Rahmenvereinbarung Kauf und die Lieferung von Hausmeisterbedarfen

AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

Rahmenvertrag Hausmeisterbedarf

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-07-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-07-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrowerkzeuge
Referenznummer: 2023-080-SH
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag Hausmeisterbedarf
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrowerkzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Teile für Leuchten und Beleuchtungseinrichtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Peiner Str. 8
Postleitzahl: 30519
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok-niedersachsen.de 🌏
E-Mail: vms-vergabe@nds.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHGY1HWV35W0/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHGY1HWV35W0 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-04 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 129-406498
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHGY1HWV35W0

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
diverser Hausmeisterbedarf Leuchtmittel, Verbrauchsmaterial, Werkzeuge, Elektrowerkzeuge, Haushaltsgeräte, Sanitär und Haustechnik
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Mit der einseitigen Option zur Verlängerung durch die Auftraggeberin um zwei Mal 1 Jahr.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: - Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 06)
- Eigenerklärung RUS Sanktion (Anlage 06a)
- Referenzen (Anlage 08)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHGY1HWV35W0/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: OJS 2023/S 129-406498 (2023-07-04)