Der Bayerische Rundfunk (Auftraggeber) bündelt im Zuge seiner strategischen Standortentwicklung wesentliche Betriebs-, Redaktions- und Produktionsbereiche am Campus München-Freimann. Hintergrund sind insbesondere der fortschreitende Medienwandel, die zunehmende crossmediale Zusammenarbeit sowie das Ziel, bislang räumlich getrennte Bereiche aus Hörfunk, Fernsehen und digitalen Angeboten an einem gemeinsamen Standort zusammenzuführen. Der Campus München-Freimann bildet dabei zunehmend das journalistische und produktionstechnische Zentrum des BR. Dort befinden sich bereits verschiedene mehrmediale Redaktionseinheiten sowie Bereiche der Produktions- und Technikdirektion. Die Standortkonsolidierung ist mit einem schrittweisen Auszug aus den bislang genutzten Gebäuden des innerstädtischen Funkhausareals am Rundfunkplatz 1 in München verbunden. Im Zusammenhang mit dieser Standortentwicklung sind umfangreiche Umzugs- und Logistikleistungen erforderlich. Diese betreffen, abhängig vom jeweils festgelegten Leistungsumfang, insbesondere die geordnete Räumung der betroffenen Gebäude- und Nutzungsbereiche, den fachgerechten Transport von technischen Umzugsgütern. Die Leistungen sind unter Berücksichtigung der besonderen betrieblichen Anforderungen eines öffentlich-rechtlichen Rundfunkunternehmens sowie der Notwendigkeit einer möglichst störungsarmen Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs zu planen und auszuführen. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.02.2027 und hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate. Die Höchst-Abnahmemenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt für das Notenarchiv 2.500 lfm., für das Unternehmensarchiv 6.000 lfm. und für weitere Archiv-Lagerverlagerung 350 Std. über die optionale Gesamtlaufzeit von 48 Monaten.
Auftragsbekanntmachung (2026-11-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung für Umzugsleistungen von Lager- und Archivflächen (Unternehmens- und Notenarchiv) für den Bayerischen Rundfunk (BR)
Referenznummer: BR-2026-0037
Kurze Beschreibung:
Der Bayerische Rundfunk (Auftraggeber) bündelt im Zuge seiner strategischen Standortentwicklung wesentliche Betriebs-, Redaktions- und Produktionsbereiche am Campus München-Freimann. Hintergrund sind insbesondere der fortschreitende Medienwandel, die zunehmende crossmediale Zusammenarbeit sowie das Ziel, bislang räumlich getrennte Bereiche aus Hörfunk, Fernsehen und digitalen Angeboten an einem gemeinsamen Standort zusammenzuführen. Der Campus München-Freimann bildet dabei zunehmend das journalistische und produktionstechnische Zentrum des BR. Dort befinden sich bereits verschiedene mehrmediale Redaktionseinheiten sowie Bereiche der Produktions- und Technikdirektion. Die Standortkonsolidierung ist mit einem schrittweisen Auszug aus den bislang genutzten Gebäuden des innerstädtischen Funkhausareals am Rundfunkplatz 1 in München verbunden. Im Zusammenhang mit dieser Standortentwicklung sind umfangreiche Umzugs- und Logistikleistungen erforderlich. Diese betreffen, abhängig vom jeweils festgelegten Leistungsumfang, insbesondere die geordnete Räumung der betroffenen Gebäude- und Nutzungsbereiche, den fachgerechten Transport von technischen Umzugsgütern. Die Leistungen sind unter Berücksichtigung der besonderen betrieblichen Anforderungen eines öffentlich-rechtlichen Rundfunkunternehmens sowie der Notwendigkeit einer möglichst störungsarmen Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs zu planen und auszuführen. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.02.2027 und hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate.
Die Höchst-Abnahmemenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt für das Notenarchiv 2.500 lfm., für das Unternehmensarchiv 6.000 lfm. und für weitere Archiv-Lagerverlagerung 350 Std. über die optionale Gesamtlaufzeit von 48 Monaten.
