Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Standard-Arbeitsplatzmonitore (im folgenden auch Monitore), die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise bei der Bürokommunikation und anderen Aufgaben eingesetzt werden. Bestehende Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung dieser Systeme erreichen die Grenze ihrer maximalen Laufzeit, zudem sind die bisher eingesetzten Systeme durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte zu ersetzen. Deshalb wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung der Geräte durchgeführt. Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem Auftraggeber (SWR) als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.5 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage) benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: • Bayerischer Rundfunk (BR) • ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice • Deutsche Welle (DW) • Deutschlandradio (DR) • Hessischer Rundfunk (HR) inkl. ARD-Sternpunkt und DRA • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Radio Bremen (RB) inkl. Bremedia Produktion GmbH • Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) inkl. ARD-POC • Südwestrundfunk (SWR) • Westdeutscher Rundfunk (WDR) Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße. Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 16.11.2026. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: - Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von handelsüblichen Arbeitsplatzmonitoren in drei Leistungsklassen, - Instandhaltungs- und Garantieleistungen, - ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zum Vertragsbeginn am Standort des Auftraggebers. Optionale Leistung ist: - Garantieerweiterung auf 60 Monate. Wichtig sind für dieses Vorhaben folgende Punkte: - Technische Leistungsmerkmale der Standard-Arbeitsplatzmonitore, - Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen, - Logistische Leistung. Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die Mengen sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 6.4 Abnahmemengen, und in Anlage 12 Leistungs- und Preisblatt, dargestellt; die Mengen beziehen sich auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren: - Standard-Arbeitsplatzmonitor 24“ inkl. Dockingfunktion u. integrierter Webcam: Mindestmenge: 1.030 Stück; Geplante Abnahmemenge: 7.950 Stück; Optionale Höchstmenge 9.100 Stück - Standard-Arbeitsplatzmonitor 24“ ohne Dockingfunktion u. ohne Webcam: Mindestmenge: 3.370 Stück; Geplante Abnahmemenge: 7.780 Stück; Optionale Höchstmenge 8.900 Stück - Standard-Arbeitsplatzmonitor 34“ inkl. Dockingfunktion u. integrierter Webcam: Mindestmenge: 1.020 Stück; Geplante Abnahmemenge: 3.370 Stück; Optionale Höchstmenge 3.800 Stück
Auftragsbekanntmachung (2026-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Referenznummer: EU-I/T 4/2026
Kurze Beschreibung:
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Standard-Arbeitsplatzmonitore (im folgenden auch Monitore), die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise bei der Bürokommunikation und anderen Aufgaben eingesetzt werden.
Bestehende Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung dieser Systeme erreichen die Grenze ihrer maximalen Laufzeit, zudem sind die bisher eingesetzten Systeme durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte zu ersetzen. Deshalb wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung der Geräte durchgeführt.
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem Auftraggeber (SWR) als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.5 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage) benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt:
• Bayerischer Rundfunk (BR)
• ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
• Deutsche Welle (DW)
• Deutschlandradio (DR)
• Hessischer Rundfunk (HR) inkl. ARD-Sternpunkt und DRA
• Norddeutscher Rundfunk (NDR)
• Radio Bremen (RB) inkl. Bremedia Produktion GmbH
• Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) inkl. ARD-POC
• Südwestrundfunk (SWR)
• Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 16.11.2026.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von handelsüblichen Arbeitsplatzmonitoren in drei Leistungsklassen,
- Instandhaltungs- und Garantieleistungen,
- ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zum Vertragsbeginn am Standort des Auftraggebers.
Optionale Leistung ist:
- Garantieerweiterung auf 60 Monate.
Wichtig sind für dieses Vorhaben folgende Punkte:
- Technische Leistungsmerkmale der Standard-Arbeitsplatzmonitore,
- Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen,
- Logistische Leistung.
Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig.
Die Mengen sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 6.4 Abnahmemengen, und in Anlage 12 Leistungs- und Preisblatt, dargestellt; die Mengen beziehen sich auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren:
- Standard-Arbeitsplatzmonitor 24“ inkl. Dockingfunktion u. integrierter Webcam:
Mindestmenge: 1.030 Stück; Geplante Abnahmemenge: 7.950 Stück; Optionale Höchstmenge 9.100 Stück
- Standard-Arbeitsplatzmonitor 24“ ohne Dockingfunktion u. ohne Webcam:
Mindestmenge: 3.370 Stück; Geplante Abnahmemenge: 7.780 Stück; Optionale Höchstmenge 8.900 Stück
- Standard-Arbeitsplatzmonitor 34“ inkl. Dockingfunktion u. integrierter Webcam:
Mindestmenge: 1.020 Stück; Geplante Abnahmemenge: 3.370 Stück; Optionale Höchstmenge 3.800 Stück
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Standard-Arbeitsplatzmonitore (im folgenden auch Monitore), die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise bei der Bürokommunikation und anderen Aufgaben eingesetzt werden.
