Auftragsbekanntmachung (2026-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung: Einmal-Handschuhe Nitril - stadtweit
Referenznummer: VGSt1-1-2026-0037
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung: Einmal-Handschuhe Nitril - stadtweit”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Einweghandschuhe📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“135.000 Spenderkarton á 100 Stück in 4 verschiedenen Größen”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#geschätzte Abrufmenge während der Vertragslaufzeit: 135.000 Spenderkarton
Höchstabrufmenge: 202.500...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#geschätzte Abrufmenge während der Vertragslaufzeit: 135.000 Spenderkarton
Höchstabrufmenge: 202.500 Spenderkarton
Höchstabrufmenge:
Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf die Abnahme einer bestimmten Menge. Abrufe erfolgen ausschließlich nach Bedarf. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die festgelegten Höchstabrufmengen auszuschöpfen.
Mit Erreichen der Höchstmenge endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-01 📅
Datum des Endes: 2029-08-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachhaltigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 80.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-04 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-05 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 180
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2
vergleichbare Leistungen vorweisen.
Als vergleichbar gelten folgende Leistungen aus einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2
vergleichbare Leistungen vorweisen.
Als vergleichbar gelten folgende Leistungen aus einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Einmal-Handschuhen mit einem Auftragswert von mindestens 120.000,00 Euro netto jährlich. Zusätzlich müssen mindestens 40 Anlieferstellen bedient werden.
Referenzen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie
nicht älter als drei Jahre sind. Maßgeblich ist das Ende der
Angebotsfrist.
Bei Rahmenvereinbarungen gilt, dass diese einen
Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr aufweisen
müssen, wovon ein Leistungszeitraum von mindestens einem
Jahr abgeschlossen sein muss.
Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt
werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene
Referenz angegeben werden.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummern pro...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummern pro Schadensfall:
Personenschäden: 1.000.000 Euro
Sachschäden: 1.000.000 Euro
Vermögensschäden: 1.000.000 Euro
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 300.000,00 Euro netto pro Jahr betragen.”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 061-214117 (2026-03-26)
Auftragsbekanntmachung (2026-04-13) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“13.500.000 Stück in 4 verschiedenen Größen”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#geschätzte Abrufmenge während der Vertragslaufzeit: 13.500.000 Spenderkarton
Höchstabrufmenge: 20.250.000...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#geschätzte Abrufmenge während der Vertragslaufzeit: 13.500.000 Spenderkarton
Höchstabrufmenge: 20.250.000 Spenderkarton
Höchstabrufmenge:
Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf die Abnahme einer bestimmten Menge. Abrufe erfolgen ausschließlich nach Bedarf. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die festgelegten Höchstabrufmengen auszuschöpfen.
Mit Erreichen der Höchstmenge endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
“Aufgrund einer Bieterfrage wurde die Leistungsbeschreibung Mengeneinheit in der Leistungsbeschreibung geändert (von Spenderkarton auf Stück).”
Quelle: OJS 2026/S 072-252825 (2026-04-13)