Die Stadt Hagen sieht vor im Rahmen des InSEKs Hagen-Hohenlimburg ein Quartiersmanagement zu installieren, welches zu einer effizienten und dialogorientieren Umsetzung der Maßnahmen des InSEKs beitragen soll.
Die im InSEK ausgearbeiteten Problemfelder des Programmgebiets sind bereits einen längeren Zeitraum bekannt. Um die negativen Entwicklungen einzudämmen wurde bereits in den letzten Jahren ein stadtexterner Quartiersmanager beschäftigt, welcher durch die Bezirksvertretung Hohenlimburg und einzelner Vor-Ort-Akteure finanziert wurde. Allerdings konnte der Arbeitsumfang aufgrund knapper finanzieller Mittel nicht umfassend genug gestaltet werden, sodass die negative Entwicklung lediglich verlangsamt, als ins Gegenteil verkehrt wurde. Dennoch konnte wichtige Grundlagenarbeit getätigt werden. So wurden im Rahmen dieser Arbeit Strukturen und Netzwerke aufgebaut und etabliert, welche für die Umsetzung der Maßnahmen des InSEK Hagen-Hohenlimburg elementar sein werden. Außerdem konnten über das Sofortprogramm Innenstadt, für welches die Stadt Hagen einen positiven Förderbescheid bis zum Jahr 2023 erhalten hat, erste Kontakte zwischen Immobilienbesitzern und Einzelhändler geknüpft werden um der hohen Leerstandsquote in der Hohenlimburger Innenstadt entgegenzuwirken.
An dieser Stelle soll das Quartiersmanagement anknüpfen, denn trotz der bereits erfolgten Quartiersarbeiten, ist eine intensivere Arbeit vor Ort erforderlich. Vorgesehen ist eine verbesserte Aktivierung und Bündelung des bürgerschaftlichen Engagements sowie eine erhöhte Informations- und Vermittlungsarbeit während der Umsetzungen der Maßnahmen im Kontext der Städtebauförderung, insbesondere im Rahmen der Maßnahmen: Verfügungsfonds, Hof- und Fassadenprogramm und Quartiersarchitekt. Damit sollen die Bürgerschaft und die weiteren Akteure für die Entwicklungsprozesse im Innenstadtbereich von Hohenlimburg sensibilisiert und begeistert werden, sodass die angesprochenen Akteursgruppen für das Partizipationsangebot gewonnen werden können und eine zielorientierte Verstetigung möglich wird.
Das Quartiersmanagement soll dabei eine Anlaufstelle im Kern der Hohenlimburger Innenstadt sein. Von dort aus soll die Ansprache, Aktivierung und Beteiligung der Bürgerschaft erfolgen, Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt und einzelne Maßnahmen des InSEKs Hohenlimburg begleitet werden.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-04.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Quartiersmanagement Hagen-Hohenlimburg
2022-10_013_OV
Produkte/Dienstleistungen: Mit Entwicklungsprojekten verbundene Verwaltungsdienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Hagen sieht vor im Rahmen des InSEKs Hagen-Hohenlimburg ein Quartiersmanagement zu installieren, welches zu einer effizienten und...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Hagen sieht vor im Rahmen des InSEKs Hagen-Hohenlimburg ein Quartiersmanagement zu installieren, welches zu einer effizienten und dialogorientieren Umsetzung der Maßnahmen des InSEKs beitragen soll.
Die im InSEK ausgearbeiteten Problemfelder des Programmgebiets sind bereits einen längeren Zeitraum bekannt. Um die negativen Entwicklungen einzudämmen wurde bereits in den letzten Jahren ein stadtexterner Quartiersmanager beschäftigt, welcher durch die Bezirksvertretung Hohenlimburg und einzelner Vor-Ort-Akteure finanziert wurde. Allerdings konnte der Arbeitsumfang aufgrund knapper finanzieller Mittel nicht umfassend genug gestaltet werden, sodass die negative Entwicklung lediglich verlangsamt, als ins Gegenteil verkehrt wurde. Dennoch konnte wichtige Grundlagenarbeit getätigt werden. So wurden im Rahmen dieser Arbeit Strukturen und Netzwerke aufgebaut und etabliert, welche für die Umsetzung der Maßnahmen des InSEK Hagen-Hohenlimburg elementar sein werden. Außerdem konnten über das Sofortprogramm Innenstadt, für welches die Stadt Hagen einen positiven Förderbescheid bis zum Jahr 2023 erhalten hat, erste Kontakte zwischen Immobilienbesitzern und Einzelhändler geknüpft werden um der hohen Leerstandsquote in der Hohenlimburger Innenstadt entgegenzuwirken.
