Rahmenvereinbarung Holzpellets

Freistaat Bayern vertreten durch das Markgräfin Wilhelmine Gymnasium Bayreuth

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Holzpellets für das Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium Bayreuth

Deadline

Deadline 2026-10-06

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-08-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-08-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Holzpellets
Referenznummer: LAS-2.3-0212-26_11
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Holzpellets für das Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium Bayreuth
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Brennstoffe 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 627 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: aa911eef-5320-4622-8f2f-a871a2b1539d
Zusätzliche Informationen:
Bei Angebotsabgabe müssen diverse Erklärungen, Nachweise usw. mit eingereicht werden. Eine Auflistung enthält das Dokument "LAS_Uebersicht_einzureichende_Unterlagen".
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postleitzahl: 95448
Stadt: Bayreuth
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bayreuth, Kreisfreie Stadt 🏙️
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet automatisch mit Erreichen der Höchstauftragssumme (Nettowert) von 750.000,00 € oder spätestens am 30.09.2030.
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Leistungsbeschreibung sind die zu beachtenden örtlichen Gegebenheiten und eventuellen Einschränkungen zu entnehmen.

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
§ 14 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 15 sowie § 20 und 21 VgV
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-06 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-24 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Rahmenvereinbarung und Leistungsbeschreibung
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes(BayDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes(BDSG), die Vorschriften des Sozialgesetzbuches; Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Einhaltung des Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentlicheAufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz - WRegG) sowie allgemeingütiger nationaler/ europäischer Rechtsvorschriften. Die Abwicklung des Vertrages erfolgt grundsätzlich auf Basis deutsches Rechts. Bei Angebotsabgabe müssen diverse Erklärungen, Nachweise usw. mit eingereicht werden. Eine Auflistung enthält das Dokument "LAS_Uebersicht_einzureichende_Unterlagen_Angebot".
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Freistaat Bayern vertreten durch das Markgräfin Wilhelmine Gymnasium Bayreuth
Nationale Registrierungsnummer: 5c08026d-fc41-40ab-80d2-c24a7897de83
Postanschrift: Königsallee 17
Postleitzahl: 95448
Postort: Bayreuth
Region: Bayreuth, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@las.bayern.de 📧
Telefon: +49 98316860 📞
URL: https://www.mwg-bayreuth.de/Homepage.html 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/998a67d4-ead9-4598-a7a8-70ed99a3346e 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/998a67d4-ead9-4598-a7a8-70ed99a3346e 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach §21 AEntG,§ 19MiLoGund § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
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Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: c0f12e87-76f1-4468-90ef-036d199560d7
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge(Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers Diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl.§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs.2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-27+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 166-596378 (2026-08-27)
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