Der Bayerische Rundfunk (Auftraggeber) bündelt im Zuge seiner strategischen Standortentwicklung wesentliche Betriebs-, Redaktions- und Produktionsbereiche am Campus München-Freimann. Hintergrund sind insbesondere der fortschreitende Medienwandel, die zunehmende crossmediale Zusammenarbeit sowie das Ziel, bislang räumlich getrennte Bereiche aus Hörfunk, Fernsehen und digitalen Angeboten an einem gemeinsamen Standort zusammenzuführen. Der Campus München-Freimann bildet dabei zunehmend das journalistische und produktionstechnische Zentrum des BR. Dort befinden sich bereits verschiedene mehrmediale Redaktionseinheiten sowie Bereiche der Produktions- und Technikdirektion. Die Standortkonsolidierung ist mit einem schrittweisen Auszug aus den bislang genutzten Gebäuden des innerstädtischen Funkhausareals am Rundfunkplatz 1 in München verbunden. Im Zusammenhang mit dieser Standortentwicklung sind umfangreiche Umzugs- und Logistikleistungen erforderlich. Diese betreffen, abhängig vom jeweils festgelegten Leistungsumfang, insbesondere die geordnete Räumung der betroffenen Gebäude- und Nutzungsbereiche, den fachgerechten Transport von technischen Umzugsgütern. Die Leistungen sind unter Berücksichtigung der besonderen betrieblichen Anforderungen eines öffentlich-rechtlichen Rundfunkunternehmens sowie der Notwendigkeit einer möglichst störungsarmen Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs zu planen und auszuführen. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.02.2027 und hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate.
Die Höchst-Abnahmemenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt für das Notenarchiv 2.500 lfm., für das Unternehmensarchiv 6.000 lfm. und für weitere Archiv-Lagerverlagerung 350 Std. über die optionale Gesamtlaufzeit von 48 Monaten.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)📦 Beschreibung
Interne Kennung: BR-2026-0037
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über die fachgerechte Planung, Steuerung und Durchführung von Umzugsleistungen für Lager- und Archivflächen des Bayerischen Rundfunks, nachfolgend Auftraggeber (AG) genannt. Der künftige Auftragnehmer muss hierfür notwendiges Personal sowie die erforderlichen Transportfahrzeuge inkl. benötigter Transporthilfsmittel (z.B. Möbellift, Außenaufzug, Hebebühnen) bedarfsorientiert bereitstellen. Die Umzugsdienstleistungen erfolgen innerhalb oder zwischen den in der fachlichen Leistungsbeschreibung genannten Standorten des Bayerischen Rundfunks (BR). Die Leistungen müssen vor Ort und eigenverantwortlich erbracht werden. Ein regelmäßiger Austausch mit dem Auftraggeber wird vorausgesetzt.
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über die fachgerechte Planung, Steuerung und Durchführung von Umzugsleistungen für Lager- und Archivflächen des Bayerischen Rundfunks, nachfolgend Auftraggeber (AG) genannt. Der künftige Auftragnehmer muss hierfür notwendiges Personal sowie die erforderlichen Transportfahrzeuge inkl. benötigter Transporthilfsmittel (z.B. Möbellift, Außenaufzug, Hebebühnen) bedarfsorientiert bereitstellen. Die Umzugsdienstleistungen erfolgen innerhalb oder zwischen den in der fachlichen Leistungsbeschreibung genannten Standorten des Bayerischen Rundfunks (BR). Die Leistungen müssen vor Ort und eigenverantwortlich erbracht werden. Ein regelmäßiger Austausch mit dem Auftraggeber wird vorausgesetzt.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Umzugsdienste📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Einsatzorte für die Umzugsleistungen sind ausschließlich in Bayern im Raum München zu erbringen. In Ausnahmefällen können auch Umzüge für weitere Standorte in Bayern, z.B. Regionalstudios, Korrespondentenbüros oder der Senderanlage Ismaning abgerufen werden.
Die Einsatzorte für die Umzugsleistungen sind ausschließlich in Bayern im Raum München zu erbringen. In Ausnahmefällen können auch Umzüge für weitere Standorte in Bayern, z.B. Regionalstudios, Korrespondentenbüros oder der Senderanlage Ismaning abgerufen werden.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-02-01 📅
Datum des Endes: 2029-01-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: voraussichtlich September 2030
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag wird für die Dauer von zwei Jahren geschlossen (Grundlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich anschließend automatisch höchstens zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
Der Vertrag wird für die Dauer von zwei Jahren geschlossen (Grundlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich anschließend automatisch höchstens zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Zu den im Preisblatt (Anlage A) angegebenen Abnahmemengen (Zeile 8-10), kann der Auftraggeber auch Fahrzeuge und weitere Transportmittel (Zeilen 22-23) abrufen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-12-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-24 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der AG behält sich Nachforderungen von unternehmensbezogenen oder leistungsbezogenen Unterlagen in den Grenzen des § 56 VgV bis zum Ablauf der (gegebenenfalls verlängerten) Bindefrist vor. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
Der AG behält sich Nachforderungen von unternehmensbezogenen oder leistungsbezogenen Unterlagen in den Grenzen des § 56 VgV bis zum Ablauf der (gegebenenfalls verlängerten) Bindefrist vor. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Anlage 9 - Referenzangaben (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): gem. Mindestbedingungen
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bonitätsnachweis (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): gem. Mindestbedingungen
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): gem. Mindestbedingungen
Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder ein gleichwertiges Qualitätsmanagementsystem (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): gem. Mindestbedingungen
Handelsregisterauszug - Die Bieter müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder durch eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaft vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Handelsregisterauszug - Die Bieter müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder durch eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaft vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied) durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung zumindest in Kopie (nicht älter als 12 Monate).