Bestehende Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung dieser Systeme erreichen die Grenze ihrer maximalen Laufzeit, zudem sind die bisher eingesetzten Systeme durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte zu ersetzen. Deshalb wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung der Geräte durchgeführt.
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem Auftraggeber (SWR) als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.5 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage) benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt:
Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 16.11.2026.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von handelsüblichen Arbeitsplatzmonitoren in drei Leistungsklassen,
- Instandhaltungs- und Garantieleistungen,
- ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zum Vertragsbeginn am Standort des Auftraggebers.
Optionale Leistung ist:
- Garantieerweiterung auf 60 Monate.
Wichtig sind für dieses Vorhaben folgende Punkte:
- Technische Leistungsmerkmale der Standard-Arbeitsplatzmonitore,
- Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen,
- Logistische Leistung.
Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig.
Die Mengen sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 6.4 Abnahmemengen, und in Anlage 12 Leistungs- und Preisblatt, dargestellt; die Mengen beziehen sich auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren:
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Computerbildschirme und Konsolen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 850 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: EU-I/T 4/2026
Zusätzliche Informationen:
Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bildschirme📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hauptort der Ausführung: Baden-Baden, und siehe Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 3.5.1 Bezugsberechtigte, und Kapitel 6.8
Lieferung
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Baden-Baden, Stadtkreis
🏙️
Dauer: 4 Jahre Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-16 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Rahmenvereinbarung soll für eine Grundlaufzeit von 24 Monaten und zusätzlich zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten.
Beschreibung der Verlängerungen:
Zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten
Die Rahmenvereinbarung soll für eine Grundlaufzeit von 24 Monaten und zusätzlich zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten.
Beschreibung der Verlängerungen:
Zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Optionale Leistungen:
- Zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten
- Garantieerweiterung auf 60 Monate.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Leistung erteilt.
In die Ermittlung des Zuschlags gemäß Kapitel 4.4.3 wird die Gesamtleistungspunktzahl einbezogen. Diese setzt sich aus den gewichteten Leistungspunkten der drei Leistungsklassen und den Leistungspunkten aus der Bewertung der Konzepte zusammen.
Bewertung der B-Kriterien
Die B-Kriterien je Leistungsklasse werden einer – meist vergleichenden – Bewertung unterzogen. Der Bieter muss für das jeweils von ihm angebotene Modell technische Parameter angeben, welche angegebene Mindestanforderungen nicht unterschreiten dürfen.
Festlegungen zu Mindestanforderungen, zur maximal erreichbaren Punktzahl und zur Bewertungsmethodik zu den B-Kriterien werden in den Leistungsblättern der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter“ jeweils zum Kriterium erläutert.
Folgende maximal erreichbare Leistungspunkte können je Tabellenblatt erreicht werden:
- 60 Punkte im Tabellenblatt „Leistungsblatt Allgemein“
- 20 Punkte im Tabellenblatt „LK1 - Monitor 24" inkl. Docking“
- 14 Punkte im Tabellenblatt „LK2 - Monitor 24" ohne Docking“
- 14 Punkte im Tabellenblatt „LK3 - Monitor 34" inkl. Docking“
Die in den drei Leistungsklassen (LK1, LK2, LK3) erreichbaren Punkte werden anhand der für die jeweilige Leistungsklasse zugrunde gelegten Stückzahl der Geräte gewichtet. Auf diese Weise wird berücksichtigt, dass die Leistungsklassen entsprechend ihrem voraussichtlichen Anteil an der Gesamtbeschaffungsmenge unterschiedlich stark in die Leistungswertung eingehen.
Hierzu wird zunächst für jede Leistungsklasse der erreichte prozentuale Zielerreichungsgrad ermittelt:
ZdL = Zielerreichungsgrad der jeweiligen Leistungsklasse
ZdL =(erreichte Punkte der Leistungsklasse)/(maximal erreichbare Punkte der Leistungsklassen)
Der Zielerreichungsgrad wird anschließend mit dem Stückzahlanteil der jeweiligen Leistungsklasse an der Gesamtstückzahl und mit den für die drei Leistungsklassen gemeinsam vorgesehenen 48 Leistungspunkten multipliziert:
GLdL = Gewichtete Leistungspunkte der Leistungsklasse
GLdL =ZdL*((Stückzahl der Leistungsklasse)/Gesamtstückzahl)*48
Leistungsklasse 1: 9.100 Geräte
Leistungsklasse 2: 8.900 Geräte
Leistungsklasse 3: 3.800 Geräte
Gesamtstückzahl LK1, LK2, LK3: 21.800 Geräte
Maßgeblich für die Gewichtung sind ausschließlich die vorstehend genannten Stückzahlen. Die gewichteten Leistungspunkte der drei Leistungsklassen werden zunächst ungerundet addiert. Erst die daraus gebildete Summe wird kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet.
