Der Auftraggeber beabsichtigt den Auftragnehmer mit der Begutachtung und ggf. Sanierung der nachfolgend beschriebenen Abfallverbrennungs-anlage mit 4 Kesseln (40 bar, 400 °C) am Standort Heinrich-Schoormann-Weg 1, 31789 Hameln zu beauftragen:
Weitere Einzelheiten/Bedingungen sind den Vergabebedingungen, dem Rahmenvertrag sowie der Partnerfirmenordnung der Firma Enertec GmbH zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Kesseln📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reparatur- und Wartungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hameln-Pyrmont
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-06-06 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-09 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 110-345488
ABl. S-Ausgabe: 110
Zusätzliche Informationen
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrages um Teilnahme am Verfahren zu bewerben. Der Teilnahmeantrag wird ausschließlich über den unter Ziff. I.1 genannten Projektraum zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über den o. g. Projektraum. Die kostenfreie Registrierung wird empfohlen.
2) Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich elektronisch in Textform über den unter Ziff. I.1 genannten Projektraum einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht elektronisch über das Bewerbertool des Projektraums) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3) Weitere Unterlagen werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
4) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sind bitte bis spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über den Projektraum einzureichen.
5) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
6) Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als zwei geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen. Ebenso behält ersich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerbergemeinschaften entsprechend ihrer Rangfolge bis zur Höchstzahl von drei Verfahrensteilnehmern nachträglich, als Nachrücker am weiteren Verfahren zu beteiligen, soweit einzelne im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber/Bewerbergemeinschaften mitteilen, von einer Teilnahme am weiteren Verfahren absehen zu wollen.
7) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblattveröffentlichte Text maßgeblich.
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrages um Teilnahme am Verfahren zu bewerben. Der Teilnahmeantrag wird ausschließlich über den unter Ziff. I.1 genannten Projektraum zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über den o. g. Projektraum. Die kostenfreie Registrierung wird empfohlen.
2) Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich elektronisch in Textform über den unter Ziff. I.1 genannten Projektraum einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht elektronisch über das Bewerbertool des Projektraums) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3) Weitere Unterlagen werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
4) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sind bitte bis spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über den Projektraum einzureichen.
5) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
6) Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als zwei geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen. Ebenso behält ersich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerbergemeinschaften entsprechend ihrer Rangfolge bis zur Höchstzahl von drei Verfahrensteilnehmern nachträglich, als Nachrücker am weiteren Verfahren zu beteiligen, soweit einzelne im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber/Bewerbergemeinschaften mitteilen, von einer Teilnahme am weiteren Verfahren absehen zu wollen.
7) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblattveröffentlichte Text maßgeblich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt den Auftragnehmer mit der Begutachtung und ggf. Sanierung der nachfolgend beschriebenen Abfallverbrennungs-anlage mit 4 Kesseln (40 bar, 400 °C) am Standort Heinrich-Schoormann-Weg 1, 31789 Hameln zu beauftragen:
Da vor einer Begutachtung bzw. vor dem tatsächlichen Auftreten von Störungen der tatsächliche Instandsetzungs-/ Sanierungs- oder Reparaturbedarf der MVA-Kessel nicht abzuschätzen ist, sollen die ausgeschriebenen Leistungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und in vollem Umfange beauftragt werden, sondern nach dem tatsächlich ermittelten aktuellen Bedarf. Aus diesem Grunde wird eine Rahmenvereinbarung über die Erbringung der Instandsetzungs-/ Sanierungs- und Reparaturleistungen europaweit ausgeschrieben.
Da vor einer Begutachtung bzw. vor dem tatsächlichen Auftreten von Störungen der tatsächliche Instandsetzungs-/ Sanierungs- oder Reparaturbedarf der MVA-Kessel nicht abzuschätzen ist, sollen die ausgeschriebenen Leistungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und in vollem Umfange beauftragt werden, sondern nach dem tatsächlich ermittelten aktuellen Bedarf. Aus diesem Grunde wird eine Rahmenvereinbarung über die Erbringung der Instandsetzungs-/ Sanierungs- und Reparaturleistungen europaweit ausgeschrieben.
