Die Arbeiten werden als Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 01.01.2027 bis 31.12.2028 vergeben. Bei Tiefbauarbeiten der REWAG, des Tiefbauamtes Regensburg oder Dritten fällt Bodenaushubmaterial sowie Asphaltaufbruch an, welcher fachgerecht zu entsorgen ist. Die beauftragten Tiefbauunternehmen liefern das entnommene Material auf die Zwischenlagerfläche in der Kremser Straße bei Hs.nr. 12, Regensburg. Bei ausreichend großem Baufeld wird die Lagerung im Baufeld vorgenommen. Die Lagerung erfolgt in getrennten Haufwerken (mindestens ein Haufwerk pro Baumaßnahme). Für Kleinmaßnahmen wie Hausanschlüsse und Störungen werden Sammelhaufwerke gebildet. Bei Asphaltaufbruch hat die Bereitstellung von einer ausreichenden Anzahl an Containern durch den AN auf der Baustelle zu erfolgen, sollte ein qualitativer Schnelltest des Nachunternehmers des AG auf pechhaltige Bestandteile hinweisen. Die Bewirtschaftung der Zwischenlagerfläche erfolgt durch die REWAG in Kooperation mit der Stadt Regensburg nachfolgend als AG bezeichnet. Die Betriebsführung soll jedoch wesentlich durch den AN unterstützt werden. Fällt bei einer Baumaßnahme kein weiteres Material an oder ist die maximale Haufwerksgröße von etwa 500m³ erreicht, erfolgt eine Benachrichtigung des Probenehmers durch den AG. Nach vorliegender Analytik und Einstufung erfolgt die Beauftragung des AN. Ab Übermittlung der Analytik ist das entsprechende Haufwerk innerhalb von 10 Werktagen vom Zwischenlagerplatz oder der Baustelle zu entsorgen. Die Fahrtkosten zu den Baustellen oder der Zwischenlagerfläche sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Baustellen befinden sich im Stadtgebiet Regensburg sowie dem Versorgungsgebiet der REWAG (siehe Anhang).
Auftragsbekanntmachung (2026-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Bodenaushubentsorgung sowie Betriebsführung Zwischenlagerfläche
Referenznummer: CXP4DB0MUQ5 - CH:
Kurze Beschreibung:
Die Arbeiten werden als Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 01.01.2027 bis 31.12.2028 vergeben. Bei Tiefbauarbeiten der REWAG, des Tiefbauamtes Regensburg oder Dritten fällt Bodenaushubmaterial sowie Asphaltaufbruch an, welcher fachgerecht zu entsorgen ist. Die beauftragten Tiefbauunternehmen liefern das entnommene Material auf die Zwischenlagerfläche in der Kremser Straße bei Hs.nr. 12, Regensburg. Bei ausreichend großem Baufeld wird die Lagerung im Baufeld vorgenommen. Die Lagerung erfolgt in getrennten Haufwerken (mindestens ein Haufwerk pro Baumaßnahme). Für Kleinmaßnahmen wie Hausanschlüsse und Störungen werden Sammelhaufwerke gebildet. Bei Asphaltaufbruch hat die Bereitstellung von einer ausreichenden Anzahl an Containern durch den AN auf der Baustelle zu erfolgen, sollte ein qualitativer Schnelltest des Nachunternehmers des AG auf pechhaltige Bestandteile hinweisen. Die Bewirtschaftung der Zwischenlagerfläche erfolgt durch die REWAG in Kooperation mit der Stadt Regensburg nachfolgend als AG bezeichnet. Die Betriebsführung soll jedoch wesentlich durch den AN unterstützt werden. Fällt bei einer Baumaßnahme kein weiteres Material an oder ist die maximale Haufwerksgröße von etwa 500m³ erreicht, erfolgt eine Benachrichtigung des Probenehmers durch den AG. Nach vorliegender Analytik und Einstufung erfolgt die Beauftragung des AN. Ab Übermittlung der Analytik ist das entsprechende Haufwerk innerhalb von 10 Werktagen vom Zwischenlagerplatz oder der Baustelle zu entsorgen. Die Fahrtkosten zu den Baustellen oder der Zwischenlagerfläche sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Baustellen befinden sich im Stadtgebiet Regensburg sowie dem Versorgungsgebiet der REWAG (siehe Anhang).
