Rahmenvereinbarung für die Sammlung, Transport und Vernichtung von Datenträgern einschließlich Behältergestellung für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein
Die GMSH bewirtschaftet ca. 750 Liegenschaften, die in vier regionale Objektbetreuungsbereiche Nord, Kiel, West und Süd-Ost aufgeteilt sind. Jeder Bereich wird durch innerhalb der Region liegende Bewirtschaftungsbüros betreut. Für die bewirtschafteten Liegenschaften wird eine Rahmenvereinbarung für die Sammlung, Transport und Vernichtung von Datenträgern einschließlich Behältergestellung in 4 Lose vergeben. ... Los 1 umfasst alle Liegenschaften im Objektbetreuungsbereich Kiel. Los 2 umfasst alle Liegenschaften im Objektbetreuungsbereich West. Los 3 umfasst alle Liegenschaften im Objektbetreuungsbereich Nord. Los 4 umfasst alle Liegenschaften im Objektbetreuungsbereich SüdOst.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-20.
Auftragsbekanntmachung (2023-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Die GMSH bewirtschaftet ca. 750 Liegenschaften, die in vier regionale Objektbetreuungsbereiche Nord, Kiel, West und Süd-Ost aufgeteilt sind. Jeder Bereich wird durch innerhalb der Region liegende Bewirtschaftungsbüros betreut.
Für die bewirtschafteten Liegenschaften wird eine Rahmenvereinbarung für die Sammlung, Transport und Vernichtung von Datenträgern einschließlich Behältergestellung in 4 Lose vergeben.
...
Los 1 umfasst alle Liegenschaften im Objektbetreuungsbereich Kiel.
Los 2 umfasst alle Liegenschaften im Objektbetreuungsbereich West.
Los 3 umfasst alle Liegenschaften im Objektbetreuungsbereich Nord.
Los 4 umfasst alle Liegenschaften im Objektbetreuungsbereich SüdOst.
Die GMSH bewirtschaftet ca. 750 Liegenschaften, die in vier regionale Objektbetreuungsbereiche Nord, Kiel, West und Süd-Ost aufgeteilt sind. Jeder Bereich wird durch innerhalb der Region liegende Bewirtschaftungsbüros betreut.
Für die bewirtschafteten Liegenschaften wird eine Rahmenvereinbarung für die Sammlung, Transport und Vernichtung von Datenträgern einschließlich Behältergestellung in 4 Lose vergeben.
...
Los 1 umfasst alle Liegenschaften im Objektbetreuungsbereich Kiel.
Los 2 umfasst alle Liegenschaften im Objektbetreuungsbereich West.
Los 3 umfasst alle Liegenschaften im Objektbetreuungsbereich Nord.
Los 4 umfasst alle Liegenschaften im Objektbetreuungsbereich SüdOst.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-07-20 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-25 📅
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Datum des Endes: 2025-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 141-451795
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die GMSH bewirtschaftet ca. 750 Liegenschaften, die in vier regionale Objektbetreuungsbereiche Nord, Kiel, West und Süd-Ost aufgeteilt sind. Jeder Bereich wird durch innerhalb der Region liegende Bewirtschaftungsbüros betreut.
Für die bewirtschafteten Liegenschaften wird eine Rahmenvereinbarung für die Sammlung, Transport und Vernichtung von Datenträgern einschließlich Behältergestellung in 4 Lose vergeben.
Los 1 umfasst alle Liegenschaften im Objektbetreuungsbereich Kiel.
Los 2 umfasst alle Liegenschaften im Objektbetreuungsbereich West.
Los 3 umfasst alle Liegenschaften im Objektbetreuungsbereich Nord.
Los 4 umfasst alle Liegenschaften im Objektbetreuungsbereich SüdOst.
Bezeichnung des Loses: Kiel
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
ca. 66 Liegenschaften und ca. 475 Behälter.
Die erwarteten Mengen sind Schätzungen aus den Erfahrungen der letzten Jahre (2021, 2022). Die Höchstmenge, die jährlich zu erwarten ist, beträgt 125% der in den Übersichten je Los in der Leistungsbeschreibung angegeben jährlich zu erwartenden Mengen.
Die erwarteten Mengen sind Schätzungen aus den Erfahrungen der letzten Jahre (2021, 2022). Die Höchstmenge, die jährlich zu erwarten ist, beträgt 125% der in den Übersichten je Los in der Leistungsbeschreibung angegeben jährlich zu erwartenden Mengen.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag endet am 30.11.2025. Er verlängert sich anschließend höchstens zwei Mal um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber oder der Auftragnehmer bis zum 31.05.2025 bzw. 31.05.2026 (Zugang der Erklärung) die Verlängerung schriftlich beantragt. Die Verlängerung tritt nur mit Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners in Kraft.
Der Vertrag endet am 30.11.2025. Er verlängert sich anschließend höchstens zwei Mal um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber oder der Auftragnehmer bis zum 31.05.2025 bzw. 31.05.2026 (Zugang der Erklärung) die Verlängerung schriftlich beantragt. Die Verlängerung tritt nur mit Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners in Kraft.
Bezeichnung des Loses: West
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: ca. 107 Liegenschaften und ca. 387 Behälter.
