Rahmenvereinbarung für die Produktgruppe Schmutzfangmatten zur Miete für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2026

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Rahmenvereinbarung für die Produktgruppe Schmutzfangmatten zur Miete für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2026

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-08-31 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Matten
Referenznummer: 27/23 (23/23017226-1A)
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung für die Produktgruppe Schmutzfangmatten zur Miete für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2026
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Matten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Postanschrift: Unter den Eichen 87
Postleitzahl: 12205
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bam.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@bam.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=535784 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=535784 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-31 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-05 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 170-533640
ABl. S-Ausgabe: 170

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 5341027.20 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 5341027.20 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin hat die Option, die Rahmenvereinbarung um ein Jahr zu verlängern, wenn die geschätzte Abnahmemenge wesentlich unterschritten wird. Die Auftraggeberin wird der Auftragnehmerin spätestens drei Monate vor Vertragsende mitteilen, ob sie von der Verlängerungsoption Gebrauch macht.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
gesamtes Bundesgebiet auf den Liegenschaften der unterschiedlichen Bedarfsträger (vgl. Vergabeunterlagen, insbesondere Bedarfsträgerübersicht)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=535784&criteriaId=32207
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=535784&criteriaId=32206
Technische und berufliche Fähigkeiten: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=535784&criteriaId=32205

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:05

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.bam.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=535784 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
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Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
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Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
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Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2023/S 170-533640 (2023-08-31)