Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung, mit den Angaben über den Namen, Sitz des Unternehmens und Adresse. (A)
- Eigenerklärung, über eine/n verantwortliche/n deutschsprachige/n Ansprechpartner/in für die anschließende Auftragsabwicklung, die/der für koordinierende Fragen hinsichtlich der Leistungserbringung zur Verfügung steht. (A)
- Eigenerklärung, dass beabsichtigt wird Unterauftragnehmer einzusetzen. Bitte beachten Sie zum Einsatz von Unterauftragnehmern die Anhänge "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" und "Verpflichtungserklärung Mindestentgelt Unterauftragnehmer" sowie die weiteren Unterlagen. (A)
- Eigenerklärung, ob der Bieter gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission (EU-Empfehlung 2003/361) zur Gruppe der Kleinstunternehmen, kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) gehört.
KMU sind demnach Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchsten 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme bis 43 Mio. EUR. Diese Schwellenwerte gelten für Einzelunternehmen. Bei einem Unternehmen, das Teil einer größeren Gruppe ist, müssen je nach Höhe der Beteiligung die Mitarbeiterzahl und der Umsatz bzw. Bilanzsumme der Gruppe mitberücksichtigt werden (A).
- Eigenerklärung, dass der Bieter die Anforderungen aus Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung vollständig erbringen kann und für die erbrachten Dienstleistungen das Muster Leistungsnachweise verwenden wird. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. die von ihm angebotenen Personen im Falle einer Zuschlagserteilung mit der Anlage 11 zum Vertrag - Einwilligung Zuverlässigkeitsüberprüfung einverstanden sind, die Anlage ausfüllen und zeitnah vor der Leistungserbringung der BITBW übergeben wird. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter der Auftraggeberin immer die/der aktuelle Ansprechpartner/in für die Vertragsabwicklung bekanntgegeben wird. (A)
- Nachweis von einer Projektreferenz der letzten 36 Monate, die der Bieter als verantwortliches Unternehmen im Rahmen von Projekten im Bereich Support, Betrieb und insbesondere Workflowentwicklung mit dem Produkt "Unicat Operations Manager" erbracht hat. Die Referenz muss in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen unserer Leistungserbringung berücksichtigen werden: (A)
-- Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG), des Landes (LDSG BW) und DS-GVO
- Eigenerklärung, dass der Bieter damit einverstanden ist, dass mit Zuschlag im Bedarfsfall die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) bezüglich im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten mit der Auftraggeberin geschlossen wird. (A)
Es wird darauf hingewiesen, dass die im Muster gelb hinterlegten Bereiche leistungsspezifisch nach Zuschlagserteilung ergänzt werden müssen.
- Eigenerklärung, dass der Bieter (inklusive etwaiger Unterauftragsnehmer) keine personenbezogenen Daten (inkl. Diagnose- oder Telemetriedaten) für eigene Zwecke verarbeiten. (A)
Rechtmäßige Verarbeitungen, z. B. Aufbewahrung erforderlich aus rechtlichen Gründen Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO sind hiervon ausgenommen.
- Wird eine Drittlandübermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bieter nicht ausgeschlossen, sind die Anforderungen des Kapitels V der DS-GVO zu berücksichtigten und nachfolgendes mit Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen: (A)
-- Angabe unter welchen Bedingungen des Kapitels V der DS-GVO die Drittlandübermittlung erfolgen soll. Falls sich der Bieter auf die neuen Standarddatenschutzklauseln* stützt, Übermittlung des Musters der Kommission, welches für den Abschluss verwendet werden soll, inklusive:
-- Angabe, welche personenbezogenen Daten inkl. Diagnose-/Telemetrie-/Metadaten in welches Drittland übermittelt werden sollen (Kategorien personen-bezogener Daten nebst Arten der personenbezogenen Daten, Zweck).
-- Angabe der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nebst Sitz, Funktion und welche personenbezogene Daten diese verarbeiten.