Weitere Angaben sind den Vergabebedingungen, dem Rahmenvertrag sowie der Partnerfirmenordnung der Enertec Hameln GmbH zu entnehmen. Diese sind Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 7 000 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Laufzeitverlängerung um ein weiteres Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hameln
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Unternehmensdarstellung
2. Angaben zur Handelsregistereintragung
3. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
4. Angaben zu Verfehlungen und Zuverlässigkeit
5. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
6. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
7. Tariftreueerklärung nach NTVergG
8. Bewerbergemeinschaftserklärung
9. Erklärung Nachunternehmereinsaz
10. Verpflichtungserklärung Unteraufträge und Eignungsleihe
11. Erklärung Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k VO (EU) 833/2014
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Bestehen Haftpflichtversicherung
2. Erklärung über den Umsatz
Mindeststandards:
1. Versicherungssumme Haftpflicht:
1.1 min. 5 Mio. € für Personenschäden
1.2 min. 5 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden
2. Mindestgesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren: 12.000.000,00 €/a
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Zertifikat gem. DIN EN ISO 9001
2. Nachweis SCC-Zertifizierung
3. Vereinbarung mit der zuständigen Prüfstelle über die sachgemäße Umstempelung von Werkstoffen und Erzeugnissen
4. Nachweis einer Zugriffsmöglichkeit auf Fertigungskapazitäten zur Druckteilfertigung
5. Nachweis Werkstattfertigung für kleinere Arbeiten
6. Vorlage von drei Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren
7. Nachweis Dokumentation und Beschreibung einer Verbesserungsmaßnahme
8. Benennung Hauptansprechpartner
9. Erklärung zur Personalkapazität und Fachkunde des eingesetzten Personals
10. Zertifikat oder Erklärung zum Umweltmanagement
Mindeststandards:
zu 3. Vereinbarung mit der zuständigen Prüfstelle (ZÜS) über die sachgemäße Umstempelung von Werkstoffen und Erzeugnissen gemäß AD 2000-Regelwerk und der Druckgeräte-Richtlinie (2014/68/EU) sowie über eine Vereinbarung für den bauaufsichtlichen Bereich/Stahlbau (BauPRL, BauPVO, LBO, DIN EN 1090)
zu 3. Vereinbarung mit der zuständigen Prüfstelle (ZÜS) über die sachgemäße Umstempelung von Werkstoffen und Erzeugnissen gemäß AD 2000-Regelwerk und der Druckgeräte-Richtlinie (2014/68/EU) sowie über eine Vereinbarung für den bauaufsichtlichen Bereich/Stahlbau (BauPRL, BauPVO, LBO, DIN EN 1090)
zu 6. Referenzen:
6.1 Gesamtbudget min. 250.000,00 €
6.2 Projektdauer min. drei Wochen
6.3 Anzahl eingesetzter Mitarbeiter*innen min. 35
6.4 Zwei der Referenzen müssen jeweils Kesseldruckteilarbeiten an Müllverbrennungsanlagen umfassen
zu 7. Nachweis Dokumentation und Beschreibung einer Verbesserungsmaßnahme
Für den Auftraggeber haben die Dokumentation sowie die kontinuierliche Verbesserung der bestehenden Anlagen eine besondere Bedeutung. Als Nachweis ist eine exemplarische Dokumentation einer vergleichbaren Aufgabe sowie eine Beschreibung einer aussagekräftigen Verbesserungsmaßnahme einer bestehenden Anlage den Unterlagen beizulegen.
Für den Auftraggeber haben die Dokumentation sowie die kontinuierliche Verbesserung der bestehenden Anlagen eine besondere Bedeutung. Als Nachweis ist eine exemplarische Dokumentation einer vergleichbaren Aufgabe sowie eine Beschreibung einer aussagekräftigen Verbesserungsmaßnahme einer bestehenden Anlage den Unterlagen beizulegen.
zu 8. Hauptansprechpartner:
8.1 Bauleiter*in
8.1.1 Einschlägigie Erfahrung bei Revisionsarbeiten von Kesseldruckteilen an Müllverbrennungsanlagen
8.1.2 (Disziplinarischer) Zugriff auf die einzelnen Mitarbeiter*innen und entsprechende Weisungsbefugnis
zu 9. Personalkapazität und Fachkunde des eingesetzten Personals:
9.1 Eigenpersonalquote min. 20 %
9.2 Personalkapazität
9.2.1 Min. 3 Projektleiter*innen
9.2.2 Min. 2 Sicherheitsbeauftragte
9.2.3 Min. 6 Bauleiter*innen
9.2.4 Min. 2 Konstrukteu*innen mit umfangreichen CAD-Kenntnissen
9.2.5 Min. 6 Schweißer*innen
9.2.6 Min. 6 Monteur*innen
9.3 Fachkunde Mitarbeiter
9.3.1 Bestätigung Eigenpersonalquote von min. 20 %
9.3.2 Einschlägige Erfahrungen bei Revisionsarbeiten von Kesseldruckteilen an Müllverbrennungsanlagen
9.3.3 Ein*e Mitarbeiter*in muss über eine Zertifizierung als Schweißfachingenieur*in verfügen
zu 10. Umweltmanagement:
10.1 Zertifizierung als Fachbetrieb nach EMAS oder vergleichbar
10.2 oder Eigenerklärung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in folgendem Verfahren:
- Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
- Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen.
