Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Desktops-PCs, Monitoren und mobilen PCs sowie begleitende Instandhaltungs-, Dienst-, Entsorgungs- und Wiederverwertungsleistungen durch den Auftragnehmer auf Abruf, als auch die Erbringung von Leistungen zur Integration der neuen Hardware in das IT-Gesamtsystem des Auftraggebers durch den Auftragnehmer.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung IT-Arbeitsplatz
VGSt3-Z42-2023-0006
Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Desktops-PCs, Monitoren und mobilen PCs sowie begleitende Instandhaltungs-, Dienst-, Entsorgungs-...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Desktops-PCs, Monitoren und mobilen PCs sowie begleitende Instandhaltungs-, Dienst-, Entsorgungs- und Wiederverwertungsleistungen durch den Auftragnehmer auf Abruf, als auch die Erbringung von Leistungen zur Integration der neuen Hardware in das IT-Gesamtsystem des Auftraggebers durch den Auftragnehmer.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 72268907.56 💰
Mit der Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung "IT-Arbeitsplatz" wird ein Systemintegrator gesucht, der folgende Leistungen für den Auftraggeber erbringt:
1. Lieferung und Instandhaltung vom IT-Arbeitsplätzen:
OEM Microsoft -Lizenzen
Desktop-PC's incl. Zubehör (Maus,Tastatur)
Monitore
Mobile PC's (Notebooks) incl. Zubehör (Taschen, Rucksäcke)
2. Dienstleistungen / weitere Unterstützungsleistungen während der Vertragslaufzeit für die IT-Arbeitsplätze:
2.1 Abbildung einer virtuellen Filiale der LHM mit
Durchführung von Vorinstallationen (initiale Softwareinstallation)
Durchführung von Life-Cycle Vorgängen (Roll-Outs)
Unterstützung und Durchführung von Umzügen
Inbetriebnahme von Geräten
2.2 Lagerung von Geräten
2.3 weitere mit den PCs verbundenen Dienstleistungen:
Entsorgung bzw. Verwertung von Geräten
Während der gesamten Vertragslaufzeit rechnet der Auftraggeber mit folgendem Schätzwert: 70.220.853,00 EUR (netto)
Der Höchstwert beträgt 72.268.907,56 EUR (netto).
Das Vertragsverhältnis ist damit nicht nur auf die Laufzeit, sondern auch auf den Höchstwert begrenzt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1886cb56a65-19db3839694f30db” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1886cb56a65-19db3839694f30db” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1886cb56a65-19db3839694f30db”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-26
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-07-26
12:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
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Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch...”
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
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Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 12.07.2023 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist unter I.1) "Internet-Adresse(n) - Hauptadresse" angegeben.
Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
****
Unterstützung des Auftraggebers:
Hier wird insbesondere auf den Abschnitt 1.10 der Bewerbungsbedingungen hingewiesen.
****
Abweichung vom Grundsatz der Losbildung:
Insbesondere aufgrund der hochgradigen Komplexität eines jeden IT-Arbeitsplatzes und bestehenden Abhängigkeiten der einzelnen Leistungsbestandteile untereinander ist eine leistungsübergreifende weitreichende Gesamtverantwortung des geeigneten und qualifizierten Auftragnehmers bzw. Technologiepartners erforderlich. Die LHM benötigt einen kompetenten Technologiepartner, der in der Lage ist, sich schnell und fachlich hochqualifiziert einen Gesamtüberblick über das IT-System der LHM zu verschaffen, seine Struktur und seine Ziele zu verstehen, Schnittstellen zu definieren, Herausforderungen zu bewältigen, Technologiefortschritte umzusetzen, Produktzyklen abzuwickeln, Interoperabilität herzustellen, auftretende Probleme zu lösen und dabei der LHM sowohl kaufmännisch wie technisch auch in ungeplanten Sonder- und Krisensituationen umfassend zur Seite zu stehen. Vorliegend geht es um die unabdingbaren Voraussetzungen zur Erreichung definierter und (sicherheits-)technisch, lizenz- und urheberrechtlich, kaufmännisch, politisch und logistisch unabdingbarer Ziele.
Dies ist vom Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers gedeckt und nur mit einer Gesamtvergabe zu verwirklichen. Nach Abwägung aller für und gegen eine Losaufteilung sprechenden Argumente überwiegen aus Sicht der LHM klar die Argumente gegen eine Aufteilung nach Losen, weil eine Gesamtvergabe aus wirtschaftlichen und technischen Gründen erforderlich ist (§ 97 Abs. 4 Satz 3 GWB).
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Abweichung vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung:
Es muss ausnahmsweise vom Gebot der Herstellerneutralität abgewichen werden, um die Leistungserbringung gemäß dem beschriebenen Beschaffungsziel zu sichern.