Für das Tabellenblatt „Leistungsblatt Allgemein“ erfolgt keine Gewichtung nach Stückzahlen. Die dort erreichten Leistungspunkte werden unmittelbar in die Leistungswertung übernommen.
Damit können aus den B-Kriterien aller vier Tabellenblätter insgesamt maximal 108 Leistungspunkte erreicht werden:
Leistungsblatt Allgemein: maximal 60 Leistungspunkte
Leistungsklassen 1 bis 3 gemeinsam: maximal 48 Leistungspunkte
Gesamt: maximal 108 Leistungspunkte
Die Summe der im Tabellenblatt „Leistungsblatt Allgemein“ erreichten Leistungspunkte und der gewichteten Leistungspunkte der drei Leistungsklassen bildet die für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß Kapitel 4.4.3 (im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) maßgebliche Gesamtleistungspunktzahl.
Bewertung der vorgelegten Konzepte
Die B-Kriterien im Leistungsblatt Allgemein fordern von den Bietern Konzepte zu den Prozessen für Abruf und Lieferung, Rücknahme von Verpackungsmaterial und Support. Die Bieter müssen für die Konzeptbeschreibung die in der Anlage 12, dort im Leistungsblatt allgemein, je Konzept aufgelisteten Frage- und Themenstellungen beachten.
Die Einreichung der drei Konzepte mit dem Angebot ist verpflichtend (A-Kriterium).
Für die die Konzepte werden maximal folgende Leistungspunkte vergeben:
Konzept Abruf- und Lieferprozesse: max. 20 Punkte
Konzept Prozesse zur Rücknahme von Verpackungsmaterial: max. 20 Punkte
Konzept Supportprozesse: max. 20 Punkte
Die dazu eingereichten Konzeptbeschreibungen der Prozesse oder Vorgehensweisen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Fragestellungen vergleichend bewertet und in vier Zielerfüllungsgrade wie folgt eingestuft und bewertet. Dabei wird der errechnet Wert der Leistungspunkte kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet.
Aus den Preisangaben des Bieters in den entspr. Zellen des „Preisblatts“ in „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter“ wird der Gesamt-Angebotspreis errechnet.
Dieser bezieht sich auf die angegebene optionale Höchstmenge unter Berücksichtigung der dabei geplanten spezifischen Ausführungsvarianten.
Danach erfolgt die Wertung aller Angebote hinsichtlich der Summe aller Leistungspunkte sowie der Preise. Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018.
Hierbei wird eine Kennzahl Z für das beste Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt:
Z =(Gesamtsumme der Leistungspunkte)/(Gesamt-Angebotssumme )
Zur besseren Vergleichbarkeit werden die errechneten Kennzahlen Z mit einem Skalierungsfaktor von 100.000 multipliziert und kaufmännisch auf die 4. Nachkommastelle gerundet.
Das Angebot mit der höchsten Leistungskennziffer Z erhält den Zuschlag. Sollten zwei oder mehrere Angebote die gleiche Leistungskennziffer ausweisen und gemeinsam auf Platz 1 der Rangfolge liegen, erhält von diesen Angeboten jenes mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis den Zuschlag.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Bekanntmachung der Vorinformation zu diesem Verfahren am 26.05.2026 - Hinweis Veröffentlichungsnummer:
359596-2026 - Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung zur Verkürzung der Fristen für den Eingang der Angebote
Bekanntmachung der Vorinformation zu diesem Verfahren am 26.05.2026 - Hinweis Veröffentlichungsnummer:
359596-2026 - Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung zur Verkürzung der Fristen für den Eingang der Angebote
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-02 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Nach Ablauf der Angebotsfrist und im Rahmen der Angebotsauswertung kann es zu Nachforderungen, bzw. Aufklärungen zu den Angeboten seitens des Auftraggebers kommen.
Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, mit einer Nachfrist nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des
Angebotes.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den
Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen.
Nach Ablauf der Angebotsfrist und im Rahmen der Angebotsauswertung kann es zu Nachforderungen, bzw. Aufklärungen zu den Angeboten seitens des Auftraggebers kommen.
Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, mit einer Nachfrist nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des
Angebotes.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den
Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Hinweis zu Unterauftragnehmern:
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden.
Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 4.3 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden.
Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gem. Kapitel 4.3 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden.