- Anschließend sollen maximal sieben geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Leistungserbringung mit einer Eigenpersonalquote von min. 20 %
2. Gewährleistung einer 24/7 Betriebsbereitschaft
3. Gewährleistung von Instandsetzungsarbeiten durch min. 4 Mitarbeiter*innen innerhalb von 8 Stunden, Aufstockung innerhalb von 6 Stunden möglich
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber, welche die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl der Bewerber, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf Basis der unter Ziff. III.1.3 geforderten Angaben zu den Referenzen. Es werden diejenigen Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe eingeladen, die nach den vorgelegten Angaben zu den Referenzen im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Dabei ist nicht die Anzahl der Referenzen, sondern der Grad ihrer Vergleichbarkeit mit den unter Ziff. II.2.4) genannten Leistungen entscheidend. Maßgeblich ist, inwieweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen vorweisen kann, weil allein oder gemeinsam mit den weiteren Unternehmen, die Teil einer Bewerbergemeinschaft oder als Nachunternehmer für einzelne Leistungsbereiche vorgesehen sind, bereits Aufträge vergleichbarer Art und Größenordnung abgewickelt wurden bzw. aktuell abgewickelt werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber, welche die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl der Bewerber, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf Basis der unter Ziff. III.1.3 geforderten Angaben zu den Referenzen. Es werden diejenigen Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe eingeladen, die nach den vorgelegten Angaben zu den Referenzen im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Dabei ist nicht die Anzahl der Referenzen, sondern der Grad ihrer Vergleichbarkeit mit den unter Ziff. II.2.4) genannten Leistungen entscheidend. Maßgeblich ist, inwieweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen vorweisen kann, weil allein oder gemeinsam mit den weiteren Unternehmen, die Teil einer Bewerbergemeinschaft oder als Nachunternehmer für einzelne Leistungsbereiche vorgesehen sind, bereits Aufträge vergleichbarer Art und Größenordnung abgewickelt wurden bzw. aktuell abgewickelt werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-07-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-01 📅
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrages um Teilnahme am Verfahren zu bewerben. Der Teilnahmeantrag wird ausschließlich über den unter Ziff. I.1 genannten Projektraum zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über den o. g. Projektraum. Die kostenfreie Registrierung wird empfohlen.
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrages um Teilnahme am Verfahren zu bewerben. Der Teilnahmeantrag wird ausschließlich über den unter Ziff. I.1 genannten Projektraum zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über den o. g. Projektraum. Die kostenfreie Registrierung wird empfohlen.
2) Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich elektronisch in Textform über den unter Ziff. I.1 genannten Projektraum einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht elektronisch über das Bewerbertool des Projektraums) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2) Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich elektronisch in Textform über den unter Ziff. I.1 genannten Projektraum einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht elektronisch über das Bewerbertool des Projektraums) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3) Weitere Unterlagen werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
4) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sind bitte bis spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über den Projektraum einzureichen.
5) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
6) Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als zwei geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen. Ebenso behält ersich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerbergemeinschaften entsprechend ihrer Rangfolge bis zur Höchstzahl von drei Verfahrensteilnehmern nachträglich, als Nachrücker am weiteren Verfahren zu beteiligen, soweit einzelne im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber/Bewerbergemeinschaften mitteilen, von einer Teilnahme am weiteren Verfahren absehen zu wollen.
6) Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als zwei geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen. Ebenso behält ersich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerbergemeinschaften entsprechend ihrer Rangfolge bis zur Höchstzahl von drei Verfahrensteilnehmern nachträglich, als Nachrücker am weiteren Verfahren zu beteiligen, soweit einzelne im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber/Bewerbergemeinschaften mitteilen, von einer Teilnahme am weiteren Verfahren absehen zu wollen.
7) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblattveröffentlichte Text maßgeblich.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: Lüneburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131/15-3306📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131/15-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).