An dieser Stelle soll das Quartiersmanagement anknüpfen, denn trotz der bereits erfolgten Quartiersarbeiten, ist eine intensivere Arbeit vor Ort erforderlich. Vorgesehen ist eine verbesserte Aktivierung und Bündelung des bürgerschaftlichen Engagements sowie eine erhöhte Informations- und Vermittlungsarbeit während der Umsetzungen der Maßnahmen im Kontext der Städtebauförderung, insbesondere im Rahmen der Maßnahmen: Verfügungsfonds, Hof- und Fassadenprogramm und Quartiersarchitekt. Damit sollen die Bürgerschaft und die weiteren Akteure für die Entwicklungsprozesse im Innenstadtbereich von Hohenlimburg sensibilisiert und begeistert werden, sodass die angesprochenen Akteursgruppen für das Partizipationsangebot gewonnen werden können und eine zielorientierte Verstetigung möglich wird.
Das Quartiersmanagement soll dabei eine Anlaufstelle im Kern der Hohenlimburger Innenstadt sein. Von dort aus soll die Ansprache, Aktivierung und Beteiligung der Bürgerschaft erfolgen, Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt und einzelne Maßnahmen des InSEKs Hohenlimburg begleitet werden.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
In dem einzureichenden Angebot sollen folgende Punkte enthalten sein:
- Beschreibung der Vorgehensweise des QMs mit einer erstmal auf vier Jahren beschränkten Beauftragungszeit
- Darstellung des Aufgabenverständnisses
- Darstellung der organisatorischen Herangehensweise der Aufgabenwahrnehmung
- Erstellung eines Zeitplans
- Erstellung eines Kostenplans mit Angabe des Personaleinsatzes
o Angaben zur Zeit- und Kostengliederung. Die Bieter geben einen Stundensatz netto/brutto an und kalkulieren die Anzahl der
Gesamtstunden für einen Projektzeitraum von einem Jahr (ca. 782h/Jahr)
o Das Angebot muss alle Personal- und Nebenkosten (Fahrtkosten, etc.) enthalten
o Die Honorarkosten sind nach den beschriebenen Zielen und Aufgaben des QM mit den geplanten Leistungen, dem
Stundenaufwand und Stundenlohn aufzuschlüsseln.
- Angaben zur Fachkunde und Expertise des eingeplanten Personals
- Referenzen über bereits durchgeführte und aktuell laufende QM im Kontext mit Städtebauförderungsmitteln mit einer kurzen textlichen Darstellung des Aufgabenschwerpunktes der Tätigkeit (Benennung von Ansprechpartnern der Auftraggeber)
- Erfahrungen mit der Projektumsetzung von Maßnahmen der Städtebauförderung innerhalb innerstädtischer und innenstadtnaher Stadtteilstrukturen sind ebenfalls zu benennen und textlich kurz auszuführen (Benennung von Ansprechpartnern der Auftraggeber)
Bei den Mengenangaben wurde von der Annahme ausgegangen: ständige Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters oder seines Stellvertreters von 2 Tagen/Woche, 6 h pro Tag bei angenommenen 46 Arbeitswochen = 552 Arbeitsstunden pro Jahr. Die verbleibenden Arbeitsstunden sind auf die sonstigen zu erbringenden Leistungen aufgeteilt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 38
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Das Quartiersmanagement ist für die Gesamtdauer von acht Jahren angesetzt. Die Vergabe der Leistung umfasst zunächst einen Zeitraum von 4 Jahren, ist...”
Beschreibung der Verlängerungen
Das Quartiersmanagement ist für die Gesamtdauer von acht Jahren angesetzt. Die Vergabe der Leistung umfasst zunächst einen Zeitraum von 4 Jahren, ist bewilligt bis zum 31.12.2026 und beinhaltet eine Option des Auftragsgebers zur Verlängerung, wenn der Fördergeber die Jahre 2027 - 2029 bewilligt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB sind zu beachten.
- Führung der Berufsbezeichnung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB sind zu beachten.