Die Arbeiten werden als Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 01.01.2027 bis 31.12.2028 vergeben. Bei Tiefbauarbeiten der REWAG, des Tiefbauamtes Regensburg oder Dritten fällt Bodenaushubmaterial sowie Asphaltaufbruch an, welcher fachgerecht zu entsorgen ist. Die beauftragten Tiefbauunternehmen liefern das entnommene Material auf die Zwischenlagerfläche in der Kremser Straße bei Hs.nr. 12, Regensburg. Bei ausreichend großem Baufeld wird die Lagerung im Baufeld vorgenommen. Die Lagerung erfolgt in getrennten Haufwerken (mindestens ein Haufwerk pro Baumaßnahme). Für Kleinmaßnahmen wie Hausanschlüsse und Störungen werden Sammelhaufwerke gebildet. Bei Asphaltaufbruch hat die Bereitstellung von einer ausreichenden Anzahl an Containern durch den AN auf der Baustelle zu erfolgen, sollte ein qualitativer Schnelltest des Nachunternehmers des AG auf pechhaltige Bestandteile hinweisen. Die Bewirtschaftung der Zwischenlagerfläche erfolgt durch die REWAG in Kooperation mit der Stadt Regensburg nachfolgend als AG bezeichnet. Die Betriebsführung soll jedoch wesentlich durch den AN unterstützt werden. Fällt bei einer Baumaßnahme kein weiteres Material an oder ist die maximale Haufwerksgröße von etwa 500m³ erreicht, erfolgt eine Benachrichtigung des Probenehmers durch den AG. Nach vorliegender Analytik und Einstufung erfolgt die Beauftragung des AN. Ab Übermittlung der Analytik ist das entsprechende Haufwerk innerhalb von 10 Werktagen vom Zwischenlagerplatz oder der Baustelle zu entsorgen. Die Fahrtkosten zu den Baustellen oder der Zwischenlagerfläche sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Baustellen befinden sich im Stadtgebiet Regensburg sowie dem Versorgungsgebiet der REWAG (siehe Anhang).
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Entfernung von verschmutztem Boden📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 000 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: CXP4DB0MUQ5 - CH:
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bei Tiefbauarbeiten auf Baustellen der REWAG, des Tiefbauamtes Regensburg oder Dritten im Versorgungsgebiet der REWAG.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Regensburg, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 90.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektablaufkonzep
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-21 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-21 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-08-21 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-14 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Dieser Nachweis ist zu erbringen durch Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis. HINWEIS: Die geforderten Existenznachweise dürfen zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als sechs Monate sein
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Dieser Nachweis ist zu erbringen durch Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis. HINWEIS: Die geforderten Existenznachweise dürfen zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als sechs Monate sein
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter erklärt, dass er eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr abgeschlossen hat, die für die gesamte Auftragsausführung gültig ist oder für die gesamte Ausführungszeit des Auftrags abschließen wird. Das Einreichen einer Versicherungsbescheinigung ist NICHT erforderlich. Geforderte Mindeststandards: mindestens die geforderte Deckungssumme Geforderte Mindeststandards: mindestens die geforderte Deckungssumme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter erklärt, dass er eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr abgeschlossen hat, die für die gesamte Auftragsausführung gültig ist oder für die gesamte Ausführungszeit des Auftrags abschließen wird. Das Einreichen einer Versicherungsbescheinigung ist NICHT erforderlich. Geforderte Mindeststandards: mindestens die geforderte Deckungssumme Geforderte Mindeststandards: mindestens die geforderte Deckungssumme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Angabe des Nettogesamtumsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es ist eine Referenz über vergleichbare Leistungen (als vergleichbar werden 30.000 t/Jahr der Belastungsklassen Z0 bis DKlll angesehen), sowie der Betriebsführung einer BImschG-Zwischenlagerfläche oder vergleichbar aus den letzten drei Kalenderjahren (Stichtag Ende Angebotsfrist) mit einem Auftragswert von je mind. 500.000,00 EUR netto nachzuweisen. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - Kurze Beschreibung des Referenzprojektes und Kenndaten mit Bezug zu vergleichbaren Leistungen - Name und Adresse des Referenzauftraggebers, sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber - Zeitraum und Datum der Fertigstellung der erbrachten Leistungen - Umfang der Leistung in EUR netto. Fehlt eine der geforderten Angaben zu einer Referenz, so kann die jeweilige Referenz nicht berücksichtigt werden! Es wird darauf hingewiesen, dass die Formblätter des Auftraggebers für jede Referenz einzeln zu verwenden sind. Geforderte Mindeststandards: mindestens die geforderten Referenzen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es ist eine Referenz über vergleichbare Leistungen (als vergleichbar werden 30.000 t/Jahr der Belastungsklassen Z0 bis DKlll angesehen), sowie der Betriebsführung einer BImschG-Zwischenlagerfläche oder vergleichbar aus den letzten drei Kalenderjahren (Stichtag Ende Angebotsfrist) mit einem Auftragswert von je mind. 500.000,00 EUR netto nachzuweisen. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - Kurze Beschreibung des Referenzprojektes und Kenndaten mit Bezug zu vergleichbaren Leistungen - Name und Adresse des Referenzauftraggebers, sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber - Zeitraum und Datum der Fertigstellung der erbrachten Leistungen - Umfang der Leistung in EUR netto. Fehlt eine der geforderten Angaben zu einer Referenz, so kann die jeweilige Referenz nicht berücksichtigt werden! Es wird darauf hingewiesen, dass die Formblätter des Auftraggebers für jede Referenz einzeln zu verwenden sind. Geforderte Mindeststandards: mindestens die geforderten Referenzen
Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die gesamte Vertragslaufzeit, bzw. Bestätigung, dass diese im Auftragsfall nachgereicht wird, zu Auftragsbeginn gültig vorliegt und gewährleistet wird, diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Geforderte Mindeststandards: mindestens der geforderte Nachweis
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die gesamte Vertragslaufzeit, bzw. Bestätigung, dass diese im Auftragsfall nachgereicht wird, zu Auftragsbeginn gültig vorliegt und gewährleistet wird, diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Geforderte Mindeststandards: mindestens der geforderte Nachweis
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt der Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt der Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 140-508995 (2026-07-22)