Die Abweichung bezieht sich ausschließlich auf Bereiche der Lieferleistungen. Der Auftraggeber muss eine dauerhafte Versorgungssicherheit für die Nutzer*innen garantieren. Nötigenfalls ist damit ein schneller Wechsel zwischen den Produkten verschiedener Hersteller für den Auftraggeber unabdingbar. Dabei müssen während der Vertragslaufzeit technische Interoperabilitäten ausgeschlossen bzw. auf ein Minimum reduziert werden. Mithin hat sich der Auftraggeber entschieden bestimmte Hersteller mit vergleichbaren Systemeigenschaften vorzugeben. Nur unter Verzicht der Herstellerneutralität lassen sich die zu verwirklichenden Ziele der Versorgungssicherheit, Flexibilität sowie der schnellen Reaktionsfähigkeit umfassend sicherstellen. Die Vorgabe ist vom Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers gedeckt.
****
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 72.268.907,56 EUR (netto)
Schätzwert der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 70.220.853,00 EUR (netto)
Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer.
Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 110-345457 (2023-06-05)
Ergänzende Angaben (2023-07-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Vergabemanagement
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 110-345457
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben (falls zutreffend)
Alter Wert
Text:
“Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.****Bieterfragen:Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens...”
Text
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.****Bieterfragen:Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 12.07.2023 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist unter I.1) "Internet-Adresse(n) - Hauptadresse" angegeben.Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.****Unterstützung des Auftraggebers:Hier wird insbesondere auf den Abschnitt 1.10 der Bewerbungsbedingungen hingewiesen.****Abweichung vom Grundsatz der Losbildung:Insbesondere aufgrund der hochgradigen Komplexität eines jeden IT-Arbeitsplatzes und bestehenden Abhängigkeiten der einzelnen Leistungsbestandteile untereinander ist eine leistungsübergreifende weitreichende Gesamtverantwortung des geeigneten und qualifizierten Auftragnehmers bzw. Technologiepartners erforderlich. Die LHM benötigt einen kompetenten Technologiepartner, der in der Lage ist, sich schnell und fachlich hochqualifiziert einen Gesamtüberblick über das IT-System der LHM zu verschaffen, seine Struktur und seine Ziele zu verstehen, Schnittstellen zu definieren, Herausforderungen zu bewältigen, Technologiefortschritte umzusetzen, Produktzyklen abzuwickeln, Interoperabilität herzustellen, auftretende Probleme zu lösen und dabei der LHM sowohl kaufmännisch wie technisch auch in ungeplanten Sonder- und Krisensituationen umfassend zur Seite zu stehen. Vorliegend geht es um die unabdingbaren Voraussetzungen zur Erreichung definierter und (sicherheits-)technisch, lizenz- und urheberrechtlich, kaufmännisch, politisch und logistisch unabdingbarer Ziele.Dies ist vom Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers gedeckt und nur mit einer Gesamtvergabe zu verwirklichen. Nach Abwägung aller für und gegen eine Losaufteilung sprechenden Argumente überwiegen aus Sicht der LHM klar die Argumente gegen eine Aufteilung nach Losen, weil eine Gesamtvergabe aus wirtschaftlichen und technischen Gründen erforderlich ist (§ 97 Abs. 4 Satz 3 GWB).****Abweichung vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung:Es muss ausnahmsweise vom Gebot der Herstellerneutralität abgewichen werden, um die Leistungserbringung gemäß dem beschriebenen Beschaffungsziel zu sichern.Die Abweichung bezieht sich ausschließlich auf Bereiche der Lieferleistungen. Der Auftraggeber muss eine dauerhafte Versorgungssicherheit für die Nutzer*innen garantieren. Nötigenfalls ist damit ein schneller Wechsel zwischen den Produkten verschiedener Hersteller für den Auftraggeber unabdingbar. Dabei müssen während der Vertragslaufzeit technische Interoperabilitäten ausgeschlossen bzw. auf ein Minimum reduziert werden. Mithin hat sich der Auftraggeber entschieden bestimmte Hersteller mit vergleichbaren Systemeigenschaften vorzugeben. Nur unter Verzicht der Herstellerneutralität lassen sich die zu verwirklichenden Ziele der Versorgungssicherheit, Flexibilität sowie der schnellen Reaktionsfähigkeit umfassend sicherstellen. Die Vorgabe ist vom Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers gedeckt.****Rahmenvereinbarung:Höchstwert der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 72.268.907,56 EUR (netto)Schätzwert der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 70.220.853,00 EUR (netto)Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer.Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.****Bieterfragen:Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens...”
