Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A3.1-Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
- Für Sachschäden bis zu 3.000.000 € je Schadensereignis
- Für Vermögensschäden bis zu 3.000.000 € je Schadensereignis
- Für Personenschäden bis zu 3.000.000 € je Schadensereignis
oder
- Vorlage einer Erklärung, im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen und deren Abschluss unaufgefordert spätestens 14 Tage nach Zuschlag, nachzuweisen
A3.2-Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
A3.3-Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist, mindestens Risikoklasse IV (nicht älter als 1 Jahr).
Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss- (A) und Bewertungskriterien (B) statt (vgl.UfAB 2018). Die Bewertung wird in folgender Weise vorgenommen:
Die Angaben der Bieter zu den Bewertungs-Items werden in drei Zielerfüllungsgrade (ZEG) eingeteilt und diesen die entsprechende Punktzahl zugeordnet:
B3.1-Für die Bewertungs-Items Bilanzen oder Bilanzauszüge ist die Erwartungshaltung der Vergabestelle klar definiert und den ZEG wie folgt zugeordnet:
Niederer ZEG= EK-Quote im Schnitt <10% in der Periode, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen (1Pkt.)
Mittlerer ZEG= EK-Quote im Schnitt >10% und <25% in der Periode, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen (5Pkt.)
Hoher ZEG = EK-Quote im Schnitt >25% in der Periode, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen (10Pkt.)
B3.2-Bewertung der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform,CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist, nicht älter als 1 Jahr
Niedriger ZEG(0Pkt.)= RisikoklasseIII
Mittlerer ZEG(5Pkt.)= RisikoklasseII
Hoher ZEG(10Pkt.)= RisikoklasseI
In Kapitel 4.3.6 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A,liegt eine Tabelle mit Risikoklassen verschiedener Finanzdienstleister bei, z.B. Creditreform Bonitätsindex.
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Bei beabsichtigter Bildung einer Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der beabsichtigten Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der beabsichtigten Bietergemeinschaft eingereicht werden. Mit dem Angebot ist nach jetzigem Kenntnisstand anzugeben, für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist. Beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer bezogen auf die ihm übertragenen Leistungen vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ ist vom Bieter mit Abgabe des
Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer einzureichen.