Gegenstand der Ausschreibung ist ein Vertrag über folgende Leistung: Rahmenvereinbarung Front Arena Prime Berater Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die NRW.BANK (nachfolgend auch: Auftraggeberin) das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein - vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind "Wirtschaft", "Wohnraum" sowie "Infrastruktur/Kommunen". Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der NRW.BANK in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die NRW.BANK beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt - wettbewerbsneutral - dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der NRW.BANK fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der NRW.BANK, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die NRW.BANK in folgenden Bereichen tätig: - Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, - staatliche soziale Wohnraumförderung, - Bereitstellung von Risikokapital, - bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, - Infrastrukturmaßnahmen, - Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, - Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, - Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Die NRW.BANK benutzt das System Front Arena Prime von FIS in der Version 2023.4 für ihr gesamtes Kapitalmarktgeschäft als Front-To-Back-System. Das beinhaltet alles von der Geschäftseingabe, über die Risikorechnung und Abwicklung bis hin zur Buchhaltung für Produkte aus den Bereichen Fixed Income, Zins- und Kreditderivate, Treasury-Produkte, Futures und Optionen sowie Schuldscheine, Repos, WP-Leihe und WP-Collateral. Es werden regelmäßig Upgrades auf aktuelle Front Arena Versionen durchgeführt. Für das Distributed Processing wird zudem der Arena Pace Server (APS) genutzt. Als Plattform für den ADS wird Windows mit einer MS SQL Server-Datenbank verwendet. Für die Jobsteuerung wird Automic genutzt.
Auftragsbekanntmachung (2026-05-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Front Arena Prime Berater
Referenznummer: 798-00-4572-101-30520
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Vertrag über folgende Leistung: Rahmenvereinbarung Front Arena Prime Berater Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die NRW.BANK (nachfolgend auch: Auftraggeberin) das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein - vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind "Wirtschaft", "Wohnraum" sowie "Infrastruktur/Kommunen". Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der NRW.BANK in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die NRW.BANK beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt - wettbewerbsneutral - dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der NRW.BANK fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der NRW.BANK, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die NRW.BANK in folgenden Bereichen tätig: - Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, - staatliche soziale Wohnraumförderung, - Bereitstellung von Risikokapital, - bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, - Infrastrukturmaßnahmen, - Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, - Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, - Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Die NRW.BANK benutzt das System Front Arena Prime von FIS in der Version 2023.4 für ihr gesamtes Kapitalmarktgeschäft als Front-To-Back-System. Das beinhaltet alles von der Geschäftseingabe, über die Risikorechnung und Abwicklung bis hin zur Buchhaltung für Produkte aus den Bereichen Fixed Income, Zins- und Kreditderivate, Treasury-Produkte, Futures und Optionen sowie Schuldscheine, Repos, WP-Leihe und WP-Collateral. Es werden regelmäßig Upgrades auf aktuelle Front Arena Versionen durchgeführt. Für das Distributed Processing wird zudem der Arena Pace Server (APS) genutzt. Als Plattform für den ADS wird Windows mit einer MS SQL Server-Datenbank verwendet. Für die Jobsteuerung wird Automic genutzt.
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Vertrag über folgende Leistung: Rahmenvereinbarung Front Arena Prime Berater Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die NRW.BANK (nachfolgend auch: Auftraggeberin) das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein - vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind "Wirtschaft", "Wohnraum" sowie "Infrastruktur/Kommunen". Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der NRW.BANK in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die NRW.BANK beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt - wettbewerbsneutral - dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der NRW.BANK fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der NRW.BANK, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die NRW.BANK in folgenden Bereichen tätig: - Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, - staatliche soziale Wohnraumförderung, - Bereitstellung von Risikokapital, - bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, - Infrastrukturmaßnahmen, - Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, - Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, - Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Die NRW.BANK benutzt das System Front Arena Prime von FIS in der Version 2023.4 für ihr gesamtes Kapitalmarktgeschäft als Front-To-Back-System. Das beinhaltet alles von der Geschäftseingabe, über die Risikorechnung und Abwicklung bis hin zur Buchhaltung für Produkte aus den Bereichen Fixed Income, Zins- und Kreditderivate, Treasury-Produkte, Futures und Optionen sowie Schuldscheine, Repos, WP-Leihe und WP-Collateral. Es werden regelmäßig Upgrades auf aktuelle Front Arena Versionen durchgeführt. Für das Distributed Processing wird zudem der Arena Pace Server (APS) genutzt. Als Plattform für den ADS wird Windows mit einer MS SQL Server-Datenbank verwendet. Für die Jobsteuerung wird Automic genutzt.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 798-00-4572-101-30520
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Beauftragungen unter dieser Rahmenvereinbarung wird die Weiterentwicklung der IT-Systeme der NRW.BANK im Handels-, Risikocontrolling und Back Office-Umfeld sein. Weitere Informationen enthält die Leistungsbeschreibung. Die Vergabe der Einzelaufträge zu der Rahmenvereinbarung erfolgt auf der Vergabeplattform vergabe.NRW auf Basis von Miniwettbewerben zwischen den Vertragspartner zur Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung soll mit 8 Rahmenvertragspartnern geschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren und kann zwei Mal durch die NRW.BANK um jeweils ein Jahr verlängert werden. Der maximale Abruf liegt bei 20 Mio. Euro (brutto) insgesamt über alle Rahmenvertragspartner bzw. maximal 6 Mio. Euro (brutto) pro Rahmenvertragspartner. Eine Mindestabnahme wird nicht zugesagt.