Mindestbedingung:
Mindestdeckungssummen der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von 5 Mio. Euro und Vermögensschäden in Höhe von 3 Mio. Euro (mindestens zweifach maximiert pro Jahr).
Die Versicherung hat insbesondere folgenden Zusatzbaustein zu umfassen:
- Schlüsselklausel (Verlust von Schlüsseln, Codekarten, Transpondern oder sonstigen Zutrittsmitteln):
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche Dritter sowie Aufwendungen, die dem BR oder berechtigten Dritten infolge des Verlustes von Schlüsseln, Codekarten, Transpondern oder sonstigen Zutrittsmitteln entstehen, die dem Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Vertragserfüllung übergeben wurden oder in deren Gewahrsam standen. Die Deckung umfasst insbesondere:
- Kosten für den Austausch oder die Umprogrammierung von Schlössern, Schließ-anlagen, Schließzylindern sowie elektronischen Zutrittssystemen,
- Kosten für die Anfertigung neuer Schlüssel oder Zutrittsmittel,
- Kosten für notwendige vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (z.B. Bewachung) bis zur Wiederherstellung der Zugangssicherheit.
Die Mindestdeckungssumme für Schäden aus dem Verlust von Schlüsseln und Zutrittsmitteln beträgt 250.000 Euro je Schadenereignis.
- Transport-, Güter- und Tätigkeitsschäden (Schäden an Sachen des Auftraggebers während Transport, Montage oder sonstiger Leistungserbringung):
Die Mindestdeckungssumme für Transport-, Güter- und Tätigkeitsschäden beträgt 1 Mio. Euro je Schadensfall. Der Versicherungsschutz muss Schäden an Sachen des Auftraggebers umfassen, die im Rahmen der Leistungserbringung transportiert, bewegt, bearbeitet oder sonst in Obhut genommen werden. Tätigkeitsschäden müssen ausdrücklich mitversichert sein.
Ersatzweise:
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungs-summen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis über den angepassten Versicherungsschutz ist spätestens vor Beginn der Leistungserbringung vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied) durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung zumindest in Kopie (nicht älter als 12 Monate).
Mindestbedingung:
Mindestdeckungssummen der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von 5 Mio. Euro und Vermögensschäden in Höhe von 3 Mio. Euro (mindestens zweifach maximiert pro Jahr).
Die Versicherung hat insbesondere folgenden Zusatzbaustein zu umfassen:
- Schlüsselklausel (Verlust von Schlüsseln, Codekarten, Transpondern oder sonstigen Zutrittsmitteln):
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche Dritter sowie Aufwendungen, die dem BR oder berechtigten Dritten infolge des Verlustes von Schlüsseln, Codekarten, Transpondern oder sonstigen Zutrittsmitteln entstehen, die dem Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Vertragserfüllung übergeben wurden oder in deren Gewahrsam standen. Die Deckung umfasst insbesondere:
- Kosten für den Austausch oder die Umprogrammierung von Schlössern, Schließ-anlagen, Schließzylindern sowie elektronischen Zutrittssystemen,
- Kosten für die Anfertigung neuer Schlüssel oder Zutrittsmittel,
- Kosten für notwendige vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (z.B. Bewachung) bis zur Wiederherstellung der Zugangssicherheit.
Die Mindestdeckungssumme für Schäden aus dem Verlust von Schlüsseln und Zutrittsmitteln beträgt 250.000 Euro je Schadenereignis.
