1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung Bereitstellung und Betrieb von 2 Unterkünften bis zu je 100 Personen
FB 50-L-02a/2023”
Produkte/Dienstleistungen: Unterbringung📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung Bereitstellung und Betrieb (inkl. sozialer Betreuung) von 2 Unterkünften bis zu je 100 Personen”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung📦
Ort der Leistung: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Halle (Saale)
Beschreibung der Beschaffung:
“Bereitstellung und Betrieb (inkl. sozialer Betreuung) von zwei Unterkünften mit Kapazitäten von 100 Personen in Wohneinheiten für je 3-4 Personen gemäß § 1...”
Beschreibung der Beschaffung
Bereitstellung und Betrieb (inkl. sozialer Betreuung) von zwei Unterkünften mit Kapazitäten von 100 Personen in Wohneinheiten für je 3-4 Personen gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Landesaufnahmegesetz LSA im Stadtgebiet von Halle (Saale)
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2023-11-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-02
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-514-1529📞
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345-514-1115 📠
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 171-538088 (2023-09-01)