Der geforderte Nachweis zu „Anlage 08 – Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833-2014“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gem. Kapitel 3.2.1 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) vorgelegt werden.
Hinweis zur Eignungsleihe:
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 03 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für jeden Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der/das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Hinweis zu Unterauftragnehmern:
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden.
Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 4.3 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden.
Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gem. Kapitel 4.3 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden.
Der geforderte Nachweis zu „Anlage 08 – Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833-2014“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gem. Kapitel 3.2.1 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) vorgelegt werden.
Hinweis zur Eignungsleihe:
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 03 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für jeden Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der/das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
A1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die „Anlage 05 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt dem Angebot beigelegt sein.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die „Anlage 05 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt dem Angebot beigelegt sein.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
- für Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensfolgeschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis/ mindestens 6.000.000€ Jahreshöchstersatzleistung
- für echte Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis/ mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung)
oder
- Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
- für Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensfolgeschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis/ mindestens 6.000.000€ Jahreshöchstersatzleistung
- für echte Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis/ mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung)
oder
- Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
Mindestanforderung: Nachweis einer mindestens positiven Eigenkapitalquote durch-schnittlich über die letzten 3 Geschäftsjahre.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
Mindestanforderung: Nachweis einer mindestens positiven Eigenkapitalquote durch-schnittlich über die letzten 3 Geschäftsjahre.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
A3.3 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem eine Ausfallwahrscheinlichkeit/Risikoklasse zweifelsfrei ablesbar ist.
Mindestanforderung: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 % (entspricht einer Risikoklasse nicht höher als III).
Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank, aus denen keine Ausfallwahrscheinlichkeit glaubhaft hervorgeht, erfüllen diese Anforderung nicht.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A3.3 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem eine Ausfallwahrscheinlichkeit/Risikoklasse zweifelsfrei ablesbar ist.
Mindestanforderung: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 % (entspricht einer Risikoklasse nicht höher als III).
Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank, aus denen keine Ausfallwahrscheinlichkeit glaubhaft hervorgeht, erfüllen diese Anforderung nicht.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A4.1 – Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A4.1 – Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
A4.2 – Nachweise eines zertifizierten und zum geplanten Vertragsbeginn aktuell gültigen Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2015.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A4.2 – Nachweise eines zertifizierten und zum geplanten Vertragsbeginn aktuell gültigen Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2015.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A4.3 – Nachweis von drei Referenzen über Rahmenvereinbarungen zu Liefer- und Serviceleistungen für IT-Endgeräte in vergleichbarer Art und Größe innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den geforderten Angaben.
Hierzu ist das je Referenz ausgefüllte Referenztemplate (Anlage 11) mit dem Angebot einzureichen.
Die Prüfung der Referenzen erfolgt anhand der Kriterien in Tabelle 4 (Kriterien für Referenzprojekte) im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten vollständig sind und mindestens 6 der 9 Kriterien erfüllt sind/mit „ja“ beantwortet wurden.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A4.3 – Nachweis von drei Referenzen über Rahmenvereinbarungen zu Liefer- und Serviceleistungen für IT-Endgeräte in vergleichbarer Art und Größe innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den geforderten Angaben.
Hierzu ist das je Referenz ausgefüllte Referenztemplate (Anlage 11) mit dem Angebot einzureichen.
Die Prüfung der Referenzen erfolgt anhand der Kriterien in Tabelle 4 (Kriterien für Referenzprojekte) im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten vollständig sind und mindestens 6 der 9 Kriterien erfüllt sind/mit „ja“ beantwortet wurden.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Weitere zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind Anlage 05 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung der Vergabe- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Südwestrundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Nationale Registrierungsnummer: t07119290
Postanschrift: Neckarstraße 230
Postleitzahl: 70190
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Hans-Bredow-Straße, 76530 Baden-Baden
E-Mail: vergabe-it@swr.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.swr.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Freizeit, Sport, Kultur und Religion
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.swr.de/unternehmen/organisation/ausschreibungen-104.html🌏
Teilnahme-URL: https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/3baed28c680e2e01819b96a34a643df6🌏
Name: vergabe-it@swr.de
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 4135d476-3666-46c0-a4ba-121c5af28a53-01
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Umweltgesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Arbeitsgesetzgebungsdokuments: unused-id
Elektronische Einreichung: Erforderlich
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an
Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen,
die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr.
833/2014“ auszufüllen und vorzulegen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreueund Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur
Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere
auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an
Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen,
die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr.
833/2014“ auszufüllen und vorzulegen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreueund Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur
Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere
auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: IHK Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE 143588945
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@karlsruhe.ihk.de📧
Telefon: +49 721174290📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 (721) 926-8730📞
Fax: +49 (721) 926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf
Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf
Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 177-632658 (2026-09-11)