hat.
Der Nachweis ist erbracht, wenn eine quantitativ sowie qualitativ vergleichbare Leistung zur zu vergebenden Leistung innerhalb der letzten fünf Jahre ausgeführt wurde und dieses Projekt folgende Schwerpunkte abdeckte:
- Betreuung und Umsetzung von Fassadenprogrammen sowie vergleichbarer Förderprogramme (Kenntnisse Förderlandschaft)
- Umbau- und Modernisierungsprojekte im Sinne des Quartiersarchitekten
- Städtebauliche Entwurfsskizzen und Lösungsansätze
- Städtebauliche Gutachten und Konzepte
- Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor angegebenen Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV bei Einschaltung anderer Unternehmen:
(1.2.1) Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-05
06:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-05
06:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hamm
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
“(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine...”
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben.
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.3.1) Die zuvor bereits angeführte Referenzliste ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen
(1.3.2) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3.4) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen
(1.4) Vordruck "Angebot"
(1.5) Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Vordruck)
(1.6) Ansprechpartner (Vordruck) inklusive Anlagen
(1.7) Auftragsbezogenes Grobkonzept zur Sicherstellung der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, maximal 25 DIN A4 Seiten
(1.8) Kostenkalkulation und Kalkulation des Zeitaufwandes nach Bearbeitungsschritten in nachvollziehbarer Weise
(1.9) Bei Eignungsleihe:
(1.9.1) Die zuvor bereits angeführte Referenzliste ist vom Eignungsleihenden für die zu übernehmende Teil-/Leistung vorzulegen
(1.9.2) unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen für das andere Unternehmen
(1.9.3) unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland
(1.10) Vordruck Unternehmensangaben inklusive Blako-Geschäftsbogen
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz:
Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(3) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(6) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(6.1) Leistungsbeschreibung
(6.2) Bewertungsmatrix
(6.3) Bewerbungsbedingungen
(6.4) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(6.5) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(6.6) Informationsblatt DSGVO
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDLLS
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.