Gegenstand der Beauftragungen unter dieser Rahmenvereinbarung wird die Weiterentwicklung der IT-Systeme der NRW.BANK im Handels-, Risikocontrolling und Back Office-Umfeld sein. Weitere Informationen enthält die Leistungsbeschreibung. Die Vergabe der Einzelaufträge zu der Rahmenvereinbarung erfolgt auf der Vergabeplattform vergabe.NRW auf Basis von Miniwettbewerben zwischen den Vertragspartner zur Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung soll mit 8 Rahmenvertragspartnern geschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren und kann zwei Mal durch die NRW.BANK um jeweils ein Jahr verlängert werden. Der maximale Abruf liegt bei 20 Mio. Euro (brutto) insgesamt über alle Rahmenvertragspartner bzw. maximal 6 Mio. Euro (brutto) pro Rahmenvertragspartner. Eine Mindestabnahme wird nicht zugesagt.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
TVgG-NRW
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer: 2 Jahre
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren und kann zwei Mal durch die NRW.BANK um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: s. Vergabeunterlagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-17 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 8
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: gemäß § 56 VgV, soweit die Vergabeunterlagen keine Einschränkung enthalten
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über den Umsatz für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über zwei geeignete Referenzen über vergleichbare Referenzprojekte. Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind insoweit nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen. Der Nachweis der Referenzen hat durch jeden Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft auf dem Vordruck 04: Eigenerklärung zur Eignung und bei weitergehendem Erläuterungsbedarf auf Anlagen zu diesem Vordruck erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt. Mindestanforderungen: Jede Referenz ist im Hinblick auf die nachfolgend angegebenen Referenzleistungen aussagekräftig zu erläutern. Es gelten die folgenden Mindestbedingungen, deren Erfüllung anhand der erforderlichen aussagekräftigen Referenzerläuterung pro Referenz nachgewiesen sein müssen: a) Beratung / Unterstützung in einem Front-Arena-Projekt b) über mindestens 3 Monate in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (seit 2023) c) mit einem Mindestumsatz von 60.000 EUR brutto in diesen 3 Monaten zusammen (sofern das Referenzprojekt über einen längeren Zeitraum lief, muss zumindest in einem Zeitraum von 3 Monaten der o.g. Wert überschritten sein; es genügt nicht, dass der Gesamtauftragswert diesen Wert überschreitet).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über zwei geeignete Referenzen über vergleichbare Referenzprojekte. Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind insoweit nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen. Der Nachweis der Referenzen hat durch jeden Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft auf dem Vordruck 04: Eigenerklärung zur Eignung und bei weitergehendem Erläuterungsbedarf auf Anlagen zu diesem Vordruck erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt. Mindestanforderungen: Jede Referenz ist im Hinblick auf die nachfolgend angegebenen Referenzleistungen aussagekräftig zu erläutern. Es gelten die folgenden Mindestbedingungen, deren Erfüllung anhand der erforderlichen aussagekräftigen Referenzerläuterung pro Referenz nachgewiesen sein müssen: a) Beratung / Unterstützung in einem Front-Arena-Projekt b) über mindestens 3 Monate in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (seit 2023) c) mit einem Mindestumsatz von 60.000 EUR brutto in diesen 3 Monaten zusammen (sofern das Referenzprojekt über einen längeren Zeitraum lief, muss zumindest in einem Zeitraum von 3 Monaten der o.g. Wert überschritten sein; es genügt nicht, dass der Gesamtauftragswert diesen Wert überschreitet).
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: s. Vergabeunterlagen (insb. TVgG-NRW)
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5D2H8#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen C/O Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514112165📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 095-342532 (2026-05-17)