Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiver Kriterien:
(a) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(aa) Der Bewerber erzielt im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre Jahres-Nettoumsätze aus der Verkehrsanlagenplanung von
- mehr als netto EUR 400.000,00 bis maximal netto EUR 500.000,00 = 1 Punkt
- mehr als netto EUR 500.000,00 bis maximal netto EUR 750.000,00 = 2 Punkte
- mehr als netto EUR 750.000,00 = 3 Punkte
(bb) Der Bewerber erzielt im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre Jahres-Nettoumsätze aus der Planung Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen und/oder der Freianlagenplanung
- mehr als netto EUR 200.000,00 bis maximal netto EUR 300.000,00 = 1 Punkt
- mehr als netto EUR 300.000,00 bis maximal netto EUR 400.000,00 = 2 Punkte
- mehr als netto EUR 400.000,00 = 3 Punkte
(cc) Die Zahl der vollzeittätigen Mitarbeiter einschließlich Büroinhaber / Geschäftsführer, die im Bereich Verkehrsanlagenplanung und Planung Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen oder Freianlagenplanung tätig sind, beträgt im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre
- mehr als 4 Mitarbeiter bis maximal 6 Mitarbeiter = 1 Punkt
- mehr als 6 Mitarbeiter bis maximal 10 Mitarbeiter = 2 Punkte
- mehr als 10 Mitarbeiter = 3 Punkte
(b) Referenzbewertung
Maßgebend für die Referenzbewertung sind die Projektmerkmale wie folgt:
(aa) Planungsgegenstand Verkehrsanlage des Straßenverkehrs
Die Referenzleistung hatte eine Verkehrsanlage des Straßenverkehrs zum Gegenstand,
- die eine hohe Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen
- Verkehrsanlage aufweist = 2 Punkte
- die eine sehr hohe Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen
- Verkehrsanlage aufweist = 4 Punkte
Da das Projektmerkmal mit 4 gewichtet wird, können maximal 16 Wertungspunkte bei dem Projektmerkmal Gegenstand erzielt werden.
(bb) Besondere Leistungen
Zur Referenzleistung gehörte als Besondere Leistung
- auch eine objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung = 4 Punkte
- auch die örtliche Bauüberwachung = 4 Punkte
Da das Projektmerkmal mit 1 gewichtet wird, können insgesamt 8 Wertungspunkte bei dem Projektmerkmal Besondere Leistungen erreicht werden.
(cc) Integrierte Planung
- Die Referenzleistung beinhaltete neben der Verkehrsanlagenplanung
für Anlagen des Straßenverkehrs auch die Objektplanung
Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen = 2 Punkte
- Die Referenzleistung beinhaltete neben der Verkehrs-
anlagenplanung Straßenverkehr und der Objektplanung
Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen auch die
Objektplanung Freianlagen = 4 Punkte
Da das Projektmerkmal Integrierte Planung mit 2 gewichtet wird, können insgesamt 8 Wertungspunkte erreicht werden.
Reicht der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag mehrere Referenzen ein, wird zunächst jede Referenz gemäß den vorstehenden Kriterien gesondert bewertet und sodann anschließend der Durchschnittswert aus der Gesamtpunktzahl aller Referenzen dividiert durch die Anzahl der wertungsfähigen Referenzen ermittelt.
Es werden grundsätzlich nur ganze Punkte vergeben. Bei der rechnerischen Ermittlung des Durchschnittswertes im Rahmen des Kriterums lit. (b) erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen.
Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus den Auswahlkriterien gemäß lit. (a) und (b) werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl zwischen den betroffenen Bewerbern durch Los gemäß §75 Abs. 6 VgV zu treffen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekannt gemachten Mindestzahl von 3 Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 Satz 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von 3 geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.