- Transport-, Güter- und Tätigkeitsschäden (Schäden an Sachen des Auftraggebers während Transport, Montage oder sonstiger Leistungserbringung):
Die Mindestdeckungssumme für Transport-, Güter- und Tätigkeitsschäden beträgt 1 Mio. Euro je Schadensfall. Der Versicherungsschutz muss Schäden an Sachen des Auftraggebers umfassen, die im Rahmen der Leistungserbringung transportiert, bewegt, bearbeitet oder sonst in Obhut genommen werden. Tätigkeitsschäden müssen ausdrücklich mitversichert sein.
Ersatzweise:
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungs-summen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis über den angepassten Versicherungsschutz ist spätestens vor Beginn der Leistungserbringung vorzulegen.
Vorlage eines Bonitätsnachweises - Zum Beispiel mittels Zeugnisses einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o.ä.) oder eines gleichwertigen Nachweises einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem eine Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar ist
Mindestanforderung:
- Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 % (entspricht in der unten beispielhaft dargestellten Tabelle einer Risikoklasse nicht höher als III)
Hinweis:
- Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters.
- Zur Verdeutlichung der Anforderungen dient die nachfolgende Übersicht (siehe Verfahrensunterlagen) verschiedener Bonitätsbewertungen/Scores einiger Prüfinstitute. Die Auflistung ist beispielhaft zu verstehen, enthält keine Präferenzen des Auftraggebers und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage eines Bonitätsnachweises - Zum Beispiel mittels Zeugnisses einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o.ä.) oder eines gleichwertigen Nachweises einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem eine Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar ist
Mindestanforderung:
- Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 % (entspricht in der unten beispielhaft dargestellten Tabelle einer Risikoklasse nicht höher als III)
Hinweis:
- Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters.
- Zur Verdeutlichung der Anforderungen dient die nachfolgende Übersicht (siehe Verfahrensunterlagen) verschiedener Bonitätsbewertungen/Scores einiger Prüfinstitute. Die Auflistung ist beispielhaft zu verstehen, enthält keine Präferenzen des Auftraggebers und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität.
Referenzen - Die Bieter müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge nachweisen. Jede Referenz ist unter Angabe des Auftraggebers bzw. Leistungsempfängers, des Erbringungszeitraums, des Nettoauftragswerts der tatsächlich erbrachten vergleichbaren Leistungen sowie eines namentlich benannten Ansprechpartners einschließlich Telefonnummer oder E-Mail-Adresse darzustellen. Die Referenzen sind mit der Anlage 9 nachzuweisen. Die Anlage 9 ist vollständig auszufüllen und mit allen im Formular abgefragten Angaben sowie den zum Nachweis der Mindestanforderungen erforderlichen Informationen dem Angebot beizufügen.
Mindestbedingungen:
Verlangt werden zwei vergleichbare Referenzen aus den letzten höchstens drei Jahren. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt dem Bieter. Dieser muss angegebene Referenzen im Hinblick auf die angegebenen Kriterien zur Referenzeignung aussage-kräftig erläutern. Jede Referenz muss Umzugsleistungen zum Gegenstand haben. Es sind zwei unterschiedliche Referenzaufträge nachzuweisen. Ein Referenzauftrag kann nicht zugleich als Referenz 1 und als Referenz 2 verwendet werden.
Referenz 1 muss mindestens folgende Leistungen umfasst haben:
- Umzug von Lager- oder Archivbeständen einschließlich Transport und Positionierung am Zielstandort,
- Einsatz von geeignetem Transportpersonal sowie Transporthilfsmitteln und Fahrzeugen,
- Erhalt einer vorgegebenen Ordnungs-, Signatur-, Bestands- oder Nummernstruktur,
- Demontage und/oder Montage von Regalanlagen, metallischen Lagerkonstruktionen oder vergleichbaren Lager- und Archivinfrastrukturen,
- ein Auftragsvolumen von mindestens 300.000 EUR netto,
- Einsatz besonderer Transport- oder Hebemittel (z. B. Hebebühnen, Außenaufzüge, Möbellifte oder vergleichbare technische Hilfsmittel) oder die Durchführung unter erschwerten logistischen Rahmenbedingungen (z. B. enge Transportwege, Nutzung mehrerer Gebäude, eingeschränkte Aufzugssituationen oder Transport größerer Archivbestände).
Referenz 2 muss mindestens folgende Leistungen umfasst haben:
- Planung, Koordination und Durchführung von Umzugsleistungen,
- Transport von Mobiliar und sonstiger Ausstattung,
- Durchführung von De- und Remontageleistungen,
- Einsatz eines verantwortlichen Projektleiters bzw. zentralen Ansprechpartners für die Koordination der Umzugsmaßnahmen,
- Durchführung von Umzügen innerhalb eines Standorts oder zwischen mehreren Standorten eines Auftraggebers.