-- Angabe der vertraglichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die ergriffen werden, um eine datenschutzkonforme Drittlandübermittlung und Verarbeitung zu gewährleisten (z. B. Pseudonymisierung, ausreichende Verschlüsselung).
-- Die durch den Bieter durchgeführte Drittlandübermittlungs-Folgenabschätzung (Transfer Impact Assessment).
-- Angabe, wie die Auftraggeberin bei Zugriffen oder Anträgen auf Offenlegung an den Auftragsverarbeiter (oder einen seiner Unterauftragsverarbeiter), durch Behörden eines Drittlandes auf personenbezogene Daten, unterrichtet wird (Informationskanal, z. B. per E-Mail).
Von der Kommission am 4. Juni 2021 beschlossenen Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 vom 4. Juni 2021 über Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates.
- Der Bieter hat seine Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen entsprechend ihrer zu erledigenden Aufgaben eingearbeitet und wiederkehrend geschult. Die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen durchlaufen einen Überprüfungsprozess vor Aufnahme ihrer Tätigkeit. (A)
- Der Bieter gewährleistet, dass auch bei Fernzugriff auf Daten und Systeme der BITBW bzw. mobilem Arbeiten die physische, soziale und Umgebungssicherheit sichergestellt wird und seine Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen dahingehend regelmäßig geschult werden (Awareness). (A)
- Der Bieter unterrichtet und verpflichtet seine Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen auf die Einhaltung geltender gesetzlicher Regelungen. (A)
- Der Bieter verpflichtet seine Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen auf die Einhaltung der für die zu erbringende Dienstleistung relevanten Regelungen der BITBW. (A)
- Die für die zu erbringende Dienstleistung relevanten Unterauftragnehmer müssen im Hinblick auf die von ihnen erbrachten Services sämtliche relevanten Anforderungen und Sicherheitsanforderungen erfüllen wie der Bieter. Dies erstreckt sich auch auf die Einhaltung von Regelungen, sowie die Prüfrechte durch und Berichte an die BITBW. Die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen sind vom Bieter mit den Unterauftragnehmern getroffen bzw. werden mit den Unterauftragnehmern getroffen. (A)
- Zum Nachweis der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit eines Bieters werden zwingende Eignungskriterien zu Grunde gelegt, welche im Angebotsblatt Unternehmen einzutragen sind. (A)
- Es sind zwei exemplarische Personenprofile abzugeben. Die Leistung soll von Consultant 1 erbracht werden. Die zweite Person (Consultant 2) ist als Vertretung anzubieten. Folgende Anforderungen sind vom Bieter anzugeben: (A)
o Name (ggf. Initialen)
o Ausbildung, Studium, Titel
o Art des Arbeitsverhältnisses: festangestellt, befristeter Vertrag, freie(r) Berater/in (BA)
o Beschäftigt seit
o Arbeitgeberin, falls Consultant bei Subunternehmer
o Funktion beim Bieter
o Projektschwerpunkte
o mindestens 3 Erfahrungsjahre (1 Jahr entspricht 180 PT) im Bereich des Operations-Managers, insbesondere in der Realisierung neuer und Weiterentwicklung bestehender Workflows, der Erbringung des 2nd Level Supports und im technischen Betrieb der Gesamtplattform
o Fundierte Kenntnisse des Operations Managers der Fa. Unicat GmbH
o Kenntnisse der Architektur und Erfahrung in der Wartung und Pflege des Operations Managers
o weitreichende PowerShell Kenntnisse und Erfahrungen (im Allg. Skriptsprachenkenntnisse, VBS, PowerShell)
o Erfahrungen im Anwendersupport und Umgang mit einem Ticketsystem
o Erfahrung bei der Dokumentation IT-technischer Vorgänge.
o Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind, C2)
o Erfahrung in der Erstellung und Durchführung von Präsentationen mittels Powerpoint
- Zum Nachweis der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit eines Bieters werden zwingende Eignungskriterien zu Grunde gelegt, welche im Angebotsblatt Consultant einzutragen sind. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.