Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig.
Rechnungsstellung / X-Rechnung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt.
Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach
xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an
invoice@cispa.de zu senden.
Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (
https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung).
Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog.
Ergänzungen (mangels Zeilenbegrenzung an korrekter Stelle) zum Preisblatt / Preisblätter (mit dem Angebot vorzulegen): Das Preisblatt ist vollständig und zweifelsfrei auszufüllen (elektronisch oder händisch) und dem Angebot beizufügen (durch Upload im Bietertool). Das Preisblatt wird über das Bietertool separat zur Verfügung gestellt.
Der Gesamtangebotspreis ist zwingend auch im Dokument "Angebotsschreiben_633" einzutragen.
Für die definierten Warengruppen wird über den gesamten Vertragszeitraum ein einheitlicher fester und bedingungsloser Rabatt pro Warengruppe auf die jeweils gültigen Netto-Preise für alle Produkte der entsprechenden Warengruppe festgelegt.
Die anzugebenden Rabatte sind jeweils bedingungslos.
ACHTUNG:
Im Preisblatt werden Preise für repräsentative Produkte aus verschiedenen Warengruppen abgefragt, um eine einheitliche Benchmark für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung pro Rabatt herzustellen. Die Preise sind insoweit "nur" Vehicle für die Wirtschaftlichkeitsprüfung, die sich auf die einzelnen Rabatts-ätze konzentriert. Um eine repräsentative Preis-Benchmark herzustellen, wurden für die repräsentativ ausgewählten Produkte konkrete Mindestanforderungen festgelegt. Insoweit sind die Preisgrundlagen für die anzugebenden Rabattsätze auch als belastbar / vergleichbar anzusehen. Die Preise, die im Preisblatt anzugeben sind, um die Wirtschaftlichkeit über die Rabattsätze ausrechnen zu können, sind insoweit für die gesamte Vertragslaufzeit nicht mehr relevant, weil nur einmal repräsentativ und sicher einer ständigen Evaluation, abhängig von Produktveränderungen, unterlegen. Die Preise bilden damit nur die Grundlage, um die vergleichbare Rabattsätze werten zu können. Die gewährten Rabatte gelten für die gesamte Warengruppe, natürlich auch für sämtliche technologische Weiterentwicklung (Nachfolgeprodukte). Clustert der hier zu suchende Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit seine Warengruppen neu, erfolgt die Zuweisung der festen Rabattsatze nach vorheriger und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Beispiel:
Der momentane Einzelpreis für das repräsentative Produkt aus der Warengruppe DVI-Switches wird im Preisblatt mit 32,50 EURO angeboten. Multipliziert mit der geschätzten Abnahme von Stückzahlen aus der entsprechenden Warengruppe (hier 3.552 - Vertragsjahr 1-4 addiert - über die gesamte Vertragslauf-zeit) ergibt sich ein Gesamtpreis i. H. v. 115.440 EURO.
Im vorliegenden Formularblatt "Rabattsätze" ist dann der Rabattsatz für die Warengruppe DVI-Switches für die gesamte Vertragslaufzeit anzugeben. Im Beispiel setzt der Bieter X einen Rabattsatz von 25 %. Damit sind alle Produkte, die dieser Warengruppe über die gesamte Vertragslaufzeit zugeordnet sind, mit 25 % Rabatt vom jeweils existierenden Artikelpreis (der natürlich variiert) zu versehen.
Wertung:
Die Angebotsendsumme (brutto), die sich aus dem Preisblatt ergibt, ist in das Angebotsschreiben_633 zu übertragen. Die Vergabestelle berücksichtigt im Zuge der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die angegebenen Rabattsätze pro Warengruppe eigens und wertet die rabattierten Gesamtsummen.
Ergänzungen (mangels Zeilenbegrenzung an korrekter Stelle) zum schriftlichen Nachweis über ein IT-Sortiment von mindestens 150.000 Artikeln (mit dem Angebot vorzulegen): Das CISPA verpflichtet sich zu den höchsten internationalen, akademischen Standards und bietet ein Forschungsumfeld von Weltrang, das einer großen Auswahl an Forschern umfangreiche Ressourcen zur Verfügung stellt und eine attraktive Destination für die weltweit besten Talente und Forscher darstellt.
Die regelmäßigen Bedarfe der Forschenden sind vielzählig und heterogen.
Diese lassen sich über repräsentative Artikel nicht abbilden.
Der AG erwartet eine Vielzahl von Einzelartikeln aus den im Leistungsverzeichnis beschriebenen C-Artikel zum Abruf.
Es wird daher festgelegt, dass die Bewerber / Bieter ein Portfolio von mindestens 150.000 IT-Artikeln anbieten müssen.
Der Nachweis hat schriftlich zu erfolgen, zum Beispiel über einen bestehenden Webshop oder Katalog für Endkunden. Dazu kann im Angebot ein Link (oder ähnlich) übermittelt werden. Der einschlägige Shop und die Anzahl der Artikel werden dann durch den Auftraggeber entsprechend beurteilt.
Wird dieser Nachweis nicht erbracht, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKY1CNC7CMU