Beschreibung der Beschaffung
Im Stadterneuerungsgebiet Heven-Ost/Crengeldanz (im Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt)
soll der Auftragnehmer ein Stadtteilbüro ("Stadterneuerungsbüro") einrichten, es fachlich besetzen und das
Quartiersmanagement weiterführen. Im Zeitraum von 2017 bis 2023 wurde bereits ein Quartiersmanagement
vor Ort eingesetzt. An die bereits aufgebauten Strukturen und Kooperationen soll der Auftragnehmer anknüpfen.
Grundlage der Aufgabenwahrnehmung sind das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Heven-Ost/
Crengeldanz (ISEK) aus dem Jahr 2021 sowie die Städtebauförderbedingungen. Ziel ist ein nachhaltiger
Entwicklungsprozess für Heven-Ost/Crengeldanz, der städtebauliche, soziale, ökologische, wirtschaftliche und
integrative Aspekte verbindet. Er kann nur unter Einbeziehung von Bürgerschaft, Politik und lokalen Akteuren
Erfolg haben. Die Aktivierung von Bewohnern und Bewohnerinnen, Eigentümern und Eigentümerinnen,
Gewerbetreibenden und weiteren Akteuren durch die Entwicklung von Netzwerken und selbst tragenden
Strukturen ist für die Verstetigung unabdingbar. Hierzu sind geeignete Beteiligungsstrukturen und -verfahren
aufzubauen bzw. weiterzuführen. Die Arbeit ist durch Image- und Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten. Zu den
zentralen Aufgaben des Quartiersmanagements gehören die Entwicklung, Koordinierung und Steuerung
städtebaulicher Projekte und Maßnahmen von der Konzeption bis zur Umsetzung (inkl. Zeit-, Kosten- und
Finanzierungskalkulation). Die bestehende Kooperation und Abstimmung mit dem beauftragten energetischen
Sanierungsmanagement (KfW-Förderung) soll durch das Quartiersmanagement weitergeführt werden. Neben
die städtebaulichen Projekte treten soziale Begleitmaßnahmen. Das Quartiersmanagement verwaltet den
Verfügungsfonds für bewohnergestützte Maßnahmen und übernimmt die Geschäftsführung des (über die
Verfügungsfondsanträge entscheidungsbefugten) Bürgergremiums. Das Quartiersmanagement arbeitet
eng mit der weisungsbefugten Projektleitung in der Verwaltung zusammen. Die Stadt Witten unterliegt der
Haushaltssicherung. Wirtschaftlichkeitsüberlegungen nehmen entsprechend bei der Entwicklung künftiger
Projekte einen hohen Rang einnehmen.
Der Auftragnehmer richtet das Stadterneuerungsbüro ein, mietet und betreibt es mit mehreren Fachkräften
auf eigene Rechnung gegen Nachweis. Das Stadterneuerungsbüro sollte sich möglichst im öffentlichen
Raum in gut sichtbarer und erreichbarer Lage befinden und öffentlichkeitswirksam präsentiert werden. Die
Räumlichkeiten sollten neben einem Empfangsbereich einen abgetrennten Büroraum, ein Besprechungszimmer
für bis zu zehn Personen, einen Abstellraum, eine Teeküche und Sanitäranlagen umfassen. Das Büro ist
mit einer Büroeinrichtung (Schreibtisch, Regale, verschließbares Schranksystem, Besprechungstisch und
Stühle), mindestens zwei EDV-Arbeitsplätzen mit Internetzugang und Telekommunikation zu versehen. Das
Stadterneuerungsbüro sollte von Akteuren oder Bürgergruppen mit Bezug zum Plangebiet in gegenseitiger
Absprache genutzt werden dürfen. Die Fachkräfte nehmen ihre Tätigkeit im Stadterneuerungsbüro bzw. örtlich
präsent wahr, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.
Der Auftragnehmer besetzt das Stadtteilbüro mit ein bis zwei Fachkräften im Aufgabenbereich Städtebau (1.500
Stunden/Jahr, insgesamt 4.500 Stunden über den Zeitraum von zunächst drei Jahren), und einer Fachkraft im
Aufgabenbereich Soziales (600 Stunden/Jahr, insgesamt 1.800 Stunden über den Zeitraum von zunächst drei
Jahren).
Der Auftragnehmer gewährleistet Öffnungszeiten des Stadterneuerungsbüros von in der Regel 15
Wochenstunden werktags innerhalb des Zeitraumes 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Abstimmung mit
dem Auftraggeber. Der Arbeitseinsatz am Wochenende und nach 18:00 Uhr ist im Rahmen des
Gesamtstundenkontingents gelegentlich (z.B. für Veranstaltungen) erforderlich. Schließzeiten des
Stadterneuerungsbüros, insbesondere während der Ferien, sind möglich.