Bezeichnung des Loses: Nord
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: ca. 58 Liegenschaften und ca. 274 Behälter.
Bezeichnung des Loses: SüdOst
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: ca. 96 Liegenschaften und ca. 405 Behälter.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kiel, Kronshagen, Altenholz, Heikendorf, Schwentinetal und Schönkrichen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält bzw. eine Eigenerklärung das keine negativen Eintragungen vorliegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
2. Nachweis (Formblatt) über maximal 5 Referenzen der im wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
2. Nachweis (Formblatt) über maximal 5 Referenzen der im wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
3. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
3. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
Hinweis: Im Falle der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern sind mit Einreichung des Angebotes, neben den Unterlagen des Bieters, auch die vorzulegenden Unterlagen Nr. 1 bis Nr. 9, mit Ausnahme Nr. 3, die den Unterauftragnehmer betreffen, einzureichen.
Hinweis: Im Falle der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern sind mit Einreichung des Angebotes, neben den Unterlagen des Bieters, auch die vorzulegenden Unterlagen Nr. 1 bis Nr. 9, mit Ausnahme Nr. 3, die den Unterauftragnehmer betreffen, einzureichen.
3a. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
4. Angaben und Vorlage in Kopie zu Zertifizierungen nach DIN 66399 oder vergleichbares, Qualitätsmanagement, Umweltmanagementsystem, Qualifikation als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz.
5. Nachweis (Formblatt), dass die Datenträgervernichtung nach DIN 66399 oder gleichwertig erfolgt. Erfolgt die Vernichtung nach gleichwertiger nationaler oder EU-Norm, muss die entsprechende Norm in deutscher Sprache vorgelegt werden.
6. Zertifizierung des Entsorgungsfachbetriebes nach Entsorgungsfachbetriebe Verordnung (EfbV) oder gleichwertiger Nachweis.
Mindeststandards:
zu 6: Bei Nichtvorlage des Nachweises (Zertifizierung nach Entsorgungsfachbetriebe Verordnung oder vergleichbarer Nachweis) erfolgt jedoch ein zwingender Ausschluss, da dies eine Mindestanforderung ist.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
7. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Formblatt) mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Formblatt) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
7. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Formblatt) mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Formblatt) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
8. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
8. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Kiel.
Zusätzliche Informationen:
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
9. Angebotsschreiben.
10. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max.4DIN-A4-Seiten).
11. Kennblatt des Unternehmens mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer u. der Bankverbindung.
12. Ausgefüllte Preisblätter je Los (1-4).
13. Aussagekräftige Darstellung zur Sicherstellung der Leistungserbringung:
• Wie wird sichergestellt, dass die Reaktionszeit (6 Tage für Sonderleerungen und Behälterlieferungen) eingehalten wird?
• Wie wird eine Vernichtung der Datenträger bei Ausfall der Anlage sichergestellt?
14. Aussagekräftige Darstellung zum Fuhrpark u. zur Sicherheit der Fahrzeuge:
• Wieviel Fahrzeuge werden zur Leistungserbringung eingesetzt?
• Wie wird sichergestellt, dass beim Transport kein Zugriff auf die Datenträger erfolgen kann?
15. Aussagekräftige Darstellung zu den Anlagen, in denen die Datenträger vernichtet werden sollen, insbesondere
• Wie wird sichergestellt, dass in der Anlage kein Zugriff auf die Datenträger durch Unbefugte möglich ist?
• Wie wird sichergestellt, dass Unbefugte keinen Zutritt zu den Anlagen haben?
• Wie wird sichergestellt, dass die Datenträger innerhalb von 24 Stunden vernichtet werden?
16. Nachweis (Formblatt), dass für d. Leistungserbringung nur Beschäftigte eingesetzt werden, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet u. über d. für sie relevanten Bestimmungen bzw. über die sich aus dem Auftrag ergebenden Datenschutz- u. Geheimhaltungsverpflichtungen sowie die bestehende Weisungs- bzw. Zweckbindung belehrt wurden.
16. Nachweis (Formblatt), dass für d. Leistungserbringung nur Beschäftigte eingesetzt werden, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet u. über d. für sie relevanten Bestimmungen bzw. über die sich aus dem Auftrag ergebenden Datenschutz- u. Geheimhaltungsverpflichtungen sowie die bestehende Weisungs- bzw. Zweckbindung belehrt wurden.
17. Nachweis (Formblatt), dass einer Zuverlässigkeitsprüfung zugestimmt wird.
18. Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Formblatt).
Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZV-GV-23-0706000-4122.3) bis spätestens 16. August 2023 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail: denise.bauer@gmsh.de ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZV-GV-23-0706000-4122.3) bis spätestens 16. August 2023 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail: denise.bauer@gmsh.de ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Die u.a. Nachprüfungsstelle VI.4.2 kann zu laufenden Vergaben keine Auskünfte geben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-988-4542📞
Fax: +49 431-988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 812
Postanschrift: Küterstraße 30
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 431599-1112📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 412
Telefon: +49 431-599-1517📞
E-Mail: denise.bauer@gmsh.de📧
Internetadresse: www.gmsh.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 141-451795 (2023-07-20)
Ergänzende Angaben (2023-08-31) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben