Rahmenvereinbarung Audits Fahrzeugpyrotechnik

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

Rahmenvereinbarung zur Durchführung von weltweiten Audits gemäß RL 2013/29/EU Anhang II Modul D in Herstellungsstätten von sonstigen pyrotechnischen Gegenständen für Fahrzeuge der Kategorien P1 und P2. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (=Schätzwert) beträgt 2.400.000 Euro.

Deadline

Deadline 2026-07-07

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-06-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-06-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Audits Fahrzeugpyrotechnik
Referenznummer: 22/26
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung zur Durchführung von weltweiten Audits gemäß RL 2013/29/EU Anhang II Modul D in Herstellungsstätten von sonstigen pyrotechnischen Gegenständen für Fahrzeuge der Kategorien P1 und P2. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (=Schätzwert) beträgt 2.400.000 Euro.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Kontrolle und Tests 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 400 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 22/26
Zusätzliche Informationen:
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: - Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe - Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland Mit dem Angebot sind außerdem folgende Dokumente einzureichen: - ausgefüllte Anlage Unternehmensdaten. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Wettbewerbsregisterauskunft eingeholt. Für den Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ort des Audits ergibt sich aus dem Einzelabruf
Stadt: Deutschland
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer: 4 Jahre
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-07 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4 Wochen
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Nachgefordert werden Informationen, die gem. § 56 VgV nachgefordert werden dürfen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens einer geeigneten Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: -Beschreibung der ausgeführten Leistung -Wert des Auftrags (netto) -Zeitraum der Leistungserbringung -Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: -Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). -Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: Durchführung von Audits gemäß RL 2013/29/EU Anhang II Modul D in Herstellungsstätten von sonstigen pyrotechnischen Gegenständen für Fahrzeuge der Kategorien P1 und P2. Es muss sich um mindestens 20 entsprechende Audits pro Jahr innerhalb der letzten drei Jahre handeln. Es ist zulässig, zur Erfüllung dieser Anforderung mehrere einzelne Referenzen zu kombinieren, d. h. die Anforderung muss nicht zwingend durch eine einzige Referenz erfüllt werden. -Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
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Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, anzugeben; hierbei ist nach der Anzahl an Auditoren mit Kenntnissen der Anforderungen der RL 2013/29/EU gefragt, die in der Bewertung des einschlägigen Produktbereichs und der betreffenden Produkttechnologie erfahren sind. Es müssen mindestens 10 solcher Auditoren vorhanden sein. Füllen Sie hierzu das Formular „Technische Fachkräfte“ aus.
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Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist eine gültige Akkreditierung nach EN ISO/IEC 17065:2012 vorzulegen, die den Bereich gemäß RL 2013/29/EU Anhang II Modul D für sonstige pyrotechnische Gegenstände für Fahrzeuge der Kategorien P1 und P2 abdeckt. Bitte beachten Sie, dass für alle genannten nationalen oder EU-Normen bezüglich der Anforderungen auch die gleichwertige Art zugelassen wird. Die Gleichwertigkeit muss der Bieter durch geeignete Mittel (z. B. technische Beschreibung des Herstellers oder Prüfbericht einer anerkannten Stelle) mit seinem Angebot nachweisen.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist zu belegen, dass es sich beim Bieter um eine benannte Stelle für den Bereich gemäß RL 2013/29/EU Anhang II Modul D für sonstige pyrotechnische Gegenstände für Fahrzeuge der Kategorien P1 und P2 handelt.
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 991-06480-14
Postleitzahl: 12205
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beschaffung@bam.de 📧
Telefon: 000 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=865379 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=865379 🌏
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: n.a.
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: T: 022894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578, Fax: +49 (0)228 / 94 99-163, zu richten.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 106-383346 (2026-06-03)