Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben der Bewerber gemäß §§ 122 GWB bzw. § 75 VgV.
Teilnahmebedingungen für den Teilnahmewettbewerb (Formblatt VV-Bau Anlage 5-120)
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Vergabeverfahren (Formblatt VV-Bau Anlage 5-340)
Mit dem Teilnahmeantrag (Formblatt VV-Bau Anlage 5-130) sind die folgenden bereitgestellten Unterlagen und Erklärungen elektronisch einzureichen:
• Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt VV-Bau Anlage 5-140) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (nebst Bescheinigungen/Anlagen)
• Eigenerklärung zur Tariftreue (Formblatt VV-Bau Anlage 5-330)
• Bescheinigung Berufshaftpflichtversicherung über mind. die Deckungssummen (siehe III.1.2)
• Eigenerklärung zu den EU-weiten Russland-Sanktionen (Erklärung, dass der Bewerber nicht zu den in Art in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört.
• Schriftliche Darstellung des Unternehmens (Name, Adresse Hauptsitz, grobe Unternehmenshistorie, organisatorischer Aufbau, Anzahl und Qualifikation der fest angestellten Mitarbeiter:innen)
• Nachweis der fachlichen Eignung anhand von Referenzen (Ein Bewerber darf maximal acht Referenzen einreichen, die mit der zu vergebenden Leistung (Anforderungen im Bereich Luftschadstoffuntersuchungen in Bebauungsplanverfahren) vergleichbar sind (mit Angabe des Auftraggebers, des Ortes der Untersuchung, Beschreibung der erbrachten Leistung). Durch die Referenzen ist die Erstellung von Luft-schadstoffgutachten in der Bauleitplanung durch das Gutachterbüro seit mindestens fünf Jahren nachzuweisen).
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen bei Bedarf einzureichen:
• Erklärung Bewerbergemeinschaft (Formblatt VV-Bau Anlage 5-150)
• Leistung Unterauftragnehmer (Formblatt VV-Bau Anlage 5-160)
Verhältnis der Leistungserbringung Bieter und Nachunternehmer: Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern erbringen zu lassen, so sind diese Leistungsteile zu benennen, sodass der Anteil der Eigenleistung sowie der Anteil der Leistung von Nachunternehmern im Verhältnis zur Gesamtleistung ersichtlich wird
• Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Formblatt VV-Bau Anlage 5-170)
• Leistung anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formblatt VV-Bau 5-180)
• Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Formblatt VV-Bau 5-190)
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.
Das Formatlayout der Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen elektronisch einzureichen. Die Firmenzugehörigkeiten von Bietergemeinschaften und/oder Nachunternehmern sind auf den entsprechenden Formularen zu benennen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern. Nachforderungen in der Bewerbungs- und Angebotsphase, die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss am weiteren Verfahren.