Text
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.****Bieterfragen:Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 25.07.2023 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist unter I.1) "Internet-Adresse(n) - Hauptadresse" angegeben.Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.****Unterstützung des Auftraggebers:Hier wird insbesondere auf den Abschnitt 1.10 der Bewerbungsbedingungen hingewiesen.****Abweichung vom Grundsatz der Losbildung:Insbesondere aufgrund der hochgradigen Komplexität eines jeden IT-Arbeitsplatzes und bestehenden Abhängigkeiten der einzelnen Leistungsbestandteile untereinander ist eine leistungsübergreifende weitreichende Gesamtverantwortung des geeigneten und qualifizierten Auftragnehmers bzw. Technologiepartners erforderlich. Die LHM benötigt einen kompetenten Technologiepartner, der in der Lage ist, sich schnell und fachlich hochqualifiziert einen Gesamtüberblick über das IT-System der LHM zu verschaffen, seine Struktur und seine Ziele zu verstehen, Schnittstellen zu definieren, Herausforderungen zu bewältigen, Technologiefortschritte umzusetzen, Produktzyklen abzuwickeln, Interoperabilität herzustellen, auftretende Probleme zu lösen und dabei der LHM sowohl kaufmännisch wie technisch auch in ungeplanten Sonder- und Krisensituationen umfassend zur Seite zu stehen. Vorliegend geht es um die unabdingbaren Voraussetzungen zur Erreichung definierter und (sicherheits-)technisch, lizenz- und urheberrechtlich, kaufmännisch, politisch und logistisch unabdingbarer Ziele.Dies ist vom Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers gedeckt und nur mit einer Gesamtvergabe zu verwirklichen. Nach Abwägung aller für und gegen eine Losaufteilung sprechenden Argumente überwiegen aus Sicht der LHM klar die Argumente gegen eine Aufteilung nach Losen, weil eine Gesamtvergabe aus wirtschaftlichen und technischen Gründen erforderlich ist (§ 97 Abs. 4 Satz 3 GWB).****Abweichung vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung:Es muss ausnahmsweise vom Gebot der Herstellerneutralität abgewichen werden, um die Leistungserbringung gemäß dem beschriebenen Beschaffungsziel zu sichern.Die Abweichung bezieht sich ausschließlich auf Bereiche der Lieferleistungen. Der Auftraggeber muss eine dauerhafte Versorgungssicherheit für die Nutzer*innen garantieren. Nötigenfalls ist damit ein schneller Wechsel zwischen den Produkten verschiedener Hersteller für den Auftraggeber unabdingbar. Dabei müssen während der Vertragslaufzeit technische Interoperabilitäten ausgeschlossen bzw. auf ein Minimum reduziert werden. Mithin hat sich der Auftraggeber entschieden bestimmte Hersteller mit vergleichbaren Systemeigenschaften vorzugeben. Nur unter Verzicht der Herstellerneutralität lassen sich die zu verwirklichenden Ziele der Versorgungssicherheit, Flexibilität sowie der schnellen Reaktionsfähigkeit umfassend sicherstellen. Die Vorgabe ist vom Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers gedeckt.****Rahmenvereinbarung:Höchstwert der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 72.268.907,56 EUR (netto)Schätzwert der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 70.220.853,00 EUR (netto)Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer.Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote
Alter Wert
Datum: 2023-07-26 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2023-08-02 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2023-07-26 📅
Zeit: 12:30
Neuer Wert
Datum: 2023-08-02 📅
Zeit: 12:30
Quelle: OJS 2023/S 142-452653 (2023-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit der Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung "IT-Arbeitsplatz" wird ein Systemintegrator gesucht, der folgende Leistungen für den Auftraggeber...”
Beschreibung der Beschaffung
Mit der Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung "IT-Arbeitsplatz" wird ein Systemintegrator gesucht, der folgende Leistungen für den Auftraggeber erbringt:
1. Lieferung und Instandhaltung vom IT-Arbeitsplätzen: OEM Microsoft -Lizenzen Desktop-PC's incl. Zubehör (Maus,Tastatur) Monitore Mobile PC's (Notebooks) incl. Zubehör (Taschen, Rucksäcke)
2. Dienstleistungen / weitere Unterstützungsleistungen während der Vertragslaufzeit für die IT-Arbeitsplätze:
2.1 Abbildung einer virtuellen Filiale der LHM mit
Durchführung von Vorinstallationen (initiale Softwareinstallation)
Durchführung von Life-Cycle Vorgängen (Roll-Outs)
Unterstützung und Durchführung von Umzügen
Inbetriebnahme von Geräten
2.2 Lagerung von Geräten
2.3 weitere mit den PCs verbundenen Dienstleistungen:
Entsorgung bzw. Verwertung von Geräten
Während der gesamten Vertragslaufzeit rechnet der Auftraggeber mit folgendem Schätzwert: 70.220.853,00 EUR (netto).
Der Höchstwert beträgt 72.268.907,56 EUR (netto).
Das Vertragsverhältnis ist damit nicht nur auf die Laufzeit, sondern auch auf den Höchstwert begrenzt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 - Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100,00
Kostenkriterium (Name): Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 - Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100,00
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 110-345457
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Rahmenvereinbarung IT-Arbeitsplatz
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Computacenter AG & Co oHG
Postanschrift: Werner-Eckert-Straße 16-18
Postort: München
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht...”
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters
schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 198-618548 (2023-10-10)