Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Gehölzpflege Im Ostalbkreis
2023-LRA-II/22-42
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung für Grün- und Gehölzpflegemaßnahmen im Zuge der Bundes- Landes- und Kreis Straßen im Ostalbkreis
Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2025”
1️⃣
Ort der Leistung: Ostalbkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Straßenmeisterei Aalen Gartenstraße 145 73430 Aalen, Straßenmeisterei Bopfingen Neue Nördlinger Straße 19 73441 Bopfingen, Straßenmeisterei Ellwangen...”
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Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung für Grün- und Gehölzpflegemaßnahmen im Zuge der Bundes- Landes- und Kreis Straßen im Ostalbkreis
Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2025” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-19 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zuverlässigkeit:
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zuverlässigkeit:
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Befähigung und Erlaubnis Berufsausübung:
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird zur Bestätigung die entsprechende Bescheinigung vorgelegt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen:
Vorlage geeigneter Referenzen über die in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen.
Es sind mindestens folgende Angaben zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen:
Vorlage geeigneter Referenzen über die in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen.
Es sind mindestens folgende Angaben zu benennen:
Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum.
Angabe zu Arbeitskräften:
Erklärung, dass die mit der Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigen zur Verfügung stehen.
Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten anzugeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-28
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-01-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-28
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stuttgarter Str. 41, 73430 Aalen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Gem.§ 55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
“Bieterkommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform über den Button "Kommunikation" zu führen.
Für den Fall einer Nichtregistrierung auf der...”
Bieterkommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform über den Button "Kommunikation" zu führen.
Für den Fall einer Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich regelmäßig über ergänzende Bieterinformationen und sonstige Änderungen auf der Vergabeplattform zu informieren (Holschuld des Bieter).
Angebote, die mittels Post, Telefax oder per E-Mail eingehen sind nicht zugelassen und können daher nicht berücksichtigt werden. Das gleiche gilt für Angebote, die über das Vergabeportal über den Button "Kommunikation" abgegeben werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHFY1CTX8TEV
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im RP Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721/926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721/926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 209-659675 (2023-10-25)