- Führung der Berufsbezeichnung Stadt- und Regionalplaner:in oder vergleichbar des Büro-Inhabers/Geschäftsführers;
- Eintragung in das jeweilige Berufsregister
- Auszug aus dem Handelsregister bei Personen- und Kapitalgesellschaften
- Die Ausschreibung richtet sich an freiberuflich Tätige oder gewerbliche Unternehmen, die vergleichbare Leistungen am Markt anbieten und bereits erbracht haben.
Bieter- und Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen. In diesem Fall ist im Angebot anzugeben, welches Mitglied für die Angebotsabgabe verantwortlich ist.
Der Nachweis kann als Eigenerklärung durch das Formblatt 521 oder gem. § 48 Abs. 8 VgV über einen Präqualifikationsnachweis erbracht werden. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist der über die Eigenerklärung erbrachte Nachweis durch entsprechende Bescheinigungen zu bestätigen.
Bitte beachten Sie, dass die entsprechenden Nachweise in deutscher Sprache vorzulegen sind.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Es ist ein Nachweis über eine formlose Bankerklärung zur allgemeinen Kreditwürdigkeit (nicht älter als 4 Monate) zu erbringen (bei Bewerbergemeinschaften...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Es ist ein Nachweis über eine formlose Bankerklärung zur allgemeinen Kreditwürdigkeit (nicht älter als 4 Monate) zu erbringen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied separat);
- Nachweis Berufshaftpflicht § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV 2021: Deckungssummen: 1,5 Mio. EUR (Personenschäden), 250.000 EUR (Sonstige Schäden),
Die Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig;
- Erklärung über den Umsatz mind. 300.000 EUR netto (Mittelwert der letzten 3 Geschäftsjahre, 2020 - 2022).
Der Nachweis kann als Eigenerklärung durch das Formblatt 521 oder gem. § 48 Abs. 8 VgV über einen Präqualifikationsnachweis erbracht werden. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist der über die Eigenerklärung erbrachte Nachweis durch entsprechende Bescheinigungen zu bestätigen.
Bitte beachten Sie, dass die entsprechenden Nachweise in deutscher Sprache vorzulegen sind.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Referenzen der letzten 10 Jahre im Bereich Quartiersmanagement im Kontext der Städtebauförderung oder vergleichbarer Förderprogramme.
- Erfahrungen in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Referenzen der letzten 10 Jahre im Bereich Quartiersmanagement im Kontext der Städtebauförderung oder vergleichbarer Förderprogramme.
- Erfahrungen in den letzten 10 Jahren mit der Projektumsetzung von Maßnahmen der Städtebauförderung oder vergleichbarer Förderprogramme innerhalb innerstädtischer und innenstadtnaher Stadtteilstrukturen sind im oben genannten Vordruck ebenfalls zu benennen und kurz textlich darzustellen.
- Nachweis der Berufsqualifikation Stadt- und Regionalplaner oder vergleichbar der einzusetzenden technischen Fachkräfte (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 i. V. m. § 75 Abs. 1 + 2 VgV 2021).
- Nachweis der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren, 2020 - 2022
Bitte beachten Sie, dass die entsprechenden Nachweise in deutscher Sprache vorzulegen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-04
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-08-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Soweit Original-Unterlagen nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine entsprechende deutsche Übersetzung...”
Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Soweit Original-Unterlagen nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine entsprechende deutsche Übersetzung mit einzureichen.
Verhandlungsgespräche werden in deutscher Sprache geführt.
Bekanntmachungs-ID: CXTJYY6YYSA
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandung im Hinblick auf das Vergabeverfahren (gemäß § 160 Abs. 3
GWB) die Bewerber*innen/Bieter*innen Verstöße...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandung im Hinblick auf das Vergabeverfahren (gemäß § 160 Abs. 3
GWB) die Bewerber*innen/Bieter*innen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der
Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber*innen/Bieter*innen spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind, damit
die Bewerber*innen/Bieter*innen für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der
Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter / die Bewerberin/
Bieterin wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang dieser Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Absendung der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe (gemäß § 134 Abs. 2 GWB) muss
ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen vor der Vergabekammer beantragt werden. Bei
Übermittlung der Mitteilung auf elektronischem Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Nach Ablauf der jeweiligen Fristen ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen sind ebenfalls bei der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung
Münster erhältlich.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstr. 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 129-409143 (2023-07-04)