Eine Referenz erfüllt die Anforderungen an die Vergleichbarkeit, wenn die für die jeweilige Referenz festgelegten Mindestanforderungen vollständig erfüllt und die hierzu erforderlichen Angaben in Anlage 9 vollständig und nachvollziehbar dargestellt sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen - Die Bieter müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge nachweisen. Jede Referenz ist unter Angabe des Auftraggebers bzw. Leistungsempfängers, des Erbringungszeitraums, des Nettoauftragswerts der tatsächlich erbrachten vergleichbaren Leistungen sowie eines namentlich benannten Ansprechpartners einschließlich Telefonnummer oder E-Mail-Adresse darzustellen. Die Referenzen sind mit der Anlage 9 nachzuweisen. Die Anlage 9 ist vollständig auszufüllen und mit allen im Formular abgefragten Angaben sowie den zum Nachweis der Mindestanforderungen erforderlichen Informationen dem Angebot beizufügen.
Mindestbedingungen:
Verlangt werden zwei vergleichbare Referenzen aus den letzten höchstens drei Jahren. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt dem Bieter. Dieser muss angegebene Referenzen im Hinblick auf die angegebenen Kriterien zur Referenzeignung aussage-kräftig erläutern. Jede Referenz muss Umzugsleistungen zum Gegenstand haben. Es sind zwei unterschiedliche Referenzaufträge nachzuweisen. Ein Referenzauftrag kann nicht zugleich als Referenz 1 und als Referenz 2 verwendet werden.
Referenz 1 muss mindestens folgende Leistungen umfasst haben:
- Umzug von Lager- oder Archivbeständen einschließlich Transport und Positionierung am Zielstandort,
- Einsatz von geeignetem Transportpersonal sowie Transporthilfsmitteln und Fahrzeugen,
- Erhalt einer vorgegebenen Ordnungs-, Signatur-, Bestands- oder Nummernstruktur,
- Demontage und/oder Montage von Regalanlagen, metallischen Lagerkonstruktionen oder vergleichbaren Lager- und Archivinfrastrukturen,
- ein Auftragsvolumen von mindestens 300.000 EUR netto,
- Einsatz besonderer Transport- oder Hebemittel (z. B. Hebebühnen, Außenaufzüge, Möbellifte oder vergleichbare technische Hilfsmittel) oder die Durchführung unter erschwerten logistischen Rahmenbedingungen (z. B. enge Transportwege, Nutzung mehrerer Gebäude, eingeschränkte Aufzugssituationen oder Transport größerer Archivbestände).
Referenz 2 muss mindestens folgende Leistungen umfasst haben:
- Planung, Koordination und Durchführung von Umzugsleistungen,
- Transport von Mobiliar und sonstiger Ausstattung,
- Durchführung von De- und Remontageleistungen,
- Einsatz eines verantwortlichen Projektleiters bzw. zentralen Ansprechpartners für die Koordination der Umzugsmaßnahmen,
- Durchführung von Umzügen innerhalb eines Standorts oder zwischen mehreren Standorten eines Auftraggebers.
Eine Referenz erfüllt die Anforderungen an die Vergleichbarkeit, wenn die für die jeweilige Referenz festgelegten Mindestanforderungen vollständig erfüllt und die hierzu erforderlichen Angaben in Anlage 9 vollständig und nachvollziehbar dargestellt sind.
Nachweis Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder ein gleichwertiges Qualitätsmanagementsystem - Der Bieter hat ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem nachzuweisen. Der Nachweis ist durch ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder eine gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle zu erbringen. Andere Nachweise werden anerkannt, sofern der Bieter belegt, dass sein Qualitätsmanagementsystem insbesondere dokumentierte Prozesse, Zuständigkeiten, Qualitätskontrollen, den Umgang mit Abweichungen sowie Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung umfasst und damit den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 gleichwertig ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder ein gleichwertiges Qualitätsmanagementsystem - Der Bieter hat ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem nachzuweisen. Der Nachweis ist durch ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder eine gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle zu erbringen. Andere Nachweise werden anerkannt, sofern der Bieter belegt, dass sein Qualitätsmanagementsystem insbesondere dokumentierte Prozesse, Zuständigkeiten, Qualitätskontrollen, den Umgang mit Abweichungen sowie Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung umfasst und damit den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 gleichwertig ist.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: keine
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: keine
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Südbayern
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-11-03+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 214-766